B-Ware aus dem Netz: Schnäppchen oder Elektroschrott?
Stand: 01.12.2011
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Stuttgart/Frankfurt/Main - Viele Hersteller und Händler bieten gebrauchte IT-Produkte oder Unterhaltungselektronik im Netz zu unschlagbaren Preisen an. Oftmals findet sich die Zusatzbezeichnung "refurbished" bei den Angeboten. Das bedeutet, dass die Geräte überholt oder aufgearbeitet wurden. In der Regel ist jedoch von B-Ware die Rede. Minderwertig sind die Artikel deswegen noch lange nicht.
Denn bei Computer- oder Elektroartikeln mit dem B-Ware-Etikett handelt es sich häufig um sogenannte Rückläufer, erklärt Florian Waldmüller, Geschäftsführer beim Schnäppchenführer-Verlag. "Vor allem im Online-Handel werden sehr viele Produkte zurückgegeben." Der Grund: Wer im Netz einkauft, hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht und kann das Produkt zum Händler zurückschicken, wenn es ihm nicht gefällt. "Die Produkte wurden zwar ausgepackt, aber nie oder nur sehr wenig benutzt", sagt Waldmüller.
Solche Artikel landen dann als Angebote in Shops auf den Internetseiten der Hersteller oder Versandhändler. Interessenten müssen nach Kategorien wie Sonderangebote, Restposten, Outlet, Rückläufer, B-Ware, Ausstellungsstücke oder Vorführgeräte Ausschau halten, um fündig zu werden.
Waldmüller hält B-Ware-Angebote direkt vom Hersteller oder von großen Versandhändlern grundsätzlich für relativ vertrauenswürdig. "Das sind große Firmen, die es sich nicht leisten können, es sich mit ihren Kunden zu verscherzen." Besonders gute Angebote sammeln Rabatt- und Sonderangebote-Blogs, von denen es im Netz eine ganze Reihe gibt.
Angebotsbeschreibung genau studieren
Allerdings stößt man beim Stöbern schnell auf ein Problem: Die verschiedenen Begriffe werden oft nicht eindeutig und manchmal sogar irreführend benutzt. Es kommt zum Beispiel vor, dass sowohl ein praktisch neuer Rückläufer als auch auch ein Vorführgerät mit sichtbaren Gebrauchsspuren oder Schönheitsfehler als B-Ware angepriesen wird. Deshalb sollte man immer genau in die Angebotsbeschreibung schauen oder im Zweifelsfall beim Anbieter nachfragen.
Ist von refurbished oder generalüberholt die Rede, handelt es sich nach Angaben des IT-Branchenverbands Bitkom um gebrauchte Produkte, die annähernd in den Originalzustand gebracht und dann zu reduzierten Preisen verkauft werden. Das Wort kann aber auch etwas anderes bedeuten. "Manche Händler etikettieren damit auch ältere Computer, die zum Beispiel nur mit neuen Prozessoren bestückt werden", erklärt Florian Waldmüller. Hier lohnt sich also wieder ein genauer Blick in die Produktbeschreibung.
Den empfiehlt auch Rainer Seidlitz vom TÜV Süd, der das Siegel Safer Shopping an vertrauenswürdige Online-Händler vergibt. "Es muss immer klar gekennzeichnet sein, worum es sich bei dem Produkt handelt." Seriöse Anbieter verstecken den Hinweis B-Ware nicht oder haben bestenfalls einen eigenen Bereich im Shop für solche Produkte eingerichtet. Bei Mängelexemplaren beschreiben sie Fehler so detailliert wie möglich, damit es beim Auspacken keine bösen Überraschungen gibt.
Ansonsten gelten beim Gebrauchtkauf im Internet die gleichen Verhaltensregeln wie beim Erstehen von Neuware. "Schauen Sie, ob der Händler ein Impressum hat und welche Angaben er zum Datenschutz macht", rät Seidlitz. Bei unbekannten Anbietern können Kundenbewertungen die Einschätzung erleichtern. Sehr wichtig ist auch das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Denn grundsätzlich gilt auch bei B-Ware die zweijährige Gewährleistung. Bei Gebrauchtwaren darf sie aber auf ein Jahr gekürzt werden, wenn dies in den AGB vermerkt ist.
Widerruf und Mängel-Beweislast bei B-Ware
Bei B-Ware haben Online-Käufer die gleichen Rechte wie bei anderen Gebraucht- oder Neuwaren, erklärt Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen. "Das vierzehntägige Widerrufsrecht gilt für alle Einkäufe im Netz." Die einzige Ausnahme sind Verkäufe von Privatpersonen. In den ersten sechs Monaten muss zudem der Verkäufer beweisen können, dass ein Defekt vom Käufer verursacht wurde. Kann er das nicht, muss er das Produkt zurücknehmen. "Bei Mängelexemplaren sind die vorher beschriebenen Fehler davon ausgenommen", erklärt Bitter. "Allerdings auch nur genau diese Mängel und keine anderen."