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AGB im Internet: Nicht alles gilt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer im Netz unterwegs ist und Verträge abschließt, macht sich oft nicht die Mühe, die jeweiligen AGB zu lesen. Manch gesetzliche Regelungen schützen auch automatisch. Dazu gehört beispielsweise, dass nicht jede Bedingung im Nachhinein geändert werden kann, meldet das Urheberrechtsportal "irights.info".

Auch und selbst wenn ein Unternehmen per AGB-Klausel beansprucht, dass Änderungen automatisch in Kraft treten sollen, gelten diese nur, wenn der Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird.

Außerdem bedürfen Änderungen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden - mit Ausnahme sogenannter Dauerschuldverhältnisse mit dauerhaften Leistungen wie etwa bei Internet- und Telefonanbietern. Trotzdem dürfe ein einmal geschlossener Vertrag den Angaben zufolge nicht komplett umgestrickt werden: Dadurch würde er unwirksam.

Verbraucher müssen informiert werden

Wenn ein Anbieter nachträgliche AGB-Änderungen vornimmt, muss er dem Verbraucher zum einen den Anlass nennen, die Änderungen konkretisieren und außerdem begründen, warum eine Änderung erforderlich ist, erklären die Experten. Nicht zulässig sei es, gleich in einem Rutsch weiter Punkte zu ändern, die mit dem konkreten Anlass nichts zu tun haben.

Manche Rechte bleiben

Ein weiteres verbreitetes Vorurteil ist, dass man praktisch alle Rechte an eigenen Daten und Inhalten verliert, wenn man bestimmte Online-Dienste nutzt. Das stimmt aber nicht, etwa bei Rechten, die zu den Persönlichkeitsrechten gehören und nicht einfach gänzlich abgetreten werden können, etwa das Recht am eigenen Bild, so "iRights.info". Und das Datenschutzrecht garantiere dem Nutzer, dass Daten über ihn nicht gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn er nicht informiert worden ist und zugestimmt hat. Und auch das Urheberrecht kenne Persönlichkeitsrechte, die nicht übertragbar sind, etwa das Recht auf Namensnennung.