Sie möchten Ihr Internet kündigen, egal ob DSL, Kabel-Internet oder Glasfaser? Hier haben wir Ihnen alles Wichtige für Ihre Internetkündigung zusammengestellt.
- Internet kündigen kurzgefasst
- Wann ist eine Internetkündigung sinnvoll?
- Führen Sie in diesen Fällen eine Internetkündigung durch
- Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung
- Internet per Sonderkündigung kündigen
- So führen Sie eine Internetkündigung durch
- Fristen bei Internetkündigung einhalten
- So schreiben Sie Ihre Internetkündigung
- Anbieterwechsel statt Internetkündigung bietet Vorteile
- In 3 Schritten zum passenden Tarif
- Jetzt Internet-Angebote vergleichen
- Unsere Infoseiten zu Tarifen der führenden Provider
Internet kündigen kurzgefasst
- In den meisten Fällen wie einem Umzug oder einem Anbieterwechsel sollten Sie nicht selbst kündigen.
- Verträge sind nach Laufzeitende monatlich kündbar.
- Die Kündigung können Sie einfach, schnell und online mit dem Kündigungsschreiben erledigen.
- In speziellen Fällen kommen Sie mit einer Sonderkündigung auch früher aus Ihrem Vertrag.
- Internetprovider bieten einen Button für die Vertragskündigung auf ihrer Homepage.
- Beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen.
Wann ist eine Internetkündigung sinnvoll?
In vielen Fällen ist eine Kündigung gar nicht erforderlich, beispielsweise bei:
- Anbieterwechsel
Wenn Sie lediglich Ihren Internetanbieter wechseln möchten, kündigen Sie nicht selbst. Der Grund: Die Kündigung übernimmt Ihr neuer Internetanbieter für Sie. Das hat sogar neben der Bequemlichkeit einen besonderen Vorteil: Sie müssen sich nicht um den optimalen Übergabezeitpunkt kümmern – denn alter und neuer Anbieter stimmen sich darüber ab. Außerdem ist so auch gewährleistet, dass Ihre vorhandenen Telefonnummern automatisch übernommen werden.
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- Umzug an eine neue Adresse
Auch bei einem Umzug ist eine Kündigung in der Regel nicht die richtige Wahl. Ihr bestehender Anbieter schaltet einfach Ihre Internetverbindung an der neuen Adresse zum vereinbarten Zeitpunkt frei. Nur wenn Ihr Anbieter an der neuen Adresse nicht die Leistung liefern kann wie an der alten Adresse, können Sie kündigen.
Führen Sie in diesen Fällen eine Internetkündigung durch
Eine Kündigung ist nur in bestimmten Fällen das ideale Vorgehen:
- Sie ziehen an eine neue Adresse, an der Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarte Leistung nicht liefern kann - das ist vor allem der Fall, wenn Sie bei einem regional tätigen Internetprovider sind. Dann haben Sie Recht auf Sonderkündigung. Damit kommen Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von üblicherweise 24 Monaten jederzeit in maximal 3 Monaten aus Ihrem laufenden Vertrag. Welche genaue Kündigungsfrist bei Ihrem Provider gilt, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.
- Sie ziehen ins Ausland, in dem Ihr aktueller Anbieter keine Leistungen anbietet.
- Sie möchten komplett auf stationäres Internet verzichten und beispielsweise nur noch mobil im Internet surfen.
- Wenn der Vertragsinhaber stirbt. Auch dann besteht das Recht auf Sonderkündigung.
- Wenn Ihr Internetanbieter während der Laufzeit die Preise erhöht – dann können Sie eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung durchführen.
In allen anderen Fällen ist der Anbieterwechsel die bessere Wahl. Geben Sie dazu einfach nur Ihre Adresse ein, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
Unterschied zwischen Kündigung und Sonderkündigung
Eine normale Kündigung hält die Kündigungsfrist ein. Während der Mindestvertragslaufzeit gilt: Eine Kündigung wird erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Kündigen Sie beispielsweise bereits nach drei Monaten Ihren bestehenden Internetvertrag, müssen Sie bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit warten, bis die Kündigung wirksam wird. Die Mindestvertragslaufzeit ist in der Regel 24 Monate, vereinzelt auch 12 Monate.
Eine Sonderkündigung setzt die Kündigungsfrist außer Kraft – und Sie können auch während der Mindestvertragslaufzeit jederzeit in maximal 3 Monaten aus Ihrem laufenden Vertrag. Welche genaue Kündigungsfrist bei Ihrem Provider gilt, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen.
Für eine Sonderkündigung gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen.
Internet per Sonderkündigung kündigen
Wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung haben, gilt: Führen Sie dann in jedem Fall auch eine Sonderkündigung durch, und keine normale Kündigung. Geben Sie dazu auch den Grund der Sonderkündigung an. Wie Sie Kündigung und Sonderkündigung durchführen, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
So führen Sie eine Internetkündigung durch
Sie können Ihren Internetvertrag direkt auf der Website Ihres Anbieters kündigen. Dort finden Sie den sogenannten Kündigungsbutton, der Sie zu allen Kontakten und Adressen für Ihre Kündigung führt. Dazu sind alle Internetanbieter verpflichtet. Um ihn zu finden, scrollen Sie auf der Website Ihres Anbieters nach unten. Im sogenannten Footer finden Sie den Eintrag "Vertrag kündigen" bzw. "Kündigung", den Sie anklicken müssen – meist ist er ein reiner Textlink ohne besondere Hervorhebung.
Sobald Sie auf den Button klicken, finden Sie auf einer eigenen Seite die E-Mail- und Postadresse, Telefonnummern, häufig einen Chat sowie ein Online-Formular. Hier können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten.
Fristen bei Internetkündigung einhalten
Grundsätzlich gilt: Wenn die Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen ist – in der Regel 24 Monate – können Sie jederzeit monatlich kündigen. Das regelt die Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das seit 2021 in Kraft ist.
Wenn Sie innerhalb der Mindestvertragslaufzeit kündigen, wird die Kündigung erst nach Ablauf dieser Zeit wirksam. Lediglich bei Sonderkündigungen können Sie monatlich kündigen.
Lesen Sie alles über Kündigungsfristen
So schreiben Sie Ihre Internetkündigung
Ihr Kündigungsschreiben muss alles beinhalten, um bindend zu sein. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Anschrift sowie Ihrer Kunden- und Vertragsnummer. Bei jeder Kündigung über Kündigungsbutton müssen Sie den Grund angeben, warum Sie kündigen.
- Regulär zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Nennen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihren Vertrag vertragsmäßig kündigen möchten. Die Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit werden dabei eingehalten. - Kündigung aufgrund Telekommunikationsgesetz:
Wählen Sie diesen Grund, wenn Sie Ihre erste reguläre Vertragslaufzeit (in der Regel sind das 24 Monate) bereits erreicht haben. Dann können Sie monatlich kündigen. - Sonderkündigung aufgrund Preiserhöhung:
Dieser Grund ist Ihre Wahl, wenn Ihr Provider während der laufenden Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung durchführt. - Sonderkündigung aufgrund Umzug:
Diese Option wählen Sie, wenn Ihr Provider an Ihrem neuen Wohnort keinen Anschluss liefern kann. - Sonderkündigung aufgrund Sterbefall:
Ist der Vertragsinhaber verstorben, können Sie mit dieser Option ein spezielles Anschreiben generieren.
Anbieterwechsel statt Internetkündigung bietet Vorteile
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(Stand: 16.09.2024)