Heizstrom: Alle Infos zur unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung
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Das Wichtigste in Kürze
- Wird mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung geheizt, ist von Heizstrom die Rede.
- Heizstrom mit einem eigenen Stromzähler ist günstiger als der übliche Haushaltsstrom.
- Für Heizstrom gibt es eigene Angebote von Stromanbietern.
In Deutschland heizen knapp zwei Millionen Haushalte mit Nachtspeicherheizungen oder elektrischen Wärmepumpen. Dafür können sie günstigeren Strom beziehen, den sogenannten Heizstrom. Eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss eines Heizstromtarifs ist jedoch, dass der heimische Anschluss mit einer sogenannten „unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung“ ausgestattet ist. Das sieht der Gesetzgeber vor.
Was ist eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung?
Dabei handelt es sich um Nachtspeicherheizungen und elektrische Wärmepumpen, deren Energieaufnahme zu festgelegten Tageszeiten vom Netzbetreiber unterbrochen werden kann. Wann genau die Strombelieferung unterbrochen wird, ist vom örtlichen Netzbetreiber abhängig und ändert sich auch durch einen Lieferantenwechsel nicht. Die Unterbrechungen finden in der Regel zu Zeiten statt, in denen das Stromnetz stark ausgelastet ist – etwa in den Mittags- oder den frühen Abendstunden.
Was habe ich als Verbraucher davon?
Heizstrom ist günstiger als herkömmlicher Haushaltsstrom. Weil Heizstromkunden in Spitzenlastzeiten das Stromnetz nicht zusätzlich belasten und so zur Netzstabilität beitragen, werden sie mit niedrigeren Preisen belohnt. Quasi als „Entschädigung“ für die vereinbarte Möglichkeit, auf Knopfdruck die Stromzufuhr zu unterbrechen, stellt der Netzbetreiber geringere Netzentgelte in Rechnung. Darüber hinaus sind auch die Konzessionsabgaben geringer. Die daraus resultierenden niedrigeren Beschaffungskosten geben die Stromanbieter an ihre Kunden weiter.
Wie erkenne ich, ob mein Anschluss unterbrechbar ist?
Wird der Heizstrombedarf über einen separaten Zähler gemessen, ist die Anlage in der Regel auch unterbrechbar. Manchmal kommt es jedoch vor, dass eine unterbrechbare Anlage nicht als solche im System des Netzbetreibers gekennzeichnet ist. In diesen Fällen ist es ratsam, den örtlichen Netzbetreiber zu informieren und ihn zu bitten, die Anlage als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung zu registrieren. Dann steht einem Lieferantenwechsel nichts mehr im Wege.
Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrer Anlage um eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung handelt, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem bisherigen Lieferanten oder dem örtlichen Netzbetreiber.