Vorübergehendes Unbewohntsein: Was bedeutet das?
Stand: 12.03.2023
Wer seine Wohnung oder sein Haus über einen längeren Zeitraum nicht bewohnt, muss dies seinem Hausratversicherer melden. Ohne die Anwesenheit des Anwohners bleiben Schäden am Wohnobjekt möglicherweise unbemerkt. Folgeschäden unentdeckter Mängel können aufwendige Reparaturen nach sich ziehen und damit beim Wohngebäude- oder Hausratversicherer höhere Kosten verursachen. Daher legen die meisten Versicherer bereits in ihren Verträgen eine Frist für ein vorübergehendes Unbewohntsein des Objekts fest.
- Was bedeutet vorübergehendes Unbewohntsein?
- Wie lange darf eine Haus oder eine Wohnung leer stehen?
- Dauerhafte Abwesenheit nicht gemeldet: Was passiert?
Das Wichtigste in Kürze
- Vorübergehendes Unbewohntsein ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsrecht.
- Er beschreibt, dass das Risiko eines Schadensfalls steigt, wenn eine Immobilie für längere Zeit unbeaufsichtigt ist.
- Daher legen Hausrat- und Gebäudeversicherungen oft einen maximalen Zeitraum fest, in welchem das Versicherungsobjekt unbewohnt sein darf.
- Wird dieser Zeitraum überschritten, kann die Versicherung im Falle eines Schadens ihre Leistungen kürzen.
Was bedeutet vorübergehendes Unbewohntsein?
Immer dann, wenn eine Immobilie für längere Zeit leer steht, erhöht sich das Risiko eines Schadenfalls. Vorübergehendes Unbewohntsein bedeutet also, dass eine sonst bewohnte Wohnung für einen gewissen Zeitraum leer steht.
Der Begriff ist besonders wichtig bei Verträgen zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung.
Denn nicht nur für Diebe bieten lange leerstehende Wohnungen eine günstige Gelegenheit. Auch ein durch einen Sturm umgestürzter Baum kann bei Einschlag auf das Dach große Schäden hinterlassen. Werden diese zu spät bemerkt, erhöhen Folgeschäden die Kosten für die Reparatur. Je länger ein Wohnobjekt unbewohnt bleibt, desto höher ist also das Risiko eines Schadens.
Versicherungen setzten Fristen für unbewohnte Immobilien
Daher findet sich in Versicherungsverträgen in der Regel eine Klausel zum "vorübergehenden Unbewohntsein". Das bedeutet, dass Hausrat- und Gebäudeversicherungen in Ihren Verträgen gewisse Fristen festhalten, wie lange eine Immobilie unbewohnt bleiben darf. Diese Frist legt jede Versicherung individuell fest.
Wie lange darf eine Haus oder eine Wohnung leer stehen?
In der Regel liegen die Fristen, aber welcher ein Haus als unbewohnt gilt, zwischen 60 - 90 Tagen. Es gibt allerdings auch Versicherungen, die einen Leerstand der Immobilie bis zu 12 Monate lang zulassen. Sind Sie also oft unterwegs oder suchen Sie nach Versicherungsschutz für eine Zweitwohnung, empfehlen wir unbedingt vor Tarifabschluss einen kostenlosen Versicherungsvergleich.
Wann gilt ein Haus oder eine Wohnung als nicht ständig bewohnt?
Nicht ständig bewohnt bedeutet, dass ein Haus oder eine Wohnung für einen aufeinanderfolgenden Zeitraum leer steht und nicht bewohnt wird.
Schreibt Ihre Hausratversicherung in Ihren Versicherungsbedingungen also fest, dass für vorübergehendes Unbewohntsein ein Zeitraum von 60 Tagen gilt, dann darf die Wohnimmobilie nicht für 60 aufeinanderfolgende Tage leer stehen.
Dauerhafte Abwesenheit nicht gemeldet: Was passiert?
Sind Sie länger als in Ihrem Vertrag festgehalten unterwegs und Ihre Immobilie bleibt unbewohnt, so müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen.
Tun Sie das nicht, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Denn im Ernstfall hat der Versicherer das Recht, sich auf die vertraglichen Vereinbarungen zu berufen. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht an diese und kommt es in dieser Zeit zu einem Schadenfall, zahlt die Versicherung in der Regel nicht mehr.
Lange Auslandsaufenthalte wie eine Weltreise sollten Versicherungsnehmer langfristig im Vorfeld planen, um eine gemeinsame Lösung mit dem Versicherer zu finden. Zumeist besteht diese darin, dass der Versicherte einen Aufpreis zahlt und damit weiterhin den vollen Versicherungsschutz genießt.
Tipp: Ein Blick in den Versicherungsvertrag hilft immer! Da jedes Versicherungsunternehmen seine Frist für ein vorübergehendes Unbewohntsein selbst festlegt, unterscheiden sich die Zeitspannen zum Teil stark voneinander. Bei einigen Versicherern ist eine Meldepflicht sogar erst ab einem halben Jahr Abwesenheit gegeben.
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