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Was ist bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wichtig?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer eine Eigentumswohnung kauft oder ein Haus baut, investiert meist viel Geld darin. Immobilienbesitzer können diese Investition mit der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung rundum absichern – zum Beispiel gegen Einbrüche, Sturmschäden und Starkregen. Die Tarifexperten von Verivox erklären, worauf Immobilienbesitzer bei der Wahl der Versicherung achten sollten.

Wohngebäudeversicherung: Ein Muss für Hausbesitzer

Die Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie bei Schäden wie Feuer, Sturm und Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser. In der Regel verlangt die kreditgebende Bank vom Bauherren diesen Versicherungsschutz als Sicherheit. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht; da der Hausbau aber eine große Investition darstellt, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung praktisch unabdingbar. Denn im Ernstfall springt die Versicherung für den Neubau des Hauses ein. Besitzer einer Eigentumswohnung werden automatisch Teil der Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft regelt auch die Versicherungsfragen.

Unwetterschäden im Garten: Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt

Immer häufiger erreichen uns schwere Stürme. Die Schäden reichen von verwüsteten Gärten bis hin zu umgefallenen Bäumen. Da der Garten zum Grundstück gehört, sind alle fest verbauten Sachen, wie etwa Terrasse, Pool oder auch feste Lichtinstallationen über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hierzu zählt auch die Garage samt Inventar, wie Rasenmäher oder Werkzeug. Werden Bäume entwurzelt, springt die Versicherung auch hier für die Aufräumkosten ein. Bei beschädigten Pflanzen ist es vom Vertrag abhängig, ob und wie diese ersetzt werden.

Wichtige Leistungen der Wohngebäudeversicherung

1. Elementarschäden

Häuser sollten grundsätzlich gegen Elementarschäden versichert werden. Nur dann sind Schäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmung mit abgedeckt. Auch wer nicht in der Nähe eines Flusses wohnt, sollte sich nicht von der Sicherheit täuschen lassen. Denn der Elementarschutz versichert auch Starkregen und der kann überall für überflutete Keller und Erdgeschosse sorgen, auch im flachen Gelände weit entfernt von Flüssen und Seen. Besonders ältere Verträge weisen oft Lücken auf. Daher ist es ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und Leistungen anzupassen.

2. Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Bei der Wohngebäudeversicherung können Hausbesitzer grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichern. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Hausbesitzer die Waschmaschine laufen lassen, außer Haus gehen und das Wasser in der Zwischenzeit den Keller flutet. Die Wohngebäudeversicherung kommt dann für die Schäden auf, die am Haus selbst entstanden sind.

3. Carport und Schuppen mit einschließen

Wer Carport, Schuppen oder Gartenhaus auf dem Grundstück stehen hat, sollte diese Gebäude in die Versicherung einschließen.

Die Hausratversicherung schützt Hab und Gut

Eine Hausratversicherung versichert den beweglichen Hausrat. Das ist – einfach gesagt – alles, was herausfiele, würde man das Haus auf den Kopf stellen. Auch fest verbaute Installationen gehören daher zum Gebäude. Eine Streitfrage ist zum Teil die Küche: Individuell angefertigte Küchen fallen unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Küchenmöbel von der Stange sind in die Hausratversicherung einzuschließen.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch, Feuer, Blitzschäden durch Überspannung im Stromnetz und Schäden durch Sturm, Hagel und geplatzte Wasserleitungen. Sie springt zum Beispiel ein, wenn Langfinger ins Haus einbrechen, die Wohnungseinrichtung beschädigen und Laptop, Handy sowie Fernseher klauen. Bargeld und Wertsachen sind ebenso bis zu einer bestimmten Obergrenze abgedeckt. Bei einer komplett eingerichteten Wohnung kommen schnell einige 10.000 Euro Versicherungssumme zusammen, die durch ein Feuer komplett verloren gehen können. Deshalb ist die Hausratversicherung empfehlenswert.

Welche Leistungen sollte die Hausratversicherung beinhalten?

1. Grobe Fahrlässigkeit abdecken

Immobilienbesitzer sollten unbedingt grobe Fahrlässigkeit absichern. Dann springt die Versicherung ein, wenn die Bewohner grob fahrlässig gehandelt haben, zum Beispiel, wenn Einbrecher durch das angelehnte Fenster ins Haus eindringen konnten. Ohne die Klausel darf die Versicherung ihre Zahlung kürzen – je nach Schwere der Fahrlässigkeit und im Extremfall sogar auf null Prozent.

2. Unterversicherung vermeiden

Je größer der Hausrat, desto aufwendiger ist es, den genauen Wert aller Gegenstände zu bestimmen. Wer den Wert des Hausrates zu gering schätzt, hat im Schadenfall das Nachsehen: Ist die Einrichtung 60.000 Euro wert, sind aber nur 30.000 versichert, dann besteht eine Unterversicherung. Bei einer Schadenshöhe von 10.000 Euro zahlt die Versicherung in diesem Fall nur 5.000 Euro.

Die Versicherer bieten hier jedoch eine einfache Lösung: Ab einer Mindestsumme pro Quadratmeter (meist 650 oder 700 Euro pro Quadratmeter) verzichten sie, auf Unterversicherung zu prüfen, und zahlen bis zur Versicherungssumme. Bei 120 Quadratmetern würde die Versicherungssumme mindestens 78.000 Euro betragen.

Wertsachen, Spannungsschäden nach Blitzeinschlag oder Hausrat auf Reisen sind oft nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme mitversichert – zum Beispiel 10 Prozent der Versicherungssumme, in unserem Beispiel oben also 7.800 Euro. Verbraucher sollten solche Limits prüfen. Bei einem teuren Gemälde zum Beispiel reichen 10 Prozent für Wertsachen vielleicht nicht aus. Verbraucher wählen dann einfach einen Tarif mit einem höheren Limit oder ohne Limit.

3. Elementarversicherung

Wer im Erdgeschoss wohnt oder viele Sachen im Keller gelagert hat, sollte in die Hausratversicherung auch einen Elementarschutz einschließen. Der greift bei Überschwemmung, Erdsenkungen und Erdbeben. Für Bewohner der oberen Geschosse ist die Gefahr geringer, Opfer einer Überschwemmung zu werden.

4. Diebstahl von Gartenmöbeln

Entwenden Diebe die Gartenmöbel, deckt das nicht jeder Tarif ab. Den Zusatzschutz Diebstahlversicherung sollten Verbraucher daher je nach Bedarf mit auswählen. Die Versicherungen decken dabei entweder eine bestimmte Summe ab oder einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme – also zum Beispiel bis zu 500 Euro oder 5 Prozent. Bei einer Summe von 60.000 Euro wären das 3.000 Euro.