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In Deutschland brennt es etwa 230.000-mal pro Jahr in Wohnungen oder Häusern. Das heißt, alle zwei bis drei Minuten entsteht ein neuer Wohnungsbrand. Fast 20 Prozent dieser Brände sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie entsteht ein Wohnungsbrand?
  3. Die drei häufigsten Brandursachen
  4. Richtiges Verhalten im Ernstfall
  5. Schadensmeldung und Klärung mit Versicherung
  6. Steht Mieter oder Vermieter in der Pflicht?
  7. Was passiert bei Brandstiftung?
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häufigsten drei Brandursachen bei Wohnungsbränden sind fehlerhafte oder überlastete Elektrizität, offenes Feuer und menschliches Fehlverhalten.
  • Hat ein Mieter den Brand durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ausgelöst, ist er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung schadenersatzpflichtig.
  • Bei einem Brand ohne Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Wohnung eines Mieters haftet in der Regel nicht der Mieter, sondern die Gebäudefeuerversicherung des Vermieters.
  • Auch Schäden durch Brandstiftung sind für Mieter und Besitzer eines Wohngebäudes über die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers abgedeckt.

Wie entsteht ein Wohnungsbrand?

Für die Entstehung von Feuer müssen drei Komponenten gleichzeitig vorhanden sein:

  • Brennstoff
  • Sauerstoff
  • die richtige Zündenergie beziehungsweise Zündtemperatur für den Brennstoff

Brennbare Gegenstände in Form von Teppichböden, Gardinen sowie Möbeln aus Holz oder Kunststoffen sind in Wohnungen in großen Mengen vorhanden, Sauerstoff ebenfalls. Kommt eine Zündquelle in Form einer offenen Flamme oder eines überhitzten Elektrogeräts dazu, entsteht meist erst ein Schwelbrand. Hat dieser genug Nahrung, geht er in einen offenen Brand über, der die Temperatur im Raum nach oben treibt. Wenn die Hitze die Zündtemperatur vorhandener Stoffe erreicht, verbreitet sich der Zimmerbrand explosionsartig. Experten sprechen bei diesem Phänomen von einem Flashover oder Feuersprung. Den Bewohnern bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit, um sich vor Flammen und Rauch zu retten, deshalb kommt es beim Wohnungsbrand auf jede Sekunde an.

Die drei häufigsten Brandursachen bei Wohnungsbränden:

1. Elektrizität

Am häufigsten brennt es in deutschen Wohnungen dabei wegen:

  • Überlasteter Mehrfachsteckdosen: Wird beim Anschließen von Elektrogeräten und weiterer Mehrfachstecker die maximale Leistungsgrenze von 3.500 Watt für Steckdosenleisten überschritten, droht Überlastung und damit Hitzeentwicklung.
  • Unsachgemäßem Gebrauch von Elektrogeräten: Werden Lüftungsschlitze von Elektrogeräten abgedeckt oder Lampen nachträglich mit Stoffen umhüllt, können diese überhitzen und schnell hohe Temperaturen erreichen, die ausreichen, um die umgebenden Materialien in Brand zu setzen. Auch der Stand-by-Modus ist nicht als Dauerzustand gedacht. Steht das Gerät dauerhaft unter Spannung, kann ein Kurzschluss mit Hitzeentwicklung entstehen.
  • Defekter und veralteter Elektrogeräte: Besonders Geräte wie Wäschetrockner und Föne, die per se immer wieder aufheizen und mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen, sind anfällig für Überhitzung und Kurzschlüsse. Aber auch porös gewordene Kabel oder Gehäuse können dazu führen, dass es brennt.

2. Offenes Feuer in Innenräumen findet sich auf Platz 2 der Brandstatistik

Die Kombination aus vielen brennbaren Materialien wie Wohntextilien aus Kunststoff oder Baumwolle mit offenen Kerzen- oder Kaminflammen führt in deutschen Haushalten zu tausenden Bränden pro Jahr. In der Adventszeit brennt es besonders oft, da Kerzen zusammen mit trockenen Nadelzweigen das Feuerrisiko steigern.

3. Menschliches Fehlverhalten belegt als Brandursache den dritten Platz

Rauchen im Bett, Entsorgen von Glut im Papiermüll oder die vergessene Fritteuse oder Fettpfanne auf dem Herd - oft geht alles gut, aber tatsächlich riskiert jeder, der auf diese Art mit dem Feuer spielt, sein Leben und das anderer Menschen im Haus.

Wohnungsbrand: Richtiges Verhalten im Ernstfall

  • Vorab: Um auch im Schlaf gewarnt zu sein, installieren Sie hochwertige Rauchmelder nicht nur in den vorgeschriebenen Bereichen wie Schlafzimmern und Fluren. Rauchmelder retten Leben!
  • Sofort über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr benachrichtigen. Dabei die wichtigen Angaben: Wer meldet den Brand? Wo brennt es (genaue Adresse)? Was hat sich ereignet?
  • Nur zu einem frühen Zeitpunkt versuchen, kleine Brände wie den Adventskranz zu löschen!
  • Vorbeugend für diesen Fall einen TÜV-geprüften Schaumlöscher im Haushalt bereithalten und regelmäßig warten lassen. Bei offenem Holzfeuer ist auch Löschen mit Wasser möglich.
  • Achtung: Fettbrände auf gar keinen Fall mit Wasser oder Schaumlöscher löschen, große Verletzungsgefahr durch Explosion!
  • Wenn sich an der Zimmerdecke Rauch sammelt, umgehend gebückt oder kriechend zügig den Raum und das Gebäude verlassen. Die giftigen Rauchgase sammeln sich in Kopfhöhe.
  • Wenn möglich, Türen hinter sich schließen, um Ausbreitung und Sauerstoffzufuhr einzudämmen.
  • Bringen Sie sich ins Freie in Sicherheit und warten Sie außerhalb der Gefahr auf die Feuerwehr.
  • Helfen Sie unterwegs hilfsbedürftigen Menschen und Kindern, aus dem Gebäude zu kommen.
  • Und warnen sie Ihre Nachbarn.
  • Benutzen Sie bei Feuer keine Aufzüge, da diese zur Falle werden könnten.

Schadensmeldung und Klärung mit Versicherung

Wenn Sie Ihrer Versicherung einen Brandschaden melden wollen, ist oft in den Versicherungsbedingungen festgehalten, dass dies "unverzüglich" geschehen muss. Dies bedeutet in juristischer Sprache so viel wie ohne eine schuldhafte Verzögerung. Denn vergeht zu viel Zeit bis zur Meldung, kann die Versicherung ihre Schadensleistungen ganz oder teilweise verweigern.

Da der Versicherungsnehmer mit Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen sowieso warten muss, bis die Versicherung den Schaden freigibt, ist es allerdings auch in seinem Interesse, den Schaden zügig zu melden.

Dies sollten Sie bei der Versicherung zur Dokumentation Ihres Brandschadens einreichen:

  • eine detaillierte Beschreibung des Schadens
  • Fotos von der Brandursache und den entstandenen Schäden
  • bei notwendiger Reparatur: Kostenvoranschläge
  • Auflistung beschädigter Gegenstände möglichst mit Typ, Marke, Kaufpreis und Anschaffungsjahr sowie Kauf- oder Leasingbelegen

Und: Heben Sie beschädigte Gegenstände unbedingt auf, bis die Versicherung der Schadensregulierung zugestimmt hat.

Steht Mieter oder Vermieter in der Pflicht?

Hat es in einer Mietwohnung gebrannt, liegt die Haftung grundsätzlich beim Verursacher.

Wohnungsbrand durch Mieter verursacht

Wenn ein Mieter den Brand durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ausgelöst hat, ist er schadenersatzpflichtig, und zwar sowohl gegenüber seinem Vermieter als auch gegenüber geschädigten Nachbarn. Seine Schadenshaftung schließt alle Schäden am Mietshaus, am Eigentum anderer Mieter und weitere Kosten in Zusammenhang mit dem Brand ein.

Fahrlässig ist es zum Beispiel, offenes Feuer, sich aufheizende Elektrogeräte wie Bügeleisen oder Kaffeemaschinen oder Kinder, die zündeln könnten, unbeaufsichtigt zu lassen.

Die Kosten übernehmen dann in der Regel die Haftpflicht- und die Hausratversicherung des Mieters. Ausnahme: Legt der Vermieter die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter um, muss seine Wohngebäudeversicherung die Schadenhaftung laut einem BGH-Urteil vom 19.11.2014 übernehmen – selbst wenn der Schaden vom Mieter verursacht wurde und dieser eine Privathaftpflichtversicherung besitzt!

Dann haftet der Vermieter für Brandschäden:

Ist der Brand ohne Vorsatz und Fahrlässigkeit in der Wohnung eines Mieters entstanden, etwa durch Kurzschluss oder Kabelbrand muss der Mieter in der Regel nicht haften, sondern die Gebäudefeuerversicherung des Vermieters übernimmt die Schäden an den anderen Wohnungen und am Gebäude.

Brandursachen, für die die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet:

  • Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt: etwa, wenn der Brand durch schadhafte Elektrik verursacht wurde, von der der Vermieter Kenntnis hatte
  • Explosion
  • Blitzschlag
  • Brandstiftung

Die Haftung des Vermieters erstreckt sich allerdings nicht auf die Möbel und den restlichen Besitz des Mieters in der Wohnung. Schäden am Inventar übernimmt die Hausratversicherung des Mieters.

Was passiert bei Brandstiftung?

Auch Schäden für Mieter und Besitzer eines Wohngebäudes durch Brandstiftung sind über die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers abgedeckt. Kann der Brandstifter überführt werden, haftet er für den Schaden und die Versicherung erhebt Regressforderungen gegen ihn. Wurde der Brand gelegt, um an den Versicherungsbetrag zu kommen, ist der Brandstifter auch des Versicherungsbetrugs schuldig.

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