Bahntrassen können künftig für Glasfaserkabel genutzt werden
Stand: 22.03.2013
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Bonn - Künftig können Telekommunikationsunternehmen die Infrastruktur der Bahn mitnutzen, um Glasfaserkabel kostengünstiger und schneller zu verlegen. Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die DB Netz AG in einer Pilotentscheidung dazu verpflichtet. Hintergrund war ein Streit zwischen dem dänischen Netzbetreiber Global Connect und der DB Netz AG über die Mitnutzung von Bahnstrecken in Norddeutschland.
Behördenchef Jochen Homann sagte, mit der Entscheidung verbessere die Netzagentur die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau moderner Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetze in Deutschland.
"Ich gehe davon aus, dass die Bahn kooperiert und unsere Vorgaben nicht nur in diesem konkreten Fall zügig umsetzt, sondern auch den Mitnutzungsbegehren anderer Telekommunikationsunternehmen so weit wie möglich Rechnung trägt", fügte der Behördenchef hinzu. Die Bahn könne damit ihren Teil zu einer zügigen Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung beitragen.
Als für eine Mitnutzung infrage kommende Teile der Bahninfrastruktur kommen laut Netzagentur etwa Kabeltröge und Leerrohre und - wo diese nicht vorhanden sind - auch Brücken, Böschungen und Dämme infrage.
Bei der Entscheidung stützte sich die Bundesnetzagentur erstmals auf eine neue Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach dieser müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze die Mitnutzung der Teile der Bahninfrastruktur gestatten, die zum Auf- und Ausbau von Netzen der nächsten Generation genutzt werden können.
Ähnliche Regelungen wurden im Rahmen der jüngsten TKG-Novelle für die Mitnutzung von Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen in das Gesetz aufgenommen.
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