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Die Nachtzeitklausel (auch: Nachtklausel oder Fahrradklausel) ist eine Kondition innerhalb der Hausratversicherung. Die Nachtzeitklausel beschreibt, dass die Hausratversicherung nur dann bei Fahrraddiebstahl leistet, wenn sich das Fahrrad zwischen 22 Uhr - 6 Uhr in der Wohnung oder einem abschließbarem Keller bzw. Fahrradabstellraum befindet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Nachtzeitklausel in der Hausratversicherung
  3. Ausnahmen zur Nachtzeitklausel
  4. Als Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht
  5. Hausrat- oder Fahrradversicherung: Welcher Schutz ist der Richtige?
  6. Verwandte Themen rund ums Versicherungsrecht
  7. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nachtzeitklausel ist Teil der Hausratversicherung
  • Fahrräder müssen zwischen 22 Uhr abends - 6 Uhr morgens in der Wohnung oder einem abschließbaren Keller untergebracht werden, damit der Diebstahlschutz der Hausratversicherung greift.
  • Viele Hausratversicherungen verzichten mittlerweile auf eine Nachtzeitklausel.

Die Nachtzeitklausel in der Hausratversicherung

In Deutschland werden pro Jahr etwa 300.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet. Die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl fällt allerdings ernüchtern gering aus - nur rund 5 Prozent aller gestohlenen Fahrräder finden am Ende wieder den Weg zu ihren Besitzern.

Gerade für teure Sportfahrräder oder Räder mit Elektroantrieb lohnt sich daher ein Blick in die eigene Hausratversicherung. Denn hier ist der Diebstahl von Fahrrädern in den Versicherungsleistungen aufgeführt. Das bedeutet, dass Sie bei Fahrraddiebstahl einen Schadensersatz von Ihrer Hausratversicherung erhalten. Allerdings knüpfen einige Versicherungen den Fahrraddiebstahlschutz an gewisse Bedingungen. Die bekannteste Klausel ist die Nachtzeitklausel.

Diese beschreibt, dass das Fahrrad nur über die Hausratversicherung geschützt ist, wenn es sich in der Nacht (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) innerhalb der abgeschlossenen eigenen vier Wände oder einem verschließbaren Keller bzw. Fahrradabteil befindet.

Schließen Sie Ihr Fahrrad also nachts also draußen an einer Laterne an und es wird gestohlen, gehen Sie bei Schadensersatzanforderungen an Ihre Hausratversicherung in den meisten Fällen leer aus.

Ausnahmen zur Nachtzeitklausel

Je nach Tarif variiert der Diebstahlschutz für dein Fahrrad. Einige Hausratversicherungen haben die Nachtzeitklausel bereits aus ihren Tarifkonditionen entfernt - andere Versicherer bieten einen erweiterten Fahrraddiebstahlschutz an. Dieser besagt beispielsweise, dass das eigene Rad auch dann nachts geschützt ist, wenn es sich in Gebrauch befindet.

Das bedeutet: Sie sind zu Freunden eingeladen und schließen Ihr Fahrrad auf der Straße an. Später bemerken Sie, dass Ihr Fahrrad gestohlen wurde. Da Sie Ihr Fahrrad allerdings als Fortbewegungsmittel in Gebrauch hatten, ist es über den erweiterten Fahrraddiebstahlschutz Ihrer Hausratversicherung gedeckt. Sie erhalten Schadensersatz durch Ihre Versicherung.

Ein Blick in Ihre Vertragsbedingungen lohnt sich also insbesondere dann, wenn Sie viel mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind und es sich um ein teures Rad handelt.

Als Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht

Wird Ihr Fahrrad gestohlen, so befinden Sie sich als Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht. Das heißt, dass Sie Ihrer Versicherung beweisen müssen, dass sich Ihr Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in einem abgeschlossenen Abteil bzw. in der Wohnung befand.

Da die zeitgenaue Bestimmung eines Fahrraddiebstahls allerdings in den meisten Fällen nicht möglich ist, haben viele Hausratversicherungen die Nachtzeitklausel bereits aus Ihren Tarifkonditionen entfernt.

Hausrat- oder Fahrradversicherung: Welcher Schutz ist der Richtige?

Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie mehrere hundert oder tausend Euro in Ihr Bike investiert haben. Innerhalb der Hausratversicherung erstreckt sich der Schadensersatzanspruch bei Diebstahl oft auf maximal 2.000 Euro. Gerade professionelle Sporträder oder Fahrräder mit Elektroantrieb kosten gerne das Doppelte. Günstige Fahrräder können daher über den Diebstahlschutz der Hausratversicherung abgesichert werden. Bei teuren Fahrrädern lohnt sich ein Blick in die Vertragsdetails für einen erweiterten Fahrradschutz oder der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.

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