Apple droht Strafe für Preisabsprachen bei E-Books
Stand: 11.07.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
New York - Schwere Schlappe für den erfolgsverwöhnten Apple-Konzern: Eine US-Richterin hat entschieden, dass der iPad-Anbieter auf illegale Weise Preise im amerikanischen E-Book-Markt abgesprochen hat. Nun muss sich Apple auf eine Strafe und Schadenersatz einstellen. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Das Unternehmen kündigte allerdings sofort an, es werde das Urteil anfechten.
Richterin Denise Cote legte ihre Entscheidung nach einem wochenlangen Verfahren am Mittwoch vor und folgte darin der Argumentation des Justizministeriums, dass das Verfahren angestoßen hatte. Das Ministerium und die Generalstaatsanwälte mehrerer US-Bundesstaaten hatten Apple vorgeworfen, zum Start des iPad-Tablets zusammen mit Verlagen die Preise für digitale Bücher hochgeschraubt zu haben - zum Schaden der Verbraucher.
"Apple spielte eine zentrale Rolle beim Aufbau und der Ausführung dieser Verschwörung", heißt es in dem Urteil. Die Absprachen seien nur deshalb so erfolgreich gewesen, "weil Apple sie organisiert hat". Bill Baer vom Justizministerium erklärte: "Diese Entscheidung ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die elektronische Bücher lesen."
Die fünf involvierten Verlage waren Hachette Livre (gehört zu Lagardère), Harper Collins (News Corp.), Simon & Schuster (CBS), Penguin (Pearson) sowie der zur deutschen Holtzbrinck-Gruppe gehörende Verlag Macmillian. Sie alle hatten sich nach und nach mit der US-Justiz geeinigt und teilweise die Preise gesenkt.
Apple dagegen zog ein Gerichtsverfahren vor. "Wir haben nichts Unrechtes getan und werden gegen die Entscheidung der Richterin in Berufung gehen", hieß es in einer Stellungnahme beim Blog "All Things D". Der Start der E-Book-Plattform von Apple habe Kunden im Gegenteil mehr Auswahl gebracht, während zuvor Amazon die Verlagsbranche "monopolistisch im Griff gehabt" habe. Der Aktienkurs lag am Mittwochmorgen in New York leicht im Plus.
Die Hintergrundgeschichte: Als Apple 2010 sein iPad auf den Markt brachte, dominierte Amazon das Geschäft mit digitalen Büchern. Der weltgrößte Onlinehändler verkaufte dabei aktuelle Bestseller für seine Kindle-Lesegeräte besonders günstig für 9,99 Dollar. Dabei zahlte Amazon den Verlagen beim Einkauf der Titel einige Dollar pro E-Book mehr, wie im Verfahren bekannt wurde. Die Buchbranche war dennoch unzufrieden, weil sie befürchtete, dass mit dem Verramschen ihrer Titel die Leser künftig generell niedrigere Preise erwarteten.
Die Verlage sahen im Markteintritt von Apple die Chance, einen Gegenpol zu Amazon aufzubauen. Unter der Regie von iTunes-Chef Eddy Cue und des Firmengründers Steve Jobs einigte sich Apple mit den US-Verlagen auf ein sogenanntes Agentur-Modell, das ähnlich wie die deutsche Buchpreisbindung funktioniert. Dabei bestimmen die Verlage den Preis. Apple sicherte sich die übliche Kommission von 30 Prozent.
Eine Klausel legte zudem fest, dass kein anderer Händler die Bücher günstiger bekommen konnte als Apple. Mit diesem Druckmittel in der Hinterhand stellten die Verlage laut den Gerichtsunterlagen Amazon ein Ultimatum: Der Online-Händler sollte entweder auch zu einem Agentur-Modell wechseln oder länger auf neue Titel warten müssen. Amazon lenkte ein. Laut der Klageschrift stiegen die Preise auf 12,99 oder sogar 14,99 Dollar.
"Apple wollte nicht mit Amazon (oder einem anderem E-Book-Händler) über den Preis konkurrieren", stellte Richterin Cote fest. Mit den Preisabsprachen habe Apple praktisch über Nacht eine zusätzliche Einnahmequelle und eine attraktive Zusatzfunktion für sein iPad bekommen und die Verlage hätten Amazons 9,99-Dollar-Preis brechen können. "Apple nutzte den günstigen Moment und machte seinen Zug."
Die EU-Kommission hatte ein ähnliches Kartellverfahren eröffnet. Hier machten jedoch nicht nur die Verlage, sondern auch Apple außergerichtlich Zugeständnisse. Mit der im Dezember geschlossenen Einigung bekamen Händler für mindestens zwei Jahre mehr Spielraum für Rabatte bei E-Books. Allerdings hat dies keinen Einfluss auf nationale Regelungen wie die deutsche Buchpreisbindung, bei der die Verlage grundsätzlich die Preise von Büchern im Handel festlegen.
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