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Hausratversicherung im Urlaub: Sind Ferienhaus und Hotelzimmer abgesichert?
Der wohlverdiente Urlaub bringt in der Regel Ruhe und Entspannung mit sich. Das kann sich allerdings schnell ändern, wenn im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung eingebrochen wird. Was passiert, wenn Sie feststellen, dass Ihr Bargeld oder Ihr Laptop entwendet wurde? Glücklicherweise sehen die meisten Hausratversicherungen vor, dass es in diesem Fall zu einer Erstattung kommt. Damit Sie auch im Urlaub optimal abgesichert sind, können Sie vorab den kostenlosen Verivox-Versicherungsvergleich nutzen und ganz einfach den passenden Tarif für Ihre Hausratversicherung finden.
- Diese Schäden sind versichert
- Was ist die Außenversicherung?
- Gibt es eine Begrenzung bei der Leistung?
- Versicherungsschutz bei Taschendiebstahl
- Wann muss das Hotel zahlen?
- Schadensmeldung: So gehen Sie vor
- Was bringt eine Reisegepäckversicherung?
- Häufig gestellte Fragen
Hausratversicherungen für den Urlaub im Vergleich: So funktioniert es
Mit dem Verivox-Versicherungsvergleich können Sie sich schnell und einfach einen Überblick über verschiedene Versicherer und Tarife verschaffen. Dafür sind nur 3 Schritte notwendig. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Treffen Sie Angaben zu Ihrer Wohnungsgröße, Ihrer Postleitzahl und Ihrem Wohnungstyp im Hausrat-Rechner.
- Wählen Sie jetzt einfach Ihren gewünschten Versicherungsschutz und vergleichen Sie auf einen Blick alle verfügbaren Angebote.
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Diese Schäden sind versichert
Grundsätzlich sind mit der Hausratversicherung Schäden an den Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen, die sich in einer Wohnung befinden und zur Lebensführung dienen, abgedeckt. Dazu zählen neben Einrichtungsgegenständen und Kleidung auch elektronische Geräte und Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck. Die Versicherung leistet bei Schäden durch folgende Umstände:
Dieser Deckungsumfang kann noch durch weitere Bausteine, beispielsweise eine Elementarschadenversicherung, ergänzt werden. Mit dieser sind Sie auch vor Kosten geschützt, die beispielsweise durch Hochwasser- oder Erdbebenschäden entstehen.
Die Außenversicherung schützt den Hausrat im Urlaub
Prinzipiell besteht der Versicherungsschutz am Versicherungsort, nämlich in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Allerdings ersetzt die Hausratversicherung auch in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus Schäden am Hausrat, sofern diese durch die in der Police festgeschriebenen Ereignisse entstanden sind. Dafür ist die sogenannte Außenversicherung zuständig.
Dabei handelt es sich um einen Bestandteil der Hausratversicherung, der in fast jedem Vertrag enthalten ist. Dieser Vertragsbestandteil besagt, dass auch Versicherungsschutz für die Teile des Hausrats besteht, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden – also beispielsweise im Hotel, in der Ferienwohnung oder im Zug.
Die Außenversicherung gilt allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif beträgt der Versicherungsschutz zwischen drei und sechs Monaten. Wer oft und länger verreist, sollte darauf achten, dass er eine Police mit möglichst langer Dauer der Außenversicherung wählt, um die Ferienwohnung durch die Hausratversicherung optimal abzusichern.
Achtung!
Die Hausratversicherung greift für die Ferienwohnung bzw. für das Ferienhaus nur dann, wenn Sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind. Ist das der Fall, ist eine gesonderte Police nötig, um den Hausrat in der Ferienwohnung abzusichern.
Gibt es eine Begrenzung bei der Leistung?
Die Höhe der Leistung im Rahmen der Außenversicherung hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Bei Policen, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen wurden, war die Erstattung durchgängig auf zehn Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommt der Versicherungsnehmer durch die Hausratversicherung bei einem Schaden in der Ferienwohnung also maximal 5.000 Euro erstattet. Bei Verträgen mit einem späteren Abschlussdatum variieren die Leistungen der Außenversicherung abhängig von Tarif und Versicherungsgesellschaft.
Eine weitere Einschränkung besteht bei dem Diebstahl von Bargeld und anderen Wertsachen. Die Erstattung von Bargeld ist normalerweise auf 1.000 Euro beschränkt. Bei Wertsachen wie Schmuck sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen ausschlaggebend.
Zahlt die Hausratversicherung auch bei Taschendiebstahl?
Die Hausratversicherer unterscheiden bei Diebstahl in der Vorgehensweise des Diebes. Taschendiebstahl ist nicht versichert. Eine Leistung erfolgt nur, wenn der Räuber nachweislich Gewalt angewendet hat, um in den Besitz des Diebesgutes zu gelangen. Diese Klausel der Hausratversicherung gilt im Urlaub wie auch in der heimischen Wohnung: Stand ein Fenster offen und ermöglichte dem Dieb so gewaltlosen Zutritt zur Wohnung, besteht kein Schadensersatzanspruch. Gleiches gilt für nicht verschlossene Türen.
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Wann muss das Hotel zahlen?
Für Deutschland speziell gilt Paragraf 701 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Diebstähle im Hotel. Dieser besagt, dass der Hotelier haftet, wenn Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen werden, unabhängig davon, ob diese im Safe verwahrt wurden oder nicht. Allerdings sieht das BGB auch Erstattungsgrenzen vor. Für Kameras oder Laptops beispielsweise gilt eine Obergrenze von 3.500 Euro, für Bargeld liegt diese bei 800 Euro.
Der Hotelier ist von der Haftung befreit, wenn die Gegenstände aus dem Auto gestohlen wurden, auch wenn sich dieses in der Hotelgarage befand. Die Haftungsbeschränkung entfällt aber, wenn der Gast dem Hotelier seine Gegenstände zur Aufbewahrung überlässt. In diesem Fall haftet das Hotel in unbegrenzter Höhe.
Unser Tipp:
Die Haftung des Hotels gilt auch nach europäischem Recht. Klauseln wie „Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung“ sind rechtlich haltlos.
Schadensmeldung: So gehen Sie vor
Der erste Weg führt zur Polizei. Eine Diebstahlsanzeige ist für eine Schadensmeldung bei der Hausratversicherung auch im Urlaub unerlässlich. Sofern die Polizei nicht zum Tatort kommt, sollten Fotos angefertigt werden, welche die Einbruchspuren dokumentieren.
Die Schadensmeldung kann bei der Versicherung vorab telefonisch erfolgen, im Nachgang dann bei den meisten Versicherern online. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer notwendige Belege vorweisen kann. Dazu zählen die Diebstahlsanzeige mit der Auflistung der gestohlenen Gegenstände und idealerweise die Rechnungen.
Was bringt eine Reisegepäckversicherung?
Reisegepäckversicherungen erstatten meist nur den Zeitwert des Reisegepäcks, wenn dieses verloren geht, gestohlen wird oder durch Feuer oder Leitungswasser beschädigt wird. War das Gepäck unbeaufsichtigt, berufen sich die Versicherer häufig auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.
Kommt der Koffer abhanden, weil ihn der Reisende nicht in der Hand hielt oder zwischen den Beinen eingeklemmt hat, kann sich der Versicherer auf den Passus der groben Fahrlässigkeit berufen (OLG Karlsruhe VersR. 1983 / 479). Für das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung stellt eine Hausratversicherung mit Außenversicherung auf jeden Fall die bessere Alternative dar.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Hausratversicherung gilt im Urlaub nur dann, wenn Ihnen die Ferienwohnung oder das Ferienhaus, in dem Sie sich aufhalten, nicht Ihnen gehört. In diesem Fall greift die Außenversicherung für einen vorab festgelegten Zeitraum. Sind Sie Eigentümer der Urlaubsimmobilie, müssen Sie für die Räumlichkeiten eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Die Höhe der Leistung hängt davon ab, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben und welche Erstattungsgrenzen in der Police festgeschrieben sind. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften und Tarife lohnt sich daher in jedem Fall. Bargeld bekommen Sie allerdings bei den meisten Versicherern nur in Höhe von bis zu 1.000 Euro erstattet.
Das schlimmste bei einem Diebstahl ist, wenn Reisedokumente oder der Pass verloren gehen. Es empfiehlt sich daher, von allen Unterlagen Kopien anzufertigen und getrennt von den Originalen aufzubewahren. Die meisten Hotelzimmer sind heute mit einem Safe ausgestattet. Wertgegenstände bei Abwesenheit dort zu verwahren ist der beste Schutz. Alternativ bietet es sich an, diese beim Hotelier zu hinterlegen. Auch wenn die Versicherung im Schadensfall zahlt, verhindern Sie auf diese Weise den unnötigen Ärger, der mit einem Diebstahl einhergeht.
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