Achtung bei Nacktbildern in der Cloud
Stand: 05.06.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
München – Urlaubszeit ist Fotozeit: die Kinder baden am Strand, ein Schnappschuss vom neuen Bikini. Schnell landen die Bilder zum Speichern und Teilen übers Smartphone in der Cloud. Das kann für Ärger sorgen. Es sind Aufnahmen ohne Hintergedanken, doch das sehen einige Cloud-Anbieter ganz anders. Nämlich dann, wenn die Fotos gegen ihre Vorschriften und Moralvorstellungen verstoßen. Die kreuzen sich gern mal mit den gängigen Gewohnheiten in Deutschland und oft entsprechen sie auch nicht in Deutschland geltendem Recht. Vor allem US-Konzerne scannen die hochgeladenen Fotos nach illegalen Inhalten, berichtet die Zeitschrift „Chip“ (Ausgabe 07/2015).
Das Problem beim Verständnis dafür, was erlaubt ist und was nicht, sind mitunter auch die vagen Formulierungen in den Nutzungsbedingungen der Dienste. Microsoft verbietet etwa die Speicherung von "Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen". Was das konkret heißt, bleibt offen. Auch Apple verbietet Inhalte, die "schädlich", "vulgär" oder "gehässig" sind. Je nach Kulturkreis dürfte die Antwort darauf, was dies genau bedeutet, ziemlich unterschiedlich ausfallen.
Obwohl die Grenzen des Erlaubten also ziemlich unscharf sind: Wer gegen sie verstößt, muss trotzdem damit rechnen, dass sein Nutzerkonto gesperrt wird. Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt in seinem Lawblog den Fall eines Mandanten, der nach der Speicherung eines Bildes Besuch von der Polizei bekam. Ein automatischer Bilderscanner seines Cloudanbieters schlug Alarm, US-Behörden informierten die deutsche Polizei.
Ein Ausweg ist die Nutzung europäischer Anbieter. Diese haben nicht so strikte Vorgaben und unterliegen strengeren Datenschutzrichtlinien. Wer seine eigene Cloud aufsetzen will, kann das mit entsprechenden Netzwerkfestplatten ebenfalls tun.