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Wer zahlt die Hausratversicherung bei Bürgergeld?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer Grundsicherung in Form von Bürgergeld bezieht, muss aufgrund des reduzierten Einkommens seine Ausgaben kürzen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Hausratversicherung bei Bürgergeld zahlt und wie sich die Prämie senken lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für private Versicherungen sind bei Bürgergeld über den Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes abgegolten und werden nicht gesondert ersetzt. Dies gilt auch für die Hausratversicherung.
  • Wer zusätzlich zum Bürgergeld ein eigenes Einkommen erzielt, kann monatlich 30 Euro pauschal für Versicherungen geltend machen. Dieser Betrag wird nicht auf den Bezug des Bürgergelds angerechnet.
  • Wenn die Hausratversicherung im Schadenfall eine Entschädigung leistet, zählt diese nicht als anrechnungspflichtiges Einkommen.

Bürgergeld und Versicherungen: Welche Regeln gelten?

Wer arbeitslos ist und nach Ablauf der Frist kein Arbeitslosengeld mehr erhält, bekommt für die Sicherung des Existenzminimums Bürgergeld. Die Leistung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Der pauschalierte Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes bemisst sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Pauschalbetrag pro Person hängt überdies davon ab, ob der Leistungsempfänger volljährig ist oder nicht.
  • Hinzu kommen die so genannten Mehrbedarfe. Dazu zählen unter anderem Miet- und Heizkosten, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche sowie einmalige Zuschüsse bei notwendigem Umzug oder Schwangerschaft.

Hausratversicherung bei Bürgergeld: Leistungsempfänger zahlt die Prämie

In den Regelungen zum Bürgergeld sind keine gesonderten Unterstützungen für Versicherungskosten enthalten. Diese gelten als Bestandteil der üblichen Lebenshaltungskosten, die mit dem pauschalierten Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes abgegolten sind.

Somit findet beim Bezug von Bürgergeld keine Übernahme von Prämien für die Hausratversicherung durch die auszahlende Behörde statt. Folglich muss der Leistungsempfänger die Versicherungskosten aus eigener Tasche bestreiten.

Freibetrag für Versicherungskosten bei der Erzielung von Einkommen

Beim Errechnen der Ansprüche auf Bürgergeld kann es Abzüge geben, wenn die Betroffenen noch verwertungsfähiges Geldvermögen besitzen oder ein eigenes Einkommen erzielen. So rechnet die Behörde das Einkommen auf die Bürgergeld-Ansprüche an, deren Höhe sich dadurch entsprechend mindert. Zum anrechnungsfähigen Einkommen zählen neben dem Arbeitslohn unter anderem auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Unterhaltsbezüge, Kindergeld, Kapital- und Renteneinkünfte sowie Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld.

Allerdings mindert sich das Bürgergeld nicht um das volle Einkommen. Neben Steuern, Sozialversicherung und weiteren Beträgen dürfen Leistungsempfänger auch eine monatliche Pauschale von 30 Euro für Versicherungen wie etwa die Haftpflicht- oder Hausratversicherung geltend machen. Somit mindert sich das anrechenbare Einkommen um jährlich 360 Euro, aus denen der Leistungsempfänger seine Versicherungskosten begleichen kann.

Schaden in der Hausratversicherung: Zählt die Entschädigung als Einkommen?

Wenn etwa durch Feuer oder Einbruch ein Schaden an der Wohnungseinrichtung entsteht, zahlt die Hausratversicherung eine Entschädigung. Weil Kapitaleinkünfte aus Versicherungen grundsätzlich als anrechenbares Einkommen die Bürgergeld-Leistungen mindern, stellt sich für Betroffene in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch die Schadensübernahme durch die Hausratversicherung eine Kürzung der Bezüge nach sich zieht.

In solchen Fällen gilt die Versicherungszahlung jedoch nicht als anrechenbares Einkommen. Grund dafür ist, dass die Hausratversicherung im Schadenfall lediglich die zerstörten oder verlorenen Vermögensgegenstände ersetzt und somit weder neues Vermögen noch ein Einkommen schafft. Somit führt die Zahlung einer Hausratversicherung nicht zu einer Minderung der Bürgergeld-Leistungen.

Hausratversicherung: Wie kann ich bei Bürgergeld Kosten sparen?

Wer Grundsicherung in Form von Bürgergeld bezieht, verfügt in aller Regel nur noch über ein weitaus geringeres Einkommen als zuvor. Besonders wichtig ist es in dieser Situation, die laufenden Ausgaben so weit wie möglich zu senken, um eine Überschuldung zu vermeiden.

Neben einer Reduzierung der Konsumausgaben sollten Betroffene auch ihre Versicherungspolicen durchforsten, um durch eine Kündigung unnötiger Policen, eine Anpassung der Leistungen oder den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter den Prämienaufwand zu senken.

Bei der Hausratversicherung gibt es die folgenden Einsparmöglichkeiten:

  • Anpassung der Versicherungssumme bzw. der versicherten Wohnfläche nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung,
  • Wechsel von teuren Premium- oder Komforttarifen in einen preisgünstigeren Basistarif oder
  • Versicherungsvergleich mit Kündigung der aktuellen Police und anschließendem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.