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Änderung des Datenschutzgesetzes nicht zufriedenstellend

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kiel/Bielefeld - Datenskandale gab es in den letzten Monaten genug. Telekommunikationskonzerne wie die Telekom und Discounterketten wie Lidl spähten Mitarbeiter aus. Ebenso sorgten Fälle von verbotenem Adress- und Kontodatenhandel gleich mehrfach für Aufregung. Der Internetdienstleister Google erregte mit dem Filmen ganzer Straßenzüge die Gemüter, und soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ werden von Arbeitegebern als Informationsquelle über Bewerber genutzt.

In seiner letzten regulären Sitzung der Legislaturperiode verabschiedete der Bundestag Anfang Juli auf den letzten Drücker eine Änderung des Datenschutzgesetzes. Wirklich zufrieden war mit dem Kompromiss, der unter dem Strich blieb, niemand. So dürfen zum Beispiel auch künftig persönliche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen genutzt werden - von der Werbung oder von gemeinnützigen Organisationen. Dass zuvor eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden muss, schrieben die Politiker nicht ins Gesetz.

Und der grundsätzliche Trend bleibt: Es wird immer mehr über das Internet erledigt, die Missbrauchsgefahr steigt. Fatalismus allerdings ist in den Augen von Datenschützern fehl am Platz - sie raten zu aktiven Gegenmaßnahmen. Bürger und Kunden könnten sich nicht gegen alle Ausforschungsversuche wehren, sagt Thilo Weichert, der das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel leitet. "Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht." Aber durch erhöhte Sensibilität und einige Grundregeln lasse sich zumindest dort das Risiko reduzieren, wo der Einzelne noch die Möglichkeiten zur Kontrolle seiner Daten hat.

Zu mehr Eigeninitiative beim Schutz der Privatsphäre rät auch Rena Tangens, Gründerin des Bürgerrechts- und Datenschutzvereins FoeBud aus Bielefeld, der jedes Jahr die deutschen "Big Brother Awards" an besonders datenhungrige Unternehmen, Behörden oder Organisationen vergibt. "Die Verbraucher in Deutschland verlassen sich immer noch zu sehr darauf, dass es Gesetze gibt, die sie schützen." Diese seien einerseits aber oft nicht gut genug und andererseits nur dafür ausgelegt, nachträglich Verstöße zu ahnden. Wesentlich besser sei es, vorbeugend zu denken und möglichst wenige Informationen zu streuen.

"Datensparsamkeit" heißt das Zauberwort der kritischen Fachleute. Soweit möglich, sollten Verbraucher die Menge der von ihnen selbst in Umlauf gebrachten Daten minimieren - vor allem, aber nicht nur bei der für heimliche Ausforschungsversuche besonders anfälligen elektronischen Kommunikation. Denn je seltener man diese Wege nutzt, desto schwieriger lässt sich von der Werbewirtschaft und anderen interessierten Stellen ein Profil erstellen. "Immer wenn man elektronisch kommuniziert und Spuren hinterlässt, gibt es auch das Risiko, dass diese Spuren zweckentfremdet werden können", betont Weichert.

Anonym bleiben: Ob bei Bankgeschäften, beim Einkaufen im Internet, beim Telefonieren per Handy oder bei Texten in Chatforen - Verbraucher sollten ihre Aktivitäten und Identität möglichst oft verschleiern. "Am besten bezahlt man bar, wann immer es geht. Schon Kredit- oder EC-Karten sollte man nur nutzen, wenn es absolut nötig ist", mahnt Tangens. Auch beim Kauf von Prepaid-Handys erfassen Anbieter weniger persönliche Informationen als bei Verträgen, sagt Weichert. Wer sich eine E-Mail-Adresse zulegt, bloggt oder in Internetforen chattet, sollte möglichst nicht seinen Namen preisgeben. "Wo die Identität nicht nötig ist, sollte man mit Pseudonymen arbeiten."

Vorsicht bei Geschäften im Internet: Wer bei Onlinehändlern einkauft oder elektronische Bankgeschäfte tätigt, sollte sich immer genau über die Seriosität und Datensicherheit der Gegenseite informieren. Um Ausforschungs- und Betrugsversuche von vornherein zu erschweren, sollte man nur Internetseiten nutzen, die besonders gegen Zugriffe gesichert sind. Erkennbar sind diese unter anderem an einen Schlosssymbol vor der Adresszeile, erläutert Evelyn Keßler, Sprecherin der baden-württembergischen Verbraucherzentrale in Stuttgart. "Ein vernünftiger Onlineshop bietet eine verschlüsselte Verbindung."

AGB lesen: Ob elektronisch oder nicht - bei Vertragsabschlüssen sollten Kunden zudem immer klarstellen, dass sie keinen Verkauf ihrer Daten dulden. Die standardmäßigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen sind oft so formuliert, dass Verbraucher der Weitergabe stillschweigend zustimmen. "Dem sollte man aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in jedem Fall stets schriftlich widersprechen", rät Keßler. Anders sei bei der heutigen Rechtslage leider nicht gewährleistet, dass der Kunde Herr seiner Daten bleibe. Vereine wie FoeBud bieten für solche Einsprüche unter anderem auch vorbereitete Stempel und Vordrucke.

Gewinnspiele und Rabbate: Finger weg von Gewinnspielen, Vorsicht bei Rabattaktionen: Angebote zu Verlosungen, Preisausschreiben und ähnlichen Aktionen sind zwar verlockend, dienen häufig aber vor allem der Sammlung von Teilnehmerdaten. "Gewinnspiele sind dazu da, Kundendaten zu sammeln und Adressen zu generieren", erklärt Tangens. Aber auch Umfragen zu Lifestyle-Fragen im Internet werden eingesetzt, um Informationen über den Lebenswandel und das Konsumverhalten von Nutzern zu erlangen. Die bei vielen Ketten und Geschäften mittlerweile üblichen Rabattkarten dienen ebenfalls dem Zweck, Kundenprofile anzulegen, wie die Bürgerrechtlerin betont. "Man muss sich klarmachen: Kein Konzern verschenkt irgendetwas."

Soziale Netzwerke: Vorsicht gilt auch bei Einträgen in soziale Netzwerke: Die Kommunikation mit Bekannten und Freunden über Facebook, StudiVZ und ähnliche Portale ist gerade bei jungen Menschen beliebt, birgt aber ebenfalls Gefahren. Längst haben Arbeitgeber diese als Informationsquelle über Bewerber und Angestellte entdeckt, fahnden Werbeprofis dort nach interessanten Ansprechpartnern. Aber auch im privaten Umfeld lassen sich unbedacht verbreitete Präsentationen schwer kontrollieren. Man solle sich gut überlegen, was man veröffentlicht, rät Weichert. Das gelte vor allem für Fotos.