EnWG §14a: Wissenswertes zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung
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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte oder Anlagen, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen, die ihren Stromverbrauch flexibel an die aktuelle Situation im Stromnetz anpassen können. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes. Als Betreiberin oder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen können ihren Stromverbrauch flexibel an die aktuelle Situation im Stromnetz anpassen.
- Grundlage ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes, nach welchem die Leistung bestimmter Geräte bei drohender Netzüberlastung vorübergehend reduziert werden kann.
- Betreiberinnen und Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung profitieren von reduzierten Netzentgelten. Ihnen stehen verschiedene Module zur Auswahl.
- Bei Geräten, die seit dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, erfolgt die Registrierung als steuerbare Verbrauchseinrichtung automatisch über das Elektroinstallationsunternehmen.
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist ein elektrisches Gerät oder eine Anlage, deren Stromverbrauch flexibel gesteuert werden kann. Die sogenannte netzdienliche Steuerung etwa von Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeichern dient vor allem der Optimierung des Stromverbrauchs und der Anpassung an schwankende Stromerzeugung. Durch intelligente Steuerungssysteme können diese Geräte gedrosselt oder in ihrer Leistung erhöht werden. Dies trägt zur Netzstabilität bei, ermöglicht eine bessere Integration erneuerbarer Energien und kann für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Kosteneinsparungen einhergehen.
Steuerung von Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden. Das Gesetz erlaubt es Netzbetreibern, bei drohender Netzüberlastung die Leistung bestimmter Geräte vorübergehend auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren. Diese Maßnahme wird jedoch nur im Notfall ergriffen, um die Systemstabilität aufrechtzuerhalten.
Versorgung stets sichergestellt
Die Versorgung mit Strom bleibt stets sichergestellt – die betroffenen Geräte bleiben funktionsfähig und der normale Haushaltsstrom ist von der Regelung nicht betroffen.
Im Gegenzug sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Anschluss und die Nutzung von steuerbaren Anlagen jederzeit zu garantieren und nicht wie zuvor bei hoher Netzauslastung abzulehnen oder zu verzögern. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren außerdem von reduzierten Netzentgelten.
Die Teilnahme an dieser Regelung ist seit dem 1. Januar 2024 für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend. Die Anmeldung Ihrer Anlage beim Netzbetreiber übernimmt Ihr Elektroinstallateur beziehungsweise -installateurin, ohne dass Sie tätig werden müssen.
Arten von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Unter die Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes §14a fallen folgende Geräte, wenn deren Leistung 4,2 Kilowatt (kW) oder höher ist und sie seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden:
- Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen
- Klimaanlagen, die fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
- Batteriespeicher
Gesamtleistung ausschlaggebend
Die neue Regelung des 14 EnWG gilt auch für Kombinationen von Wärmepumpen oder Klimaanlagen an einem einzelnen Netzanschluss, deren elektrische Leistung zusammen 4,2 kW beträgt. Der Grenzwert von 4,2 kW bezieht sich auf die elektrische Anschlussleistung und nicht auf die Heiz- oder Kühlleistung eines einzelnen Geräts.
Reduzierung der Netzentgelte
Der größte Vorteil des 14 EnWG für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das langfristig reduzierte Netznutzungsentgelt. Die Gebühren zur Nutzung der Stromnetze sind seit dem Jahreswechsel 2023/24 stark angestiegen und so kann eine Minderung für viele Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine echte Entlastung bedeuten. Die Reduzierung der Netzentgelte basiert auf drei Modulen, die unterschiedliche Ansätze zur Berechnung der Entlastung bieten:
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Dieses Modul bietet eine pauschale Netzentgeltreduzierung in Form eines festen Betrags, der vom Netzbetreiber festgelegt wird. Die Höhe der Pauschale kann je nach Netzbetreiber und Art der Verbrauchsanlage variieren. Typischerweise wird ein fester jährlicher Betrag von den Netzentgelten abgezogen. Dieses Modul kann sowohl von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit als auch ohne separaten Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewählt werden. Besitzerinnen und Besitzer eines Elektroautos und einer Wallbox wählen in der Regel dieses Modul.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Bei diesem Modul wird ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorausgesetzt. Dies ermöglicht eine genaue Erfassung des Stromverbrauchs und eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte basierend auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten. Der Prozentsatz der Reduzierung kann je nach Netzbetreiber und Flexibilität der netzdienlichen Steuerung variieren. Modul 2 eignet sich vor allem für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit höheren Verbräuchen, etwa Wärmepumpen. Auch für Haushalte mit mehreren steuerbaren Geräten kann sich dieses Modul lohnen.
Modul 3: Zeitlich variable Netzentgelte
Ab dem 1. April 2025 haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein drittes Modul zur Auswahl. Dieses Modul ist eine Ergänzung zu Modul 1. Wie hier erfolgt einmal jährlich die Reduzierung der Netzentgelte über die Abrechnung. Allerdings hat die Verbraucherin beziehungsweise der Verbraucher die Wahl, ob die Netzentgeltreduzierung im Standard-, im Hoch- oder im Niedertarif erfolgt.
Welches Modul für Sie im individuellen Fall am attraktivsten ist, hängt vor allem von Ihrem individuellen Stromverbrauch und der Höhe des Netzentgeltes ab, das ihr lokaler Netzbetreiber erhebt.
Module wechseln
Als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher können Sie zwischen den Modulen wechseln.
Was muss ich als Verbraucherin oder Verbraucher tun?
Fall 1: Installation seit dem 01.01.2024
Wenn Ihre Wärmepumpe oder ein anderes Gerät mit netzdienlicher Steuerung, zum Beispiel eine Wallbox, seit dem 1. April 2024 in Betrieb genommen wurde, profitieren Sie automatisch vom Energiewirtschaftsgesetz 14a. Die Reduzierung der Netzentgelte wird nach Modul 1 berechnet. Nur wenn Sie in Modul 2 oder 3 wechseln möchten, müssen Sie dies bei Ihrem Energieversorger beantragen.
Fall 2: Nicht angemeldete Bestandsanlage
Für Bestandsanlagen, die bereits vor 2024 in Betrieb waren, gilt keine Pflicht zur Teilnahme an den neuen Bestimmungen des 14 EnWG. Sie haben jedoch die Option, sich freiwillig dafür zu entscheiden. Ihr Elektroinstallationsunternehmen kann Ihr Gerät beim zuständigen Netzbetreiber registrieren. Nach erfolgter Anmeldung zur netzdienlichen Steuerung Ihrer Wärmepumpe oder Wallbox profitieren Sie von den Netzentgeltermäßigungen.
Fall 3: Angemeldete Bestandsanlage
Haben Sie Ihre Anlage bereits nach der vor 2024 geltenden Regelung beim Netzbetreiber angemeldet, gelten bis Ende 2028 die bisherigen Konditionen. Danach fällt Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung automatisch unter die neuen Regelungen des 14 EnWG. Sie können jedoch auch schon vor dem 31. Dezember 2028 in das neue Entlastungsmodell wechseln. Dafür wenden Sie sich einfach an Ihren Netzbetreiber.
Achtung: Keine Rückkehr zur bisherigen Regelung möglich
Wenn Sie sich einmal für die neue Regelung nach 14 EnWG entschieden haben, können Sie nicht mehr in das vor 2024 geltende Modell zurückwechseln.
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