Abos für Klingeltöne: Minderjährige dürfen sie nicht abschließen
Stand: 13.01.2009
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Ilmenau - Schließt ein Kind ein Abonnement für Klingeltöne ab, schützt auch eine Prepaid-Karte nicht vor hohen Kosten. Ist die Karte aufgebraucht, passiert zunächst scheinbar gar nichts. Tatsächlich sammeln sich die Kosten aber weiter an, warnt das Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft der Technischen Universität Ilmenau (Thüringen). Wird die Karte dann wieder aufgeladen, gehe der Betrag automatisch vom Guthaben ab. Damit Kinder über ihr Handy keine Abos abschließen, sollten Eltern alle Mehrwertnummern und Premium-SMS vom Anbieter sperren lassen.
Haben Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren ein Abonnement ohne die Zustimmung der Eltern abgeschlossen, ist der dadurch entstandene Vertrag nicht rechtskräftig. Die Einverständniserklärung der Eltern wäre nötig gewesen, erklären die Medienwissenschaftler. Eltern könnten in solchen Fällen die Zahlung verweigern und sogar das Geld ab Beginn des Abos zurückfordern.