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Bewachungskosten in der Hausratversicherung

Durch einen Wohnungsbrand sind Fenster und Tür der Wohnung schwer beschädigt, die Immobile im Moment unbewohnbar. Einbrecher haben jetzt ein Leichtes, in die Wohnung einzusteigen, um Wertsachen und Gegenstände zu beschädigen oder zu entwenden. In diesem Fall greift der Schutz Ihrer Hausratversicherung, um notwendige Bewachungskosten zum Schutz des Eigentums zu übernehmen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann entstehen Bewachungskosten?
  3. Wann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten?
  4. Erstattung und Abrechnung
  5. Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
  6. Verwandte Themen zur Kostenübernahme
  7. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Bewachungskosten entstehen, wenn die Wohnung nach einem Schadensfall für Dritte zugänglich ist und das Risiko einer Plünderung besteht.
  • Die Übernahme der Bewachungskosten muss Vertragsbestandteil Ihrer Hausratversicherung sein.
  • Bewahren Sie Rechnung- und Auftragsnachweise für beispielsweise einen Wachtdienst auf, um eine Erstattung durch Ihre Versicherung zu beantragen.

Wann entstehen Bewachungskosten?

Ist Ihre Wohnung nach einem Brand oder einem Einbruch für Diebe oder Dritte leicht zugänglich, da beispielsweise Fenster, Schlösser oder Türen beschädigt sind, lohnt sich die Beauftragung eines Wachdienstes. So können Sie verhindern, dass weitere Einrichtungsgegenstände oder Wertsachen von Dritten beschädigt oder gestohlen werden. Die für die Beauftragung eines Wachdienstes entstehenden Kosten nennt man Bewachungskosten.

Beispiele für Bewachungskosten

  • Anstellung eines Wachdienstes
  • Installation von Überwachungsmaßnahmen

Je nach erforderlichen Qualifikationen kann ein privater Wachdienst zwischen 15 - 40 Euro pro Stunde kosten. Soll eine Immobilie für 48 Stunden überwacht werden, können Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro entstehen. Diese Bewachungskosten können von Ihrer Hausratversicherung übernommen werden.

Wann übernimmt die Hausratversicherung die Bewachungskosten?

Werfen Sie zunächst einen Blick in die Vertragsdetails Ihrer Hausratversicherung. Nicht jede Versicherung hat eine Klausel zur Übernahme von Bewachungskosten. Sieht Ihr Vertrag eine Übernahme von Bewachungskosten vor, muss die Notwendigkeit der Bewachung aus einem versicherten Schadensereignis resultieren.

Das bedeutet: Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Blitz, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl und Einbruch ab. Der Grund für die Bewachung Ihrer Immobilie muss also aus einem dieser Schadensfälle entstehen.

Beispiele für versicherte Schadensfälle, bei denen die Klausel für Bewachungskosten greift:

  • Nach einem Einbruch ist Ihr Türschloss beschädigt und Ihre Haus- oder Wohnungstür schließt nicht mehr. Da Sie vorübergehend in einem Hotel übernachten, muss Ihre Wohnung oder Ihr Haus durch einen Wachdienst gesichert werden. Nur so kann verhindert werden, dass weitere Wertsachen entwendet werden.
  • Durch einen Wohnungsbrand sind Ihre Fenster im Erdgeschoss geplatzt. Sie übernachten für die Zeit bis zur Beendigung der Reparaturen nicht in Ihrer Wohnung. Diebe könnten leicht durch die zerplatzten Fenster einsteigen, daher lohnt es sich, die Überwachung der Immobilie zu beauftragen. Auch hier greift der Schutz Ihrer Hausratversicherung.

Kostenerstattung und Abrechnung der Bewachungskosten

Der beauftragte Wachtdienst kann die entstehenden Kosten zur Bewachung Ihrer Immobilie direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Ist das nicht der Fall, bewahren Sie unbedingt die Auftragsbestätigung und Rechnung auf. Damit können Sie eine Kostenerstattung bei Ihrer Hausratversicherung beantragen.

Generell gilt: Kontaktieren Sie im Schadensfall immer zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie Aufträge zur Bewachung aufgeben. So sichern Sie sich ab, dass Ihre Versicherung die Bewachungskosten trägt. Klären Sie zudem ab, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Bewachung beauftragt werden kann.

In welcher Höhe und wie lange werden Bewachungskosten erstattet?

In der Regel übernimmt Ihre Hausratversicherung die Kosten zur Bewachung Ihrer Immobilie bis zu vertraglich geregelten Versicherungssumme. Einige Verträge decken zudem Kosten bis zu 10 Prozent über Ihrer Versicherungssumme, damit Sie selbst bei einem Totalschaden noch Geld erhalten.

Bewachungskosten werden meist für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden gedeckt. Einige Versicherer bieten jedoch auch eine längerfristige Übernahme der Bewachungskosten an. Vertraglich geregelt ist oft die Übernahme von Bewachungskosten bis zur vollständigen Wiederherstellung von Schließ- und Sicherungsvorrichtungen.

Hier lohnt sich ein Blick in Ihre Vertragsdetails oder ein Tarifvergleich.

Wann zahlt die Hausratversicherung keine Bewachungskosten?

Entsteht die Notwendigkeit zur Bewachung der versicherten Wohnung nicht aus einem versicherten Risiko, besteht auch kein Anspruch auf Kostenübernahme. Zu nicht versicherten Schadensfällen gehören beispielsweise Schäden durch Schneedruck oder Überschwemmung. Möchten Sie sich auch für diese Schäden absichern, so müssen Sie in Ihrer Hausratversicherung Elementarschäden absichern.

Die Elementarversicherung als Zusatzschutz gegen Naturgewalten

Die so genannte Elementarschadendeckung bildet einen Zusatzbaustein innerhalb der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung. Die Elementarversicherung bietet auch dann einen umfassenden Versicherungsschutz, wenn Ihre Immobilie durch

  • Hochwasser oder Überschwemmung,
  • Schnee- oder Schlammlawinen,
  • Erdbeben oder -senkungen sowie Vulkanausbrüche

beschädigt wird.

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