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ARD: Rundfunkstaatsvertrags-Entwurf für Online zu eng

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa) - Die ARD hält den neuen Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags hinsichtlich der Internetverbreitung von ARD und ZDF für "deutlich zu eng". "Bei uns ist Alarmstufe Eins bei dem, was als Referentenentwurf auf dem Tisch liegt", sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff zum Abschluss der ARD-Hauptversammlung am Mittwoch in Bonn.

Die ARD erwarte, "dass eben Online nicht ein dürftiges Ergänzungspflänzlein sein kann, sondern dass Online neben Fernsehen und Hörfunk ein wesentliches Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt". Der Gremienvorsitzende Volker Giersch sagte: "Wenn dieser Staatsvertrag Rechtskraft erlangen würde, müsste ein Großteil der bestehenden Angebote trotz hohen gesellschaftlichen Wertes aus dem Online-Angebot entfernt werden. Das kann und darf nicht sein."

Der Entwurf, der den Ländern derzeit vorliegt, sieht vor, dass im wesentlichen nur programmbegleitendes Wort-Material über die Onlineportale verbreitet werden soll. Vor allem die großen Verlage wehren sich gegen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz im Internet. Die ARD-Gremien appellierten jedoch an die Länder, dem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der digitalen Welt angemessenen Entwicklungsspielraum einzuräumen, damit er seinem Funktionsauftrag weiterhin umfassend gerecht werden kann".

Davon betroffen sind laut Giersch beispielsweise alle Online-Dossiers zu den ARD-Themenwochen, zum Schiller-Jahr oder den US- Vorwahlen. Aus Sicht der Gremien müssten diese und andere Inhalte und Sendungen "mit hohem gesellschaftlichem Wert - wie zum Beispiel Sendungen zur beruflichen Orientierung oder aus dem Bereich der Wissenschaft - unentgeltlich für jedermann im Internet zugänglich sein". Aus Sicht der Gremien sei das ein wichtiger Beitrag zur Wissensgesellschaft