Auspreisung: Verbraucherschützer kritisieren Online-Shops
Stand: 25.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale NRW mahnt Kunden zur Vorsicht beim Lebensmittelkauf im Internet. Stichproben in zehn Online-Shops hätten ergeben, dass die Händler oft falsche oder gar keine Grundpreise angäben, so die Verbraucherschützer am Mittwoch. Dadurch wirkten Produkte oft deutlich günstiger als sie es tatsächlich seien.
Der Grundpreis dient dazu, dass Verbraucher unterschiedliche Produkte preislich vergleichen können. Ohne Grundpreisangabe ist dies deutlich schwieriger, da die einzelnen Produkte meist in unterschiedlich großen Mengen verkauft werden. Produkte, die mit dem Grundpreis ausgezeichnet sind, geben nicht nur Auskunft über den tatsächlichen Preis einer 75-Gramm-Tafel Schokolade, sondern sie nennen auch den Kilopreis, so dass die Tafel einfacher etwa mit einer 250-Gramm-Tafel verglichen werden kann. Bei Getränken wird neben dem Flaschenpreis auch der Literpreis angegeben.
Nach Aussage der Verbraucherschützer verschweigen Online-Händler den Grundpreis jedoch oft. In anderen Fällen, etwa bei Gemüse- oder Obstkonserven, werde das Gesamtgewicht des Produkts angegeben, obwohl ein Großteil Flüssigkeit und eben nicht das gewünschte Obst oder Gemüse sei. Dadurch würden die angegebenen Grundpreise einen völlig falschen Eindruck vermitteln, kritisiert die Verbraucherzentrale.
Sie kündigte daher an, mehrere Online-Shops abzumahnen. Dadurch wollen die Verbraucherschützer die Händler dazu bewegen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und ihre Geschäftspraktiken zu ändern.
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