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Änderung am Telekommunikationsgesetz: gegen Knebelverträge und Telefonabzocke

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Nichts frustriert die Deutschen so sehr wie Probleme im Umgang mit dem Internet und Telefon: Nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen bezieht sich etwa die Hälfte der eingehenden Beschwerden, Beratungsanfragen und Hinweise auf Ärgernisse mit ihren Telekommunikationsanbietern.

Im Sinne des Verbraucherschutzes hat der Verband am Dienstag weitreichende Änderungen am deutschen Telekommunikationsgesetz gefordert. Bis März 2011 muss das deutsche Gesetz an europäische Richtlinien angepasst werden. Mitte März hatte das Bundeswirtschaftsministerium erste Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Dies geht dem Verband aber längst nicht weit genug.

So sieht ein Eckpunkt gemäß der EU-Richtlinie vor, die anfängliche Mindestlaufzeit für Verträge auf 24 Monate zu begrenzen. "Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern sind die 2 Jahre aber in Deutschland ohnehin der Normalfall", erklärte Lina Ehrig vom Bundesverband in Berlin. Die Verbraucherzentralen fordern stattdessen eine Laufzeitbeschränkung auf ein Jahr. "Nur dann ist für den Kunden ein sinnvoller Vertragswechsel möglich", so Ehrig. Auch müsste es möglich sein, den eigenen Telefon- oder Internetvertrag auch beim Umzug mitzunehmen, ohne einen völlig neuen Vertrag aufzusetzen.

Der Verband unterstrich zudem die Forderung, Telefongebühren in Warteschleifen zu verbieten. "Warteschleifen sollten grundsätzlich kostenlos sein", fordert die Zentrale. Sollte der Anrufer als Kunde eine Unternehmens-Hotline wählen, dürften zudem für das Gespräch keine Kosten entstehen, sagte Ehrig und verwies auf bestehende Regelungen im Nachbarland Frankreich.

Technisch wäre es nach Angaben der Verbraucherzentrale möglich, kostenlose Warteschleifen bei allen Servicenummern mit den Vorwahlen 0180, 0800 oder 0900 einzurichten. Dazu bedürfe es lediglich einer Verfügung der Bundesnetzagentur. Von den teuren Anrufen profitiert nicht nur das Unternehmen, das die Hotline unterhält: Auch der Telefonanbieter verdient mit, bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz noch mehr als beim Festnetz.

Anfang des Monats hatten die Grünen im Bundestag gefordert, dass Anrufer bei Service-Hotlines erst zahlen müssten, wenn sie mit einem Berater verbunden werden. Die schwarz-gelbe Koalition stimmte zwar gegen den Antrag der Grünen, will aber noch vor der Sommerpause des Bundestages selbst einen Entwurf für die Gesetzesnovelle einbringen, die auch gegen Telefonabzocke vorgeht.