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Rattenbefall ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch zu massiven gesundheitlichen Problemen führen. Ratten gelten als Überträger gefährlicher Krankheiten. Wer Ratten im Haus oder der Wohnung hat, ist zu sofortigem Handeln gezwungen. Die Aufwendungen für den Kammerjäger können bis zu 300 Euro betragen. Die erste Frage ist natürlich, ob die Hausratversicherung die Kosten übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Zahlt die Hausratversicherung die Kosten bei Rattenbefall?
  3. Woran erkenne ich Rattenbefall in meiner Wohnung?
  4. Wie kommen Ratten in die Wohnung?
  5. Muss ich Rattenbefall melden?
  6. Ratten vertreiben
  7. Rattenbefall vorbeugen
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten bei Rattenbefall nur im Rahmen eines Wohnungsschutzbriefes.
  • Vermieter müssen für sofortigen Einsatz eines Kammerjägers sorgen, andernfalls besteht das Recht auf Mietminderung.
  • In zahlreichen Gemeinden besteht eine Meldepflicht bei Rattensichtung oder nachweislichem Vorkommen von Ratten.

Zahlt die Hausratversicherung die Kosten bei Rattenbefall?

Die Hausratversicherung übernimmt in der Grunddeckung die Kosten für Schäden, welche durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstehen. Schädlingsbefall ist davon ausgeschlossen. Als Schädlinge gelten Ameisen, in unseren Breiten weniger verbreitet Termiten, Ratten und Nager jeglicher Art.

Allerdings bieten die Hausratversicherer sogenannte Wohnungsschutzbriefe an, deren Leistungen über die Grunddeckung hinausgehen. Dabei handelt es sich um eine Art Vollkaskoschutz für die Wohnung oder das Haus. Abgedeckt sind neben der Kostenübernahme bei Noteinsätzen von Handwerkern auch die Kosten für den Abtransport von Wespen- und Bienennestern sowie die Bezahlung von Kammerjägern.

Für Mieter stellt der Rattenbefall jedoch kein Kostenrisiko dar. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, welche feststellten, dass der Vermieter für die Kosten der Schädlingsbekämpfung aufkommen muss, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mieter die Plage verursacht hat. Die Rechtsprechung geht sogar noch einen Schritt weiter und gesteht dem Mieter bis zur Beseitigung des Ungeziefers das Recht auf Mietkürzung zu. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rattenbefall durch einen qualifizierten Kammerjäger beseitigt wird.

Woran erkenne ich Rattenbefall in meiner Wohnung?

Mit ein wenig Glück zeigt sich der Rattenbefall nicht gleich in der Wohnung, sondern zunächst im Keller. Aber woran erkennt man, dass sich Ratten eingenistet haben, wenn man sie nicht mit eigenen Augen gesehen hat? Es gibt verschiedene Anzeichen, welche Hinweise auf die Tiere geben:

  • Ein untrügerisches Anzeichen sind Kotkrümel auf dem Boden. Die Krümel weisen die Form einer Banane auf und liegen leicht verstreut. Da eine Ratte rund 40 Krümel am Tag produziert, lässt sich anhand der Menge ungefähr darauf schließen, wie viele Tiere vorhanden sind.
  • Nagespuren der kontinuierlich nachwachsenden Zähne der Ratten lassen sich ebenfalls leicht identifizieren. Beim Nagen entstehen zwei parallele Rillen mit einem Abstand von ca vier Millimetern. Ratten sind in der Lage, mit ihren Zähnen auch Aluminiumbleche oder Mörtel zu zernagen.
  • Schmierspuren sind ebenfalls ein Indiz für Ratten. Die Nager benutzen immer dieselben Laufwege und berühren mit dem Fell den Boden. Dabei hinterlassen sie Körperfett auf dem Boden. Dieses verbindet sich mit Staub und Schmutz. Die im Laufe der Zeit entstehenden Schmierspuren weisen auf Ratten hin. Die Schmierspuren führen in der Regel zu den Futter- oder Nistplätzen der Ratten.
  • Die Nester von Ratten sind in der Regel schwer zu finden. Hausratten bevorzugen Dachböden und bauen ihre Nester dort aus zerfetzten Materialien wie Zeitungen oder Isoliermaterial. Oft ist es so, dass sich die Nester nicht in den Gebäuden befinden, in denen andere Anzeichen von Rattenbefall aufgetaucht sind. Wanderraten nisten außerhalb von Gebäuden, gerne unter Misthaufen oder Gartenhäusern. Die Löcher haben einen Durchmesser von circa fünf Zentimetern und sind damit größer als Mauselöcher.
  • Gerade in Kellern oder auf Dachböden ist es staubig. Im Staub hinterlassen die Ratten Pfotenabdrücke, die gut sichtbar sind. Rattenspuren im Staub deuten auf einen akuten Befall hin, da andernfalls die Abdrücke bereits wieder durch Staub bedeckt wären. Wanderratten im Garten hinterlassen ebenfalls Spuren. Durch die ständige Nutzung der selben Wege stirbt dort das Gras ab und weist den Weg zu den Bauten.
  • Ist ein Haus von Ratten befallen, macht sich dies auch durch einen extremen, amoniakähnlichen Gestank bemerkbar. Besonders unter Anrichten bündelt sich der Geruch ins unerträgliche. Der durch spezielle Drüsen erzeugte Geruch dient den Ratten zur Orientierung bei ihren Laufwegen und zum Erkennen der eigenen Sippe.
  • Als einfachster Beweis dafür, dass ein Haus von Ratten befallen ist, gilt allerdings die Sichtung lebender oder das Auffinden toter Tiere.

Wie kommen Ratten in die Wohnung?

Liegt die Wohnung ebenerdig, lässt sich die Frage leicht beantworten. Eine offene Terrassentür ist ausreichend. Es gibt allerdings noch einen anderen Zugangsweg, der häufig unterschätzt und vom Bewohner erst selbst regelrecht angeboten wird. Ratten kommen durch die Toiletten in Wohnungen. Das Leben von Ratten spielt sich durchaus in den Kanalisationssystemen ab. Werfen Menschen Nahrungsmittel in die Toilette, landen diese in der Kanalisation. Dass Ratten alles andere als dumme Tiere sind, ist hinlänglich bekannt. Landet an immer der selben Stelle Nahrung, ist es nachvollziehbar, wenn die Tiere die Nahrungsquelle suchen und die Abwasserrohre hinauf klettern.

Gleiches ist übrigens auch der Fall, wenn beispielsweise durch Hochwasser oder Starkregen die Kanalisation geflutet wird, und die Tiere nach oben steigen, um dem Ertrinken zu entgehen.

Muss ich Rattenbefall melden?

Eine bundeseinheitliche Meldepflicht für Rattenbefall besteht nicht. In Brandenburg ist die Meldung von Ratten eine Kann-Regelung. In Berlin dagegen gibt es eine gesetzliche Meldepflicht bei Rattensichtungen. In Wiesbaden besteht ebenfalls eine Meldepflicht.

Generell müssen Mieter den Vermieter unverzüglich von der Rattenplage informieren. Der Vermieter wiederum muss der zuständigen Behörde der Kommune Kenntnis davon geben. Er ist außerdem dazu verpflichtet, einen ordentlichen Kammerjäger zu beauftragen, die notwendigen Schritte zur Beendigung der Rattenplage einzuleiten. Wer Ratten in öffentlichen Bereichen sieht, sollte ebenfalls die zuständige Behörde, in der Regel das Ordnungsamt, informieren.

Ratten vertreiben

Finden sich Spuren von Ratten oder wurden Ratten gesehen, gilt es herauszufinden, welchen Weg sie in das Gebäude genommen haben. Türen, die trotz Schließung nur zwei Zentimeter aufstehen, genügen, dass sich Ratten durchzwängen können. Hier helfen Gummilippen, um den Spalt zu schließen. Offene Wanddurchbrüche für Kabelverlegungen sollten grundsätzlich wieder zugemauert werden. Lüftungsöffnungen sollten mit Gittern mit Löchern von maximal 18 Millimetern verschlossen werden. Wichtig ist, dass beschädigte Kanalisationsrohre sofort abgedichtet werden. Gullys können mit Gittern gesichert werden. Aufzugsschächte sind nur schwer zu sichern, bieten Ratten daher immer wieder die Möglichkeit, sich einzunisten. Bei Aufzügen hilft nur eine regelmäßige Kontrolle der Anlage. Zu guter Letzt können Toilettenzuläufe durch Rückstauklappen gesichert werden, um diesen Zugangsweg zu versperren.

Rattenbefall vorbeugen

Vorbeugen ist immer besser als Nachsorgen. Dies gilt auch für Rattenbefall. Die wichtigste Regel lautet, keine Lebensmittel über die Toilette zu entsorgen. Viele Hausbesitzer nutzen einen Komposter. So praktisch Komposter sind, sie stellen auch einen Anzugspunkt für Ratten dar. Organische Abfälle zu kompostieren ist sinnvoll. Gekochte Lebensmittel auf dem Komposter haben jedoch eine magnetische Anziehungskraft für Ratten. Gekochte Lebensmittel haben daher auf dem Komposter nichts verloren. Es empfiehlt sich darüber hinaus, den Boden rund um den Komposter öfter auf mögliche Rattenlöcher zu kontrollieren. Biotonnen und Mülltonnen generell sollten immer geschlossen sein. Idealerweise stehen die Mülltonnen in einem "rattendichten" Gehäuse. Eine weitere vorbeugende Maßnahme ist es, Müllsäcke, sofern diese nicht in einen Container kommen, erst am Tag der Abholung auf die Straße zu stellen. Dies gilt auch für den gelben Sack.

Es ist generell ratsam, Kellerfenster geschlossen zu lassen. Wer Haustiere hält, kann davon ausgehen, dass Ratten Hunde- und Katzenfutter ebenfalls fressen. Größere Gebinde im Gartenhaus oder Schuppen aufzubewahren, wirkt ebenfalls als Magnet auf Ratten. Tierstallungen im Garten, beispielsweise Kaninchenkäfige oder Hühnerkäfige, wirken anziehend, wenn sie nicht regelmäßig gereinigt werden, um mangelnder Sauberkeit vorzubeugen.

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