Versicherungssteuer
Stand: 14.07.2022
Die sogenannte Versicherungssteuer wird in Deutschland auf sämtliche Prämien- und Beitragszahlung erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Verkehrssteuer, deren Aufkommen pro Jahr etwa 10 Milliarden Euro beträgt. Somit macht die Versicherungssteuer einen Anteil von etwa vier Prozent der Gesamtsteuereinnahmen des Bundes aus.
- Was ist die Versicherungssteuer?
- Erhebung und Bemessung der Versicherungssteuer
- Die Versicherungssteuer in anderen Ländern
- Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
- Gibt es in der Kfz-Versicherung eine Mehrwertsteuer?
- Seit wann gibt es die Versicherungssteuer?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich wird die Versicherungssteuer auf alle Versicherungsbeiträge berechnet, es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen.
- Versicherte haben in der Regel mit der Versicherungssteuer nichts zu tun. Sie wird direkt von den Versicherungsgesellschaften für ihre Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.
- Der aktuelle Steuersatz für die Versicherungssteuer gilt seit dem 1. Juli 2010. Es existieren sowohl ein allgemeiner Steuersatz als auch spezielle Steuersätze für einzelne Versicherungsformen.
Was ist die Versicherungssteuer?
Grundsätzlich wird die Versicherungssteuer auf alle Versicherungsbeiträge berechnet, es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen. So sind beispielsweise die Beiträge für Lebens- und Krankenversicherungen (egal ob gesetzlich oder privat) von der Versicherungssteuer ausgenommen. Gleiches gilt für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
Auch bei Rückversicherungen müssen keine Versicherungssteuern auf die Beiträge bezahlt werden. Versicherungsverträge, die mit Angehörigen von ausländischen Botschaften und Konsulaten geschlossen wurden, sind ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung der Versicherungssteuer befreit.
Erhebung und Bemessung der Versicherungssteuer
Bis zum 30. Juni 2010 wurde die Versicherungssteuer als Bundessteuer von einzelnen Ländern erhoben. Ab dem 1. Juli 2010 ist das Zentralamt für Steuern für die Erhebung der Versicherungssteuer zuständig.
Versicherte haben in der Regel mit der Versicherungssteuer nichts zu tun. Sie wird direkt von den Versicherungsgesellschaften für ihre Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt. Um eine Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer zu erhalten, wird jeweils die Jahresversicherungsprämie bzw. der Beitrag als Grundlage berücksichtigt. Eine Ausnahme ist dabei die Versicherung gegen Hagelschäden, bei der sich die Versicherungssteuer nicht nach der Beitragshöhe, sondern nach der Versicherungssumme bemisst.
Die Versicherungssteuer in anderen Ländern
Die Versicherungssteuer wird übrigens nicht nur in Deutschland, sondern ist in fast allen Ländern der Erde als verpflichtende Abgabe erhoben. Dabei gibt es eine spezielle Regelung, das sogenannte Risikobelegenheitsprinzip, nach der die Versicherungssteuer nicht unbedingt im Land der jeweiligen Gesellschaft erhoben werden muss, sondern dort, wo das Risiko belegt ist. So kann es durchaus sein, dass ein deutscher Versicherungskonzern im Ausland eine Versicherungssteuer erhebt, wenn das Risiko dort behaftet ist.
Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
Der aktuelle Steuersatz für die Versicherungssteuer gilt seit dem 1. Juli 2010. Es existieren sowohl ein allgemeiner Steuersatz als auch spezielle Steuersätze für einzelne Versicherungsformen. Die Höhe des allgemeinen Steuersatzes beträgt derzeit 19 %, für andere Versicherungsformen gelten folgende Werte:
- Feuerversicherung: 13,20 %
- Gebäudeversicherung mit Feueranteil: 16,34 %
- Gebäudeversicherungen ohne Feueranteil: 19,00 %
- Hausratversicherung ohne Feueranteil: 19,00 %
- Hausratversicherung mit Feueranteil: 16,15 %
- Sachversicherungen ohne Feueranteil: 19,00 %
- Unfallversicherung: 19,00 %
- Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr: 3,80 %
- Seeschiffskaskoversicherung: 3,00 %
Gibt es in der Kfz-Versicherung eine Mehrwertsteuer?
Bei Versicherungen fällt generell keine Mehrwertsteuer an, sondern ausschließlich die Versicherungssteuer. Dies gilt für alle Versicherungsprodukte – für Kfz-Versicherungen genauso wie für Wohngebäudeversicherungen.
Seit wann gibt es die Versicherungssteuer?
Der Ursprung der Versicherungssteuer lässt sich bis weit ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Damals mussten jedoch nicht die Versicherungsgesellschaften, sondern die Versicherten selbst bei Unterzeichnung des Versicherungsvertrages die Steuer entrichten. Man bezeichnete diese Steuer damals auch als Stempelabgabe, da sie beim Abstempeln der entsprechenden Verträge von der zuständigen Behörde eingezogen wurde. Der Ertrag der Versicherungssteuer ging seit Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 zunächst an die einzelnen Länder, seit 1970 ist allerdings der Bund der Nutznießer der Erträge dieser Versicherungsform.
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