Abo-Fallen: Verbraucherschützer raten nicht zu zahlen
Stand: 13.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Hamburg - Verbraucherschützer warnen ständig, doch es passiert immer wieder: Ein unüberlegter Klick und schon ist man in eine Abo-Falle getappt. Mal sind es Kochrezepte, die gesucht werden, mal Hilfe bei den Hausaufgaben oder kostenloser SMS-Versand, mal Hilfe bei der Routenplanung und viele andere Seiten. Der Dreh ist immer der gleiche: Wer Informationen anfordert, schließt ohne es zu wissen ein Abo ab und soll anschließend zahlen: Bis zu 200 Euro im Jahr.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät aber, nicht zu zahlen. Denn für eine Zahlungspflicht müsste ein Vertrag bestehen. Der kommt aber nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde. Wird er - wie bei solchen Nepp-Seiten üblich - irgendwo auf der Seite versteckt, verstößt das gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit. Eine Zahlungspflicht besteht dann nicht. Die derzeit bekanntesten Abo-Fallen hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Seite in der Rubrik Telefon, Internet und Medien zusammengestellt.