Aufräumungskosten in der Hausratversicherung
Stand: 10.01.2022
Nach einem schweren Schadensfall müssen nicht nur zerstörte Gegenstände ersetzt werden. Besonders nach einem Brand oder einem Rohrbruch sind oft größere Aufräumarbeiten notwendig, um eine Wohnung oder ein Haus wieder bewohnbar zu machen. Die entstehenden Aufräumkosten werden je nach Schadensfall von Ihrer Hausratversicherung oder Ihrer Wohngebäudeversicherung übernommen.
- Was sind Aufräumungskosten?
- Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?
- Welche Kosten zahlt die Hausratversicherung nicht?
- Eigenleistung geltend machen
- Verwandte Themen zur Kostenübernahme
Das Wichtigste in Kürze
- Muss nach einem Schadensfall zerstörtes Eigentum entsorgt und aufgeräumt werden, spricht man von Aufräumungskosten.
- Die Hausratversicherung übernimmt Aufräumkosten für privat genutzt Gegenstände, die Gebäudeversicherung übernimmt Aufräumkosten bei Schäden an der Immobilie.
- Für die Kostenübernahme gilt eine Entschädigungsgrenze. Entstehende Aufräumungskosten werden nur bis zu dieser Höhe von der Versicherung getragen. In der Regel liegt die Entschädigungsgrenze 10% über der Versicherungssumme.
Was sind Aufräumungskosten?
Bei Aufräumungskosten handelt es sich um Kosten, die anfallen, um nach einem Schadensfall die versicherte Immobilie wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Unter Aufräumen versteht man im Versicherungswesen den Abtransport von beschädigtem oder zerstörtem Eigentum zu einer Ablagerungsstätte beziehungsweise deren Entsorgung.
Man spricht also von Aufräumkosten, wenn beschädigte Sachgegenstände den Versicherungsort endgültig verlassen.
Tipp: Das Aufräumen ist nicht nur auf die versicherte Immobilie beschränkt. Auch das Grundstück sowie dessen Umgebung fallen in die Aufräumungskosten.
Warum sollten Aufräumungskosten versichert werden?
Insbesondere nach schweren Schadensfällen, wie beispielsweise einem Wohnungsbrand oder einem Rohrbruch, können hohe Aufräumungskosten entstehen.
Müssen beispielsweise Schutt, Asche oder ein durchnässter Teppich entsorgt werden, so geht dies in den meisten Fällen nur mit professioneller Hilfe. Insbesondere bei Brand können durch Kunststoffe giftige Substanzen entstehen. Dieser Brandschutt wird in vielen Fällen als gefährlicher Abfall bewertet. Der Abtransport und die Beseitigung kann je nach Schadensfall schnell einige tausend Euro beziffern.
Beispiele für Aufräumungskosten
- Die Entsorgung von Brandschutt und Asche
- Das Mieten von Müll- und Transport-Containern
- Der Transport von zerstörtem Eigentum zur Deponie oder einer Ablagerungsstätte
- Der Einsatz von Belüftungs- oder Trocknungsmaschinen
- Erneuerung der Tapeten- oder Deckenverkleidung
- Reinigungskosten nach einem Wasserschaden
Achtung: Nicht nur das unmittelbare Aufräumen ist durch die Aufräumungskosten versichert. Auch erweiterte Folgekosten können je nach Versicherungsvertrag den Aufräumkosten zurechnen lassen. Dazu gehören beispielsweise:
- Erneuerungen und Einbau von Türschlössern
- Bewachung der Immobilie, falls diese nicht anderweitig gesichert werden kann
- Aufenthalt und Übernacht in Hotels oder vergleichbaren Unterbringungen
- Transport und Lagerung des Hausrats
Welche Aufräumungskosten übernimmt die Hausratversicherung?
Ihre Hausratversicherung übernimmt alle anfallende Aufräumungskosten, wenn privat genutzte Gegenstände, wie die Einrichtung der Wohnung, geschädigt oder zerstört werden. In der Regel enthalten nahezu alle Hausratversicherungen eine vertragliche Klausel, die Aufräumungskosten versichert.
Achtung: Die Hausratversicherung übernimmt nur dann die Kosten für Aufräumarbeiten, wenn diese aus einem versicherten Schadensfall resultieren. Versicherte Schadensfälle in der Hausratversicherung sind beispielsweise: Brand, Leitungswasser, Hagel und Sturm, Schäden durch Blitzeinschlag oder Diebstahl und Einbruch.
Bis zu welcher Höhe sind Aufräumungskosten versichert?
Für gewöhnlich ersetzt Ihre Hausratversicherung Ihnen Aufräumkosten bis zur Gesamtversicherungssumme zuzüglich zehn Prozent. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie selbst im Falle eines Totalschadens ausreichend vor hohen Kosten geschützt sind.
Beispielrechnung: Liegt Ihre Versicherungssumme in der Hausratversicherung bei 50.000 Euro, so werden Aufräumungskosten bis zu einem Betrag von 55.000 Euro von Ihrer Versicherung übernommen.
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die Versicherung?
Nach einem Schadensfall sollten Sie als erstes Ihre Versicherungsunternehmen kontaktieren. So erhalten Sie Aufschluss über die Abrechnung von Aufräumungskosten und möglichen vertraglichen Bedingungen. In der Regel können Aufräumfirmen dann die Reinigungskosten direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Beauftragen Sie eigenständig eine Firma, heben Sie unbedingt Auftrag und Auftragsbestätigung sowie Rechnungen und Quittungen auf. Diese dienen als Vorlage bei Ihrer Versicherung dazu, dass bereits erbrachte Kosten erstattet werden.
Wann ist eine Kostenübernahme durch die Wohngebäudeversicherung möglich?
Die Gebäudeversicherung schützt Sie gegen Schäden direkt an Ihrer Immobilie. Das betrifft beispielsweise Dächer, Türen oder Fenster, Mauerwerk sowie Terrassen und Garagen. Im Vertrag finden Sie die Klausel zu Aufräumungskosten oftmals zusammen mit den Bewegungs-, Schutz- und Abbruchkosten. Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Kosten auf, die benötigt werden, um eine Immobilie wieder in Stand zu setzen. Dazu gehört beispielsweise auch die Entsorgung von Bauschutt oder die Entfernung von umgestürzten Bäumen nach einem Sturm.
Welche Aufräumungskosten übernimmt die Hausratversicherung nicht?
Auch wenn der Schutz Ihrer Hausratversicherung zahlreiche Aufwendungen abdeckt, gibt es einige Kosten, die Versicherungen im Zusammenhang mit der Aufräumung für gewöhnlich nicht übernehmen.
Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Dekontamination des Bodens, falls durch Löschwasser Chemikalien ins Erdreich gesickert sind. Allerdings besteht über eine Zusatzklausel oftmals die Möglichkeit, derartige Aufwendungen mitzuversichern. Selbiges gilt für die Kosten zur Beseitigung entwurzelter Bäume.
Eigenleistung statt Aufräumkosten: So machen Sie Eigenleistung geltend
Nicht immer ist es notwendig, dass eine professionelle Firma zur Beseitigung von Schäden angeheuert wird. Möchten Sie beispielsweise nach einem Wasserschaden den Fußboden Ihrer Wohnung selbst verlegen, so können Sie bei Ihrer Versicherung auch für Ihre eigene Leistung eine Kostenerstattung einfordern.
Räumen und reinigen Sie oder Bekannte nach einem Schadensfall selbst, so können Sie eine Eigenleistung berechnen. Diese lässt sich mit ca. 10 - 20 Euro pro Stunde bei Ihrer Versicherung geltend machen.
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