Schadensersatz
Stand: 13.03.2023
Prinzipiell darf hierzulande jeder Bürger einen Schadensersatz fordern, wenn ihm ein materieller oder immaterieller Schaden zugefügt wird. Der Anspruch auf eine Entschädigung kann auf unterschiedliche Ursachen – beispielsweise auf unerlaubte Handlungen oder Verträge – zurückgehen. Schadensersatz ist als Thematik sowohl im Bürgerlichen Recht, im Urheber- und Wettbewerbsrecht als auch beim gewerblichen Rechtsschutz relevant.
- Was versteht man unter Schadensersatz?
- Schadensersatz im BGB
- Wie fordert man Schadensersatz?
- Wann leistet die Hausratversicherung Schadensersatz?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schadensersatz stellt den Ausgleich der Verschlechterung eines Rechtsgutes dar, für die eine dritte Person verantwortlich ist.
- Einen Schaden zu ersetzen bedeutet, für die Reparatur der beschädigten Sache oder für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
- Wer Schadensersatz von einer anderen Person oder Partei fordern möchte, sollte zuerst eine außergerichtliche Einigung anstreben und Klage einreichen, falls die Gegenseite nicht reagiert oder sich verweigert.
- Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden am beweglichen Eigentum im Haushalt.
Was versteht man unter Schadensersatz?
Der Begriff Schadensersatz – in Österreich als Schadenersatz bekannt – bezeichnet den Ausgleich eines Schadens, der sich auf einen vom Schadensersatzpflichtigen zu verantwortendem Umstand zurückführen lässt.
Oftmals handelt es sich bei der Entschädigung um einen gewissen Geldbetrag. Aus rechtlicher Sicht stellt ein Schaden eine durch Dritte verursachte Verschlechterung eines Rechtsgutes dar, die das Resultat eines bestimmten Ereignisses ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht jedoch nur, wenn sich ohne Zweifel beweisen lässt, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem entsprechenden Ereignis besteht.
Schadensersatz im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch nimmt an verschiedenen Stellen Bezug auf Schadensersatz. Von wichtiger Bedeutung ist unter anderem Paragraph 249, welcher die Art und den Umfang der Entschädigung regelt.
Dort heißt es: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“. Demzufolge ist es notwendig, die beschädigte Sache entweder zu reparieren oder einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben Betroffene lediglich bei Personen- oder Sachschäden. Im ersten Fall beinhaltet der Schadensersatz unter Umständen ein angemessenes Schmerzensgeld.
Nach Paragraph 252 umfasst der zu ersetzende Schaden auch entgangene Gewinne. Allerdings müssen dabei auch die dem Geschädigten zugeflossenen Vorteile (Vorteilsausgleichung) berücksichtigt werden. Ob die betroffene Person den Schaden mitverschuldet hat, beeinflusst den Umfang der Ansprüche ebenfalls (Paragraph 254).
Wann ein Schadenersatzanspruch besteht, definieren die Paragraphen 823 bis 853 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ausschlaggebend ist dabei vor allem Paragraph 823, der das Deliktrecht regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Wie fordert man Schadensersatz?
Wer Schadensersatz geltend machen möchte, sollte zunächst probieren, sich außergerichtlich mit der Person oder dessen Assekuranz zu einigen. Zunächst muss der Betroffene der Gegenseite die Schadensersatzforderung zukommen lassen. Diese sollte eine detaillierte Beschreibung des Ereignisses beinhalten, welches zu dem Schaden geführt hat, sowie eine Auflistung der daraus entstandenen Schäden. Darüber hinaus muss das Schreiben auch folgende Dokumente enthalten:
- Nachweis über die Schadensursache und dessen Verursacher
- Nachweis der wirtschaftlich erfassbaren Schäden in Form von Arzt-, Versicherungs- und Polizeiberichten
- Ermittlung der Schadensersatzhöhe
Außerdem rät es sich unbedingt an, eine Frist für die Begleichung des Schadensersatzes festzulegen. Falls der Termin verstreicht, ohne dass die Gegenseite reagiert oder wenn diese die Entschädigung verweigert, kann die betroffene Person ihr Recht gerichtlich geltend machen. Dazu muss die geschädigte Partei als Erstes eine Klageschrift einreichen. Geht es um eine kleine Summe, ist das Zivilgericht zuständig. Bei Beträgen bis 5.000 Euro muss sich der Geschädigte ans Amtsgericht wenden. Bei höheren Summen liegt die Zuständigkeit beim Landesgericht.
Wann leistet die Hausratversicherung Schadensersatz?
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst das komplette bewegliche Eigentum, welches sich in der Wohnung befindet. Dementsprechend zahlt die Versicherung ihren Kunden eine Entschädigung, wenn eine im Vertrag genannte Gefahr Schäden an Objekten wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung verursacht. Dazu gehören sowohl Feuer, Explosionen und Blitzschlag als auch Stürme, Hagel, Leitungswasser, Überspannung und Einbruchdiebstahl. Darüber hinaus haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Leistungsumfang durch zusätzlich Vertragsbausteine auszuweiten – beispielsweise gegen Fahrraddiebstahl und Glasbruch.
Die Versicherung erstattet nicht nur den Wiederbeschaffungspreis für entwendeten oder zerstörten Hausrat. Sie trägt auch den finanziellen Aufwand für Reparaturen des Inventars und kommt für Wertminderungen beschädigter doch noch nutzbarer Gegenstände auf.
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