Wertsachen in der Hausratversicherung
Stand: 14.06.2022
Einbrecher stehlen wertvollen Schmuck und Bargeld aus Ihrer Wohnung - gut geschützt ist, wer eine Hausratversicherung hat. Denn diese erstattet den entstandenen Schaden. Aber Achtung: In der Regel ersetzt die Hausratversicherung maximal 20 Prozent der Versicherungssumme. Reicht Ihnen dieser Schutz nicht aus, können Sie Ihre Deckungssumme bei Diebstahl von Wertsachen erhöhen - allerdings zumeist nur gegen einen Aufpreis Ihres monatlichen Versicherungsbeitrags.
- Was sind Wertsachen?
- In welcher Höhe werden gestohlene Wertsachen ersetzt?
- Erstattung beantragen: Verhalten im Schadensfall
- Beispiel: So kann eine Stehlgutliste aussehen
- Muster Stehlgutliste
- Alternative: Abschluss einer Wertsachenversicherung
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Das Wichtigste in Kürze
- Werden Wertsachen und Wertgegenstände gestohlen, so springt die Hausratversicherung ein.
- Der entstandene Schaden wird meist nur bis zu einer Obergrenze ersetzt - in der Regel liegt diese bei 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
- Übersteigt die Obergrenze den tatsächlichen Geldwert Ihrer Besitztümer, können Sie eine höhere Versicherungssumme vereinbaren oder eine Hausratversicherung mit höherer Deckungssumme wählen.
Was sind Wertsachen in der Hausratversicherung?
Laut den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) zählen folgende Gegenstände zu versicherten Wertsachen in der Hausratversicherung:
- Schmuck, Edelsteine und Perlen
- Armband- und Taschenuhren
- Sammlungen von Münzen, Medaillen oder Briefmarken
- Kunstgegenstände wie Zeichnungen, Gemälde und Collagen
- Bargeld und Beträge auf Geldkarten
- Wertpapiere, Sparbücher und Urkunden
- Gobelins, Pelze und handgeknüpfte Teppiche
- Antiquitäten (davon ausgenommen: Möbelstücke)
- Sämtliche Gegenstände aus Platin, Silber oder Gold
Aber Achtung: Teure Sportausrüstungen, antike Möbel, Werkzeug und hochwertige elektrische Geräte sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
In welcher Höhe ersetzt die Hausratversicherung gestohlene Wertsachen?
In Deutschland gab es im Jahr 2020 rund 75.000 gemeldete Einbruchdiebstähle. Die meisten erfassten Einbrüche verzeichnen insbesondere die Großstädte Berlin, Hamburg und Köln. Laut GDV lag die durchschnittliche Schadenssumme pro Einbruch bei ca. 1.500 Euro.
Ihre Hausratversicherung ersetzt gestohlene Wertgegenstände immer bis zu einem vertraglich vereinbartem Höchstsatz, der so genannten Erstattungs- oder Entschädigungsgrenze. In der Regel liegt diese bei den meisten Versicherungen bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Bei sehr günstigen Tarifen kann die Erstattungsgrenze bei nur 10 Prozent der Versicherungssumme liegen, bei Premiumtarifen werden hingegen zwischen 30 - 50 Prozent des Geldwerts entwendeter Wertgegenstände ersetzt.
Rechenbeispiel: Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung liegt bei 50.000 Euro. Nach einem Einbruchdiebstahl wurden Ihnen Wertgegenstände in Höhe von 2.500 Euro gestohlen. Die Entschädigungsgrenze Ihrer Versicherung liegt bei 10.000 Euro (= 20 Prozent von 50.000 Euro). Sie erhalten demnach von Ihrer Hausratversicherung den vollen Gegenwert Ihrer gestohlenen Wertsachen erstattet.
Erstattungsgrenzen für bestimmte Wertgegenstände
Einige Wertgegenstände haben gesonderte Entschädigungsgrenzen. Oftmals gilt die Erstattungsgrenze für Wertsachen, die nicht besonders gut geschützt sind. Darunter können fallen:
- Bargeld und Bankkarten: Entschädigungsgrenze von ca. 3.000 - 5.000 Euro.
- Wertpapiere, Urkunden oder Sparbücher: Entschädigungsgrenze von ca. 1.200 - 1.500 Euro.
- Briefmarken, Schmuck oder Gold: Entschädigungsgrenze von ca. 20.000 Euro.
Kann die Erstattungsgrenze in der Hausratversicherung erhöht werden?
Die Entschädigung bei Diebstahl durch die Hausratversicherung kann höher ausfallen, wenn Sie Ihre Wertsachen nachweislich sicher gelagert haben. Das betrifft insbesondere die Lagerung von Wertsachen in einem Tresor. Als Voraussetzung gilt, dass der Tresor oder Wertschutzschrank ein Mindestgewicht von 200 Kilogramm besitzt oder dass er durch einen Fachmann verankert wurde.
Zusätzlich können Sie mit Ihrer Hausratversicherung eine höhere Entschädigungsgrenze vereinbaren. Aber Achtung: Erhöht sich die Entschädigungsgrenze, erhöhen sich auch die Kosten für Ihre Versicherung. Erhöhen Sie daher Ihre Erstattungsgrenze nur dann, wenn die Summe Ihrer Wertgegenstände die genannten 20 Prozent Ihrer Versicherungssumme übersteigt.
Tipp: Die Entschädigungsgrenze in der Hausratversicherung ist gesetzlich geregelt - Ihr Versicherer muss Sie daher vor Abschluss eines Vertrages nicht auf die Höhe einer möglichen Erstattung hinweisen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.01.2017, Aktenzeichen 5 U162/16). Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor Vertragsabschluss sicher zu stellen, dass die Erstattungsgrenze alle Ihre Wertsachen mit einschließt.
Erstattung von Wertsachen beantragen: So verhalten Sie sich im Schadensfall
Sind Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls, erstellen Sie als erstes eine Stehlgutliste. Dabei handelt es sich um eine Auflistung aller gestohlenen Wertsachen sowie deren Geldwert. Anhand dieser Stehlgutliste ermittelt Ihre Hausratversicherung den zu leistenden Schadensersatz. Zusätzlich hilft eine Stehlgutliste der ermittelnde Polizeistelle dabei, die Tatverdächtigen aufzuspüren - beispielsweise dann, wenn die Diebe versuchen, die gestohlenen Wertsachen weiterzuverkaufen.
Stellen Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung, um eine schnelle Schadensabwicklung einzuleiten.
Wichtig: Heben Sie unbedingt Quittungen oder Rechnungen für Wertanschaffungen auf, um diese im Schadensfall für den Nachweis des Geldwerts Ihrer Wertsachen zu nutzen. Zusätzlich empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV), Wertsachen via Video- oder Fotoaufzeichnungen zu dokumentieren. Schmuckstücke lassen Sie am besten durch einen Gutachter in Ihrem tatsächlichen Wert beziffern.
Nach Übermittlung der Stehlgutliste an Ihre Hausratversicherung, prüft diese den Wiederbeschaffungswert. Als Wiederbeschaffungswert gelten die aktuellen Kosten, die notwendig sind, um die gestohlenen Gegenstände erneut anzuschaffen. Der tatsächliche Anschaffungspreis der Wertsachen spielt für die Erstattung keine Rolle.
Beispiel: So kann eine Stehlgutliste aussehen
Wertsache
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Anzahl
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Eigentümer
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Hersteller / Marke
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Produktnummer
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Merkmal
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Kaufdatum / Ort / Händler
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Anschaffungspreis
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Beleg vorhanden
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Kette | 1 | Michael Müller | nicht bekannt | nicht bekannt | Gravur Anhänger | Erbstück | nicht bekannt | Erbschein |
Bargeld | 250 Euro | Michael Müller | - | - | - | - | - | - |
Uhr | 1 | Michael Müller | Garmin | 010-02157-24 fenix 6X Pro Solar Smartwatch Titan | Kratzer Rückseite | 01.03.2018 | 730 Euro | Ja |
Alternative: Abschluss einer Wertsachenversicherung
Merken Sie bei Vertragsabschluss, dass der Geldwert Ihrer Wertsachen die Höhe einer möglichen Entschädigung bei Diebstahl übersteigt, so kann sich eine separate Wertsachenversicherung für Sie lohnen. Der Vorteil: Die Wertsachenversicherung bietet auch spezielle Tarife an, mit denen Sie einzelne Schmuck- und Wertstücke versichern können. Zusätzlich spring die Wertsachenversicherung ein, bei:
- Beschädigung der Wertsachen durch Unfälle
- Veruntreuung und Unterschlagung
- Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung
- Liegenlassen, Verlust und Vertauschen von Wertgegenständen
- Herausfallen und Verlust einzelner Teile aus der Fassung
- Schadensfälle auf Reisen
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