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Bewegungs- und Schutzkosten in der Hausratversicherung

Bewegungskosten, Transport- und Lagerkosten können Ihnen nach einem Schadensfall entstehen. Zum Beispiel: Nach einem Wohnungs- oder Hausbrand müssen Ihre Möbel transportiert und eingelagert werden, um notwendige Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung vornehmen zu können und um Ihre Möbel vor weiteren Schäden zu schützen. Diese Kosten werden als Schutz- und Bewegungskosten bezeichnet und von Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Schutz- und Bewegungskosten?
  3. Kostenübernahme durch die Hausratversicherung
  4. Beispiele für Schutz- und Bewegungskosten
  5. Verwandte Themen zur Kostenübernahme
  6. Weiterführende Ratgeber
  7. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Müssen Teile Ihres Hausrats in Sicherheit gebracht werden, um diese vor Schäden zu schützen, übernimmt Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die so genannten Bewegungs- und Schutzkosten.
  • Bewegungskosten schließen auch Transport- und Lagerkosten Ihres Hausrats ein.
  • Bewegungskosten werden in den meisten Fällen bis zur Höhe Ihrer abgeschlossenen Versicherungssumme und maximal für 100 Tage erstattet.

Was sind Schutz- und Bewegungskosten?

Schutz- und Bewegungskosten fallen immer dann an, wenn nach einem Schadensfall nicht-beschädigte Gegenstände bewegt werden müssen, um einen Abtransport oder die Erstattung beschädigter Gegenstände zu gewährleisten.

Ein konkretes Beispiel: In Ihrem Wohnzimmer entsteht durch Leitungswasser ein Schaden am Holzfußboden. Um den Fußboden zu reparieren, muss das Zimmer vollständig freigeräumt und Ihre Möbel daher durch eine Speditionsfirma abtransportiert und eingelagert werden. Nur so kann der Boden ersetzt und die Wohnzimmermöbel vor weiteren Schäden bewahrt werden.

Die hier entstehenden Kosten zur Bewegung und Einlagerung der Möbel bezeichnet man im Versicherungswesen als Schutz- und Bewegungskosten (auch: Transport- und Lagerkosten). Diese werden von Ihrer Hausratversicherung getragen.

Kostenübernahme durch die Hausratversicherung

Schutz-, Bewegungs- sowie Transportkosten werden von Ihrer Hausratversicherung übernommen, wenn Ihr Eigentum durch einen versicherten Schadensfall bewegt werden muss. Prüfen Sie daher im Vorfeld genau in den Tarifdetails Ihrer Hausratversicherung, ob die Kostenübernahme ein Bestandteil Ihres Vertrags ist.

Auch Einlagerungskosten sind nach einem Schaden versichert werden von Ihrer Versicherung übernommen. Die Kosten für die Einlagerung werden erstattet, wenn die versicherte Wohnung vorübergehend nicht nutzbar ist. Der Zeitraum, für den die Kosten der Einlagerung übernommen werden, variiert je nach Anbieter und liegt zwischen 100 Tagen und 365 Tagen.

Wann zahlt die Hausratversicherung Schutz- und Bewegungskosten?

Im Regelfall muss Ihre Hausratversicherung die Entschädigung für Transport-, Lager- oder sonstige Bewegungskosten bis spätestens zwei Wochen nach Schadensmeldung leisten.

Wie lange zahlt die Hausratversicherung die entstehenden Lager- oder Bewegungskosten?

Wie lange Ihre Hausratversicherung die Kosten für Transport, Schutz oder Einlagerung Ihres Hab und Guts zahlt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. In der Regel greift eine der folgenden drei Möglichkeiten:

  1. Ihre Hausratversicherung nennt Ihnen eine maximale Frist, bis zu welcher sie die Bewegungskosten übernimmt. Nach Ablauf der Frist müssen Sie weiterhin entstehende Kosten selbst tragen. In der Regel liegen diese Fristen zwischen 100 - 365 Tagen.
  2. Ihre Hausratversicherung nennt Ihnen keine maximale Frist, sondern übernimmt entstehende Bewegungskosten bis zur vollständigen Behebung entstandener Schäden.
  3. Ihre Hausratversicherung nennt Ihnen keine maximale Frist, sondern übernimmt entstehende Bewegungskosten bis zur teilweise abgeschlossenen Behebung entstandener Schäden (beispielsweise nur so lange, bis Ihre Wohnung wieder bewohnbar oder zur Lagerung Ihres Hausrats geeignet ist).

Bis zu welcher Höhe werden Bewegungskosten übernommen?

Die Höhe der Kosten, die eine Versicherung für Transport- und Lagerung übernimmt, hängt vom vereinbarten Tarif und dem Schadenfall ab. Im Regelfall werden alle Kosten bis zur Höhe der tariflich vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Einige Versicherungen rechnen die Kosten prozentual ab.

Tipp: Wenden Sie sich im Schadensfall am besten direkt an Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. So können Sie die Kostenübernahme und Schadensabwicklung schnell und unkompliziert einleiten.

Beispiele für die häufigsten Schutz- und Bewegungskosten im Alltag

Transport- und Lagerkosten treten vor allem dann auf, wenn Sie Ihren Hausrat infolge eines Schadenfalls bewegen oder einlagern müssen. Folgenden Beispiele für Transport- und Lagerkosten können sich nach einem entstandenen Schaden ereignen:

  • Sie müssen Ihren Hausrat innerhalb oder außerhalb des Gebäudes bewegen und lagern. Hierfür nehmen Sie die Hilfe eines Dienstleisters in Anspruch und mieten eine Garage zur Lagerung Ihrer Sachen an.
  • Sie müssen Ihren Hausrat innerhalb oder außerhalb der Wohnung bewegen und lagern. Hierfür investieren Sie in Kartons und mieten einen Kellerraum zur Lagerung an.
  • Sie müssen Ihren Hausrat bewegen, um ihn entfernt einzulagern. Für den Transport mieten Sie einen Umzugswagen.

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