Hotelkosten und Unterbringungskosten in der Hausratversicherung
Stand: 14.03.2023
Bei schweren Schadensfällen durch Brand oder Wasser kann eine Wohnung oder ein Haus unbewohnbar werden. Die Konsequenz: Betroffene müssen sich zumindest vorübergehend eine andere Unterkunft suchen. Die Hausratversicherung übernimmt in solchen Fällen Unterbringungs- und Hotelkosten. Aber Achtung: Bei Wasserschäden können spezielle Regelungen gelten.
- Bis zu welcher Höhe werden Kosten erstattet?
- Spezialfall Wasserschaden
- Verwandte Themen zur Kostenübernahme
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Das Wichtigste in Kürze
- Wird Ihr Heim aufgrund eines versicherten Schadenfalls vorübergehend unbewohnbar, übernimmt Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten für Hotel und Unterbringung.
- Hotelkosten werden solange erstattet, bis Sie als Geschädigter wieder in Ihre eigene Immobilie ziehen können. Viele Versicherungen garantieren eine Kostenübernahme für bis zu 100 Tage.
- Wie teuer Ihre Unterkunft pro Tag sein darf, legen Sie anhand Ihrer Versicherungssumme fest.
Hotel- und Unterbringungskosten: Wann zahlt die Hausratversicherung?
Wird Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch einen Schadensfall vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar, so übernimmt Ihre Hausratversicherung die Kosten für eine ersatzweise Unterbringung.
Schadensbeispiel zur Hotelkostenübernahme
Durch einen Brandschaden wird Ihre Wohnung stark geschädigt und muss renoviert werden. Sie können sich bis zur Fertigstellung der Reparaturen nicht in Ihren eigenen vier Wänden aufhalten, daher buchen Sie sich ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung.
Ihre Hausratversicherung zahlt Ihnen die Unterbringung so lange bis der Schaden beseitigt ist und Sie wieder in Ihr Heim zurückkehren können.
Übernahme der Hotelkosten unter gewissen Voraussetzungen
Ihre Hausratversicherung übernimmt Unterbringungskosten nur dann, wenn Ihr Eigenheim durch einen versicherten Schadensfall (teilweise) unbewohnbar wird. Innerhalb der Hausratversicherung zählen zu versicherten Schadensfällen alle Schäden durch Blitz (-schlag), Brand (auch: Ruß- und Rauchbildung), Einbruch und Diebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
Achten Sie daher bei Abschluss eines Tarifs darauf, ob die Klausel zur Übernahme von Hotel- und Unterbringungskosten in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Ausnahme: Was, wenn nur ein Raum unbewohnbar wird?
Wird nur ein Zimmer in einer Mehrzimmerwohnung oder einem Mehrzimmerhaus unbewohnbar, übernehmen Hausratversicherungen die Kosten für eine anderweitige Unterbringung oft nicht.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten erstattet?
Im Regelfall gilt: Es werden Unterbringungs- und Hotelkosten so lange erstattet, bis Sie wieder in Ihre eigenen vier Wände ziehen können.
Aber Achtung: Die meisten Hausratversicherungen legen eine maximale Höhe der Kostenerstattung fest. Oft ist die Übernahme von Hotelkosten aus 100 Tage beschränkt.
Wie teuer darf es pro Tag werden?
Je nach Anbieter und Tarif ist zusätzlich eine tägliche Erstattungshöhe festgelegt. Das heißt, dass viele Versicherungen die maximale Höhe der Übernachtungskosten pro Tag festlegen. Üblicherweise liegen die maximalen Tageskosten bei 1/1.000 Ihrer vertraglich vereinbarten Deckungssumme (auch: Versicherungssumme).
Beispiel: Ihre Deckungssumme in der Hausratversicherung liegt bei 50.000 Euro. Weichen Sie vorübergehend auf ein Hotelzimmer aus, so darf dieses nicht mehr als 50 Euro pro Tag kosten.
Buchen Sie sich also eine Unterkunft, die über Ihrer täglichen Erstattungshöhe liegt, müssen Sie die Kostendifferenz selbst tragen. Bedenken Sie zudem, dass Ihre Hausratversicherung nur die reinen Übernachtungskosten trägt. Weitere Kosten für beispielsweise Frühstück sowie Internet- oder Telefongebühren werden nicht von der Versicherung übernommen.
Tipp: Legen Sie bei Vertragsabschluss eine tägliche Pauschale (beispielsweise: 100 Euro pro Tag für 100 Tage) für die Übernahme von Hotelkosten fest, um Ihren individuellen Ansprüchen gerecht zu werden.
Spezialfall Wasserschaden: Besondere Regelungen zur Kostenübernahme
Ob Rohrbruch oder ausgelaufene Waschmaschine: Ein Wasserschaden kann eine Wohnung schnell unbewohnbar machen. Je nach Mietverhältnis (sind Sie Mieter oder Vermieter), Ausmaß des Schadens (wie viele Räume sind betroffen) oder der Schuldfrage (Schaden durch eigenes Verhalten oder Fremdverschulden) wird hier die Kostenübernahme für Hotelkosten oder andere Unterbringungskosten individuell geregelt.
- Sie sind Mieter und es entsteht ein Wasserschaden durch Fremdverschulden: Läuft bei Ihrem Nachbarn in der Wohnung über Ihnen die Badewanne aus und es entsteht ein Schaden in Ihrer Mietwohnung, so greift die Privathaftpflichtversicherung Ihres Nachbarn. Die Hotelkosten werden in diesem Fall durch die Versicherung des Schadenverursachers getragen. Wird der Schaden durch beispielsweise alte Rohre im Mauerwerk verursacht, so ist Ihr Vermieter haftbar und die Kosten für eine Unterbringung werden von der Gebäudeversicherung des Vermieter getragen.
- Sie sind Eigentümer und es entsteht ein unverschuldeter Wasserschaden: Bei Schäden durch Leitungswasser, wie beispielsweise bei einer ausgelaufenen Waschmaschine oder einem Rohrbruch, tritt der Schutz Ihrer Hausratversicherung in Kraft. Diese übernimmt die Kosten für Hotel oder anderweitige Unterbringungen.
- Sie sind Eigentümer und es entsteht ein verschuldeter Wasserschaden: Wussten Sie bereits seit einiger Zeit, dass es ein undichtes Rohr im Haus gibt oder haben Sie mutwillig einen Schaden in Ihren eigenen vier Wänden herbeigeführt? Dann spricht die Versicherung von grober Fahrlässigkeit und übernimmt keine Kosten.
Gut zu wissen: Ob eine Wohnung oder ein Haus durch einen Schaden unbewohnbar wird, entscheidet generell immer ein Gutachter Ihres Versicherungsunternehmens. Bei Schadensfällen in Küche oder Bad werden Hotelkosten meist problemlos erstattet. Bei Wasserschäden in Schlaf- oder Wohnzimmern entscheidet der Gutachter oftmals im Einzelfall, ob das eigene Heim dadurch als unbewohnbar gilt. Setzen Sie sich daher im Falle eines Schadens immer direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um eine schnelle Schadensregulierung einzuleiten.
Was passiert bei Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen?
So genannte Elementarschäden, entstanden durch Starkregen oder Überschwemmung, sind nicht in der Hausratversicherung abgedeckt. Hier benötigen Sie eine spezielle Elementarversicherung, um Anspruch auf die Übernahme von Hotel- und Unterbringungskosten zu erhalten.
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