Außenversicherung in der Hausratversicherung
Stand: 13.03.2023
Mit einer Außenversicherung wird der Schutz der Hausratversicherung erweitert. Bei Abschluss sind Sie nicht nur in Ihren eigenen vier Wänden, sondern beispielsweise auch im Urlaub und auf Reisen versichert, falls sich Diebe in Ihre Unterkunft schleichen. Generell gilt der Schutz einer Außenversicherung weltweit, allerdings gibt es oft zeitliche Begrenzungen.
- Was ist eine Außenversicherung?
- Wann greift der Schutz?
- Beispiele für Schadensfälle
- Fahrräder & Sportgeräte
- Außenversicherung vor Fremdversicherung
- Diebstahl im Urlaub: Wann haftet das Hotel?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Außenversicherung ist in der Regel in jeder Hausratversicherung enthalten.
- Eine Außenversicherung schützt Eigentum außerhalb des Wohnorts (beispielsweise im Urlaub) und den Hausrat von Kindern, die vorübergehend nicht zu Hause wohnen (beispielsweise durch eine Ausbildung).
- Hausratversicherungen deckeln den Schadensersatz in der Außenversicherung meist auf maximal 20% der Versicherungssumme.
Was ist eine Außenversicherung?
Mit einer Außenversicherung besteht Versicherungsschutz für den eigenen Hausrat, auch wenn sich dieser ganz oder zeitweilig nicht auf dem versicherten Grundstück oder innerhalb der versicherten Wohnung befinden. Einfach gesagt: Die Außenversicherung schützt, wenn sich persönliche Gebrauchsgegenstände oder Wertsachen außerhalb des Wohnorts befinden, beispielsweise im Urlaub und auf Reisen.
Die Außenversicherung greift allerdings nicht in voller Höhe der Versicherungssumme, sondern ist prozentual begrenzt. In einigen Fällen gilt auch eine zeitliche Maximierung für den Versicherungsschutz.
Wann greift der Schutz der Außenversicherung?
Der Versicherungsnehmer fährt in Urlaub und wohnt in einem Hotel oder einer Ferienwohnung. Es kommt zu einem Einbruch mit Diebstahl einiger persönlicher Dinge des Versicherungsnehmers.
In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherungsklausel die Kosten, die auch zu Hause erstattet worden wären. Allerdings entfällt bei Hotel oder Ferienwohnung der Aufwand für mögliche Reparaturen, die durch den Einbruch notwendig werden. Zu beachten ist, dass bei Auslandsaufenthalten maximale Dauern für den Versicherungsschutz gelten, in der Regel drei Monate.
Verfügt das Hotel über einen Safe, ist der Versicherungsnehmer jedoch gehalten, seine Wertsachen dort zu hinterlegen. Tut er dies nicht, kann der Versicherer mit Verweis auf eine grob fahrlässige Handlung die Leistung verweigern.
Versichert sind die Besitztümer des Versicherungsnehmers gegen dieselben Gefahren, wie auch auf dem eigentlichen Versicherungsgrundstück. Dabei handelt es sich um
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel / Überspannung
- Einbruchdiebstahl / Vandalismus
- Elementarschäden (falls diese als Zusatzoption im Vertrag festgelegt wurden)
Beispiele für den Schutz durch die Außenversicherung
1. Außenversicherung greift beim Hausrat der Kinder
Ein anderer Versicherungsgrund durch die Außenversicherung ist die Wohnung des Kindes, wenn es zu Ausbildungszwecken an einen anderen Ort zieht. Der Hausrat des Kindes ist über die Außenversicherung der Eltern für einen bestimmten Zeitraum abgedeckt. Dieser beträgt meist sechs oder zwölf Monte. Allerdings sollten die Eltern prüfen, ob die versicherte Summe ausreichend ist. Angenommen, der Hausrat der Eltern ist mit 70.000 Euro versichert. Die Außenversicherungsklausel sieht eine Maximierung von 20 Prozent vor. In diesem Fall wäre der Hausrat des Kindes mit 14.000 Euro zusätzlich versichert.
2. Außenversicherung beim Auto
Die Außenversicherung greift auch, wenn das Auto gewaltsam aufgebrochen wird und der Täter Gegenstände entwendet. Dabei muss es sich allerdings um lose Teile und nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Dinge handeln.
3. Achtung bei Gartenmöbeln
Gartenmöbel stehen in der Regel nicht in der Wohnung, dem eigentlichen Versicherungsort. Die Außenversicherung sollte auch für Gegenstände gelten, die teilweise oder dauerhaft außerhalb der abgeschlossenen Wohneinheit aufbewahrt werden. Dazu zählen beispielsweise auch Gartenmöbel. Einige Gesellschaften schließen Gartenmöbel und Gerätschaften ohne Aufpreis bis zu einer maximalen Versicherungssumme in den Vertrag ein. Andere Assekuranzen ermöglichen den Einschluss gegen eine Mehrprämie.
Allerdings gilt, dass viele Versicherer erwarten, dass hochwertige Gartenmöbel und Gartenwerkzeuge bei Nichtnutzung unter Verschluss sind. Grundsätzlich ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Kunstgegenstände auf der Terrasse oder im Garten, beispielsweise Skulpturen. Apropos Terrasse, auch hier gibt es wieder eine Einschränkung. Manche Versicherungsgesellschaften beschränken die Außenversicherung am Versicherungsort nur auf die Terrasse. Der restliche Garten bleibt davon unberührt.
4. Außenversicherung für die Wäsche
Ein oft belächelter Passus in den Versicherungsbedingungen ist der Wäschediebstahl von der Leine. In der Regel liegt dem kein Einbruchdiebstahl zugrunde, sondern nur ein widerrechtliches Einschleichen. Trotzdem bieten gute Versicherer in diesem Zusammenhang auch entsprechenden Versicherungsschutz.
Im Hinblick auf die Außenversicherung macht das Studium des Kleingedruckten in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Sinn. Hier finden sich die Hinweise, ob beispielsweise Diebstahl im Krankenhaus oder aus dem Zugabteil oder der Schiffskabine mitversichert ist.
5. Außenversicherung bei Diebstahl im Urlaub
Die Außenversicherung ersetzt aber auch Schäden, die am Urlaubsort entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um die eigene Ferienwohnung oder das eigene Ferienhaus handelt. In diesem Fall ist eine gesonderte Police notwendig. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif beträgt der Versicherungsschutz zwischen drei Monaten und sechs Monaten. Wer oft und länger verreist, sollte daher darauf achten, dass er eine Police mit möglichst langer Dauer der Außenversicherung wählt.
Wie verhält es sich mit Fahrrädern und Sportgeräten in der Außenversicherung?
Fahrradschutz Dank Außenversicherung: Das gilt es zu beachten
Grundsätzlich gilt für die Außenversicherung, dass das Eigentum des Versicherungsnehmers außerhalb der eigenen vier Wände zu den Konditionen versichert ist wie das Eigentum, welches sich in der Wohnung befindet.
Für Fahrräder gilt dies gleichermaßen. Das heißt, das Rad ist in der Außenversicherung so versichert wie zu Hause. Wurde das Fahrrad im Urlaub aus dem verschlossenen Fahrradkeller des Hotels gestohlen, ist dieser Sachverhalt erfüllt.
Da es beim Einschluss von Rädern in der Hausratversicherung immer wieder zu Missverständnissen kommt, empfiehlt es sich, die Police genauer zu lesen und gegebenenfalls den Schutz für das Fahrrad entsprechend zu verbessern. Der klassische Einschluss des Fahrrads in die Hausratversicherung sieht eine Schadensersatzleistung nur vor, wenn das Rad aus der verschlossenen Wohnung oder dem verschlossenen Keller nach einem Einbruch gestohlen wurde. Besser ist es bei hochwertigen Rädern, eine spezielle Fahrradversicherung zu wählen, die generell bei Diebstahl leistet, auch, wenn das Rad tagsüber während der Nutzung, beispielsweise vor dem Lebensmittelgeschäft, gestohlen wurde.
Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte
Auch Sportgeräte, die sich dauerhaft außerhalb der eigenen vier Wände befinden, sind über die Außenversicherung abgesichert. Aber Achtung: Meist gelten hier gewisse Entschädigungsgrenzen. Das bedeutet, dass bei Diebstahl oder Beschädigung die Hausratversicherung oft nicht in vollem Umfang leistet.
Wer also teure Sportgeräte besitzt, die nicht dauerhaft in der Wohnung sondern außerhalb gelagert sind, sollte seine Versicherungssumme etwas höher wählen.
Außenversicherung vor Fremdversicherung: Was bedeutet das?
Wer sich seinen Vertrag zur Hausratversicherung genau durchliest, stößt im Zusammenhang mit der Außenversicherung auf den Grundsatz: "Außenversicherung vor Fremdversicherung". Was das bedeutet, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erläutern:
Sie erhalten Besuch in Ihrer Wohnung. Durch einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung wird allerdings das Handy Ihres Besuchs geschädigt. Wer kommt jetzt für den Schaden auf?
- Ihr Besuch hat eine Hausratversicherung inkl. Außenversicherung: Die Außenversicherung Ihres Besuchs ersetzt den Schaden.
- Ihr Besucht hat hat keine Hausratversicherung inkl. Außenversicherung: Ihre Hausratversicherung zahlt den entstandenen Schaden.
Diebstahl im Urlaub: Wann haftet das Hotel?
Für Deutschland speziell gilt Paragraf 701 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Diebstähle im Hotel. Dieser besagt, dass der Hotelier haftet, wenn Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen werden, unabhängig davon, ob diese im Safe verwahrt wurden oder nicht. Allerdings sieht das BGB auch Erstattungsgrenzen vor. Für Kameras oder Laptops beispielsweise gilt eine Obergrenze von 3.500 Euro, für Bargeld liegt diese bei 800 Euro. Der Hotelier ist allerdings von der Haftung befreit, wenn die Gegenstände aus dem Auto gestohlen wurden, auch wenn sich dieses in der Hotelgarage befand. Die Haftungsbeschränkung entfällt allerdings, wenn der Gast dem Hotelier seine Gegenstände zur Aufbewahrung überlässt. In diesem Fall haftet das Hotel in unbegrenzter Höhe.
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