Auch das Handy als Navi ist am Steuer Tabu
Stand: 10.12.2008
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Köln/Berlin - Autofahrer dürfen während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen - auch dann nicht, wenn sie es lediglich als Navigationssystem verwenden wollen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hinweisen. Demnach ist laut Straßenverkehrsordnung einem Autofahrer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss (Az.: 81 Ss-OWi 49/08).
Nach Auffassung der Richter umfasst der Begriff "Benutzung" alle Funktionen des Handys - also neben Telefonieren auch SMS schreiben und lesen, die Verwendung des Geräts als Diktiergerät sowie der Abruf von Daten, wie es auch bei der Nutzung als Navigationshilfe der Fall ist. Das OLG wies mit dieser Begründung die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auf die Entscheidung der Vorinstanz ab. Sie hatte ihn nach DAV-Angaben zu 70 Euro Geldbuße verurteilt, weil er sein Handy am Steuer benutzt hatte. Der Mann hatte argumentiert, er habe nicht telefonieren, sondern nur die Navigationsfunktion nutzen wollen.