Arbeitgeber dürfen private Internetnutzung begrenzen
Stand: 23.04.2007
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Bonn (dpa) - Arbeitgeber dürfen regeln, in welchem Umfang ihre Mitarbeiter den Internetzugang am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzen können. Der Betriebsrat habe in diesem Fall kein grundsätzliches Recht auf Mitbestimmung, berichtet der Personalverlag in Bonn. So können entsprechende Regelungen schon per Arbeitsvertrag getroffen werden. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise die private Nutzung auch ganz verbieten.
Zwar kann der Arbeitgeber allein entscheiden, ob er die private Web-Nutzung erlaubt. Geht es um die Ausgestaltung oder die Kontrolle der privaten Nutzung, hat der Betriebsrat wegen seines Mitbestimmungsrechts aus Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beziehungsweise Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht. Arbeitgeber sollten deshalb ihren Betriebsrat möglichst früh und umfassend an einer entsprechenden Regelung beteiligen.