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Wer eine Versicherung abschließt, sollte auch darauf achten, in welchem räumlichen Bereich die Deckung gilt. Maßgebend ist hierfür der Versicherungsort.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Versicherungsort: Definition und Bedeutung
  3. Der Versicherungsort in der Hausratversicherung
  4. Beispiele
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Festlegung des Versicherungsortes kann der Versicherungsschutz nur innerhalb der Wohnung, im Betrieb, in bestimmten Ländern oder weltweit gelten.
  • In der Hausratversicherung ist der Versicherungsort die Wohnung des Versicherungsnehmers. Dazu zählen auch weitere Räume wie Garagen oder Kellerräume.
  • Im Rahmen der Außenversicherung können in der Hausratversicherung bestimmte Leistungen auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes gelten.

Versicherungsort: Definition und Bedeutung

Mit dem Versicherungsort legt eine Versicherung fest, in welchem räumlichen Bereich der Versicherungsschutz der jeweiligen Police gilt. Je nach Versicherungsart und Tarifbedingungen können Versicherungen die Versicherungsorte unterschiedlich festlegen:

  • Weltweit. Besteht ein weltweiter Versicherungsschutz, dann erbringt die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung unabhängig davon, wo dieser eingetreten ist. Voraussetzung ist lediglich, dass das Schadensereignis im Versicherungsumfang enthalten ist.
  • Innerhalb bestimmter Länder. Versicherungen können ihre Leistungen auf bestimmte Länder – etwa nur EU-Staaten oder ausschließlich in Deutschland – begrenzen.
  • Betrieb. Bezieht sich der Versicherungsort auf den Betrieb des Versicherungsnehmers, dann sind nur Schadensereignisse versichert, die auf dem Betriebsgelände stattfinden. Je nach Versicherung und Tarif kann auch der Anfahrtsweg von der privaten Wohnung zum Betrieb mitversichert sein.
  • Wohnung. In diesem Fall sind nur Schäden versichert, die sich in der im Versicherungsvertrag definierten Wohnung ereignen.

Konsequenzen bei Schäden außerhalb des Versicherungsortes

Wenn ein Schadensereignis außerhalb des Versicherungsortes auftritt. hat der Versicherungsnehmer im Regelfall keinen Versicherungsschutz. Vor diesem Hintergrund sollten Verbraucher sowohl bei der Prüfung ihrer bestehenden Versicherungspolicen als auch beim Vergleich von Versicherungsangeboten darauf achten, ob aufgrund von Einschränkungen beim Versicherungsort Lücken im Schutz entstehen könnten.

Der Versicherungsort in der Hausratversicherung

Eine besondere Bedeutung hat der Versicherungsort in der Hausratversicherung. Geregelt ist die Frage nach dem Versicherungsort in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2016) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Deren Übernahme durch die einzelnen Versicherer ist zwar freiwillig, doch in der Praxis halten sich die meisten Versicherer an die Bedingungen ihres Verbandes.

Geregelt ist der Versicherungsort im Abschnitt A der VHB 2016. Dort heißt es sinngemäß, dass der Versicherungsort bei der Hausratversicherung die Wohnung des Versicherungsnehmers ist. Zu dieser zählen auch zur Wohnung gehörende Balkone, Terrassen, Loggien und Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte und abschließbare Räume, die zur Aufbewahrung von Hausrat vorgesehen sind. Dazu gehören etwa Stellflächen in Fluren, Fahrradkellern oder Waschräumen.

Welche Bedeutung hat die Außenversicherung?

In begrenztem Umfang sind Gegenstände des Hausrats auch außerhalb der Wohnung versichert. Dies bezeichnet man als Außenversicherung. Im Rahmen einer Außenversicherung sind Hausratgegenstände weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht am Versicherungsort befinden. Je nach Versicherer und Tarif gelten dabei jedoch zumeist Einschränkungen:

  • Die Außenversicherung kann sich nur auf bestimmte Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder beziehen.
  • Über die Außenversicherung können Sachen nur dann abgedeckt sein, wenn sie sich nur für einen begrenzten Zeitraum außerhalb der Wohnung befinden.
  • In der Außenversicherung von Hausratgegenständen können Versicherer eigenständige Obergrenzen bei der Versicherungssumme – beispielsweise 5.000 Euro – festlegen.

Beispiele für den Versicherungsort in der Hausratversicherung

Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie sich anhand des Versicherungsortes entscheiden kann, ob bei einem Schadensfall die Hausratversicherung einspringt oder nicht.

Fahrraddiebstahl aus dem Keller oder unterwegs

Bei der Mitversicherung von Fahrrädern kann der Schutz je nach Tarif unterschiedlich ausfallen. In Basistarifen sind Fahrräder häufig nur innerhalb der Wohnung und des Kellers versichert. Wenn das Fahrrad während einer Radtour gestohlen wird, springt in diesem Fall die Versicherung nicht ein.

Erweitern lässt sich der Versicherungsort mit einer Fahrradklausel, die den Versicherungsschutz für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung auch dann gewährleistet, wenn das Fahrrad außerhalb der Wohnung entwendet wird.

Trickdiebstahl am Versicherungsort oder in der Öffentlichkeit

Beim Trickdiebstahl wendet der Dieb im Gegensatz zu Einbruch oder Raub keine Gewalt an. So handelt es sich beispielsweise um Trickdiebstahl, wenn sich Kriminelle als Angestellte der Heizungsablesefirma ausgeben, sich damit Zutritt zur Wohnung verschaffen und in einem unbeobachteten Moment Wertgegenstände stehlen.

Trickdiebstahl am Versicherungsort ist häufig in den Komforttarifen von Hausratversicherungen enthalten. Damit ist jedoch kein Trickdiebstahl versichert, der außerhalb der Wohnung – etwa in Form von Taschendiebstahl im Gedränge auf dem Markt – stattfindet. Hierfür sind spezielle Versicherungsklauseln erforderlich, mit denen der einfache Diebstahl von Wertgegenständen ausdrücklich auch außerhalb des Versicherungsortes abgedeckt ist.

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