Ab 2018: Netflix und Co. auch im Urlaub streamen
Stand: 23.05.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa
Brüssel - Verbraucher können innerhalb Europas bald auf Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Sky zugreifen. Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese auch im Urlaub und auf Reisen anschauen und anhören können. Die neuen Bestimmungen sollen ab Anfang 2018 gelten.
Zunächst nur für Bezahl-Abos
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.
Geoblocking verhinderte bisher den Zugriff
Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch sogenanntes Geoblocking verhindert: Lizenzrechte waren auf einzelne Länder beschränkt. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
Die Anbieter müssen unter dem neuen System nach Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gibt es nicht, Netflix und Co. können die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.
Kritik: Was passiert mit Gratis-Angeboten?
Ob Zuschauer auch den "Tatort" oder andere in Deutschland verfügbaren Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender künftig problemlos im Urlaub im europäischen Ausland sehen können, ist übrigens eine ganz andere Frage. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrechtsprobleme im Weg.
Darauf zielt die Kritik von Verbraucherschützern und Experten. Zu einer wirklichen Abschaffung des Geoblocking, komme es auch mit der Neuregelung nicht. "Wenn es an legalen, kostenlosen Streamingangeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht "dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar" konfrontiert werden", beklagt die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei. "Dadurch werden genau die Verbraucherinnen und Verbraucher bestraft, die legale Streamingangebote nutzen wollen."