Aufregung um Google Street View ebbt nicht ab
Stand: 12.08.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die Vorstellung, dass künftig auch die Fassade des eigenen Häuschens im Internet zu sehen ist, bringt viele auf die Barrikaden. Entsprechend groß ist jetzt die Empörung über den Start von Google Street View in Deutschland. Obwohl die meisten Politiker noch in der Sommerpause sind, weden die Rufe nach neuen Gesetzen und schärferen Regeln lauter. Doch Juristen sind skeptisch.
"Das Gesetz wird nicht so schnell kommen, wie es die Öffentlichkeit gern hätte", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner, die auf Internet-Fragen spezialisiert ist. "Bei Internet-Diensten gibt es immer zwei Geschwindigkeiten. Der Gesetzgeber kann oft nicht mithalten."
Schon vor der plötzlichen Ankündigung des US-Unternehmens beschloss der Bundesrat im Juli, einen Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Darin heißt es, die geltenden Rechtsvorschriften seien bei Geodiensten im Internet "nicht ausreichend, um das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden, wirksam zu schützen".
Google soll über Erfassung informieren
Der Entwurf für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bevölkerung rechtzeitig von Aufnahmen für die "georeferenzierte großräumige Erfassung" informiert werden muss. Auch das von Google jetzt nach Gesprächen mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugestandene Widerspruchsverfahren vor Einführung des Dienstes ist in dem Entwurf verankert.
Bislang gibt es keinen juristischen Anspruch auf Anerkennung eines Widerspruchs durch Google, betont die Düsseldorfer Anwältin Dzepina im dpa-Gespräch. So befand das Landgericht Köln zu Beginn des Jahres in einem Urteil zum Internet-Projekt "Bilderbuch Köln", dass die Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Straßenansichten und ihre Veröffentlichung im Internet zulässig sind. "Wenn irgendein Widerspruch nicht angenommen wird, hätte man auch keinen Anspruch darauf, dass das eigene Gebäude unkenntlich gemacht wird", erklärt die Juristin. "Man könnte einen solchen Anspruch nicht vor Gericht durchsetzen."
Technologieneutrale Reform des Datenschutzgesetzes gefordert
Der Datenschützer Moritz Karg vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in Kiel befürwortet daher ebenfalls eine Reform der Datenschutzgesetze. Allerdings sei der Entwurf des Bundesrats nicht der richtige Weg, sagt der Jurist. "Wir fordern eine technologieneutrale Reform der Datenschutzgesetze, die unabhängig von einzelnen Technologien und Diensten dem Recht des Einzelnen auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter gerecht wird." Die derzeit gültigen Paragraphen stammten aus einer "technologischen Steinzeit".
Bei Google hat man die große Aufregung in dieser Woche offenbar nicht erwartet. Das Unternehmen reagierte lediglich mit einer Pressemitteilung, in der die Details des Widerspruchsverfahrens dargelegt werden.
Regierung prüft mögliche Beschwerden
In der Bundesregierung wird eifrig geprüft. Zum einen, ob es Beschwerden gegen die Google-Aufnahmen geben könnte. Dabei muss erstmal klar sein, wer der Hausherr eigentlich ist. Wer ist zuständig, falls eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei öffentlichen Gebäuden vorliegt? Zum anderen prüft die Regierung auch, ob es schärfere Regeln für Google Street View und ähnliche Dienste geben soll, wie sie der Bundesrat fordert.
Dazu will das Kabinett voraussichtlich in der nächsten Woche eine abgestimmte Meinung präsentieren. Weil sich aber bisher nicht alle einig zu sein scheinen, könnte eine weitere Prüfung herauskommen. Selbst wenn die Koalition schon bald ein schärferes Datenschutzrecht vereinbaren würde, käme das erst in einigen Monaten. "Für Google ist dann der Zug abgefahren", heißt es im Bundestag.