Reinigungsarbeiten nach Brand: Wer übernimmt die Kosten?
Stand: 04.10.2022
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Nach einem Brand müssen Betroffene oft zusätzliche Kosten aufwenden, um Räume und Einrichtung von Ruß und Löschwasser zu reinigen. Sie stehen dann vor der Frage, welche Versicherung die Kosten übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Reinigungskosten nach einem Brand fallen nicht nur für die Beseitigung von Ruß und Löschwasserschäden an, sondern auch für die Reinigung von Einrichtungsgegenständen und Kleidung.
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Reinigungskosten, soweit sie die Bausubstanz und die damit fest verbundenen Wohnungsbestandteile betreffen.
- Für Reinigungskosten an der beweglichen Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.
- Ist für die Brandursache ein Dritter verantwortlich, können die Versicherungen in Nachhinein diesen bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nehmen.
Reinigungsarbeiten nach Brand: Diese Maßnahmen sind notwendig
Nach einem Haus- oder Wohnungsbrand sind meist umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderlich, sofern die Wohnung noch nutzbar ist und die Einrichtungsgegenstände nicht allzu stark beschädigt sind. Ruß und Löschwasser hinterlassen oft starke Verunreinigungen, die nach der erfolgreichen Bekämpfung des Brandes zu beseitigen sind.
Zu den oftmals notwendigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- die Entfernung von Ruß an Decken, Wänden und Fußböden
- das Abwaschen von Möbeln, Regalen und anderen Einrichtungsgegenständen
- die Reinigung von verschmutzten, aber noch brauchbaren Kleidungsstücken und Wohntextilien bei einem Reinigungsunternehmen
- die Entsorgung von nicht mehr benutzbaren Einrichtungsgegenständen
- die Beseitigung von Löschwasserspuren und gegebenenfalls Trocknung von Räumen mit einem Bautrockner
Vor allem nach größeren Bränden sollten Betroffene diese Arbeiten von einem spezialisierten Unternehmen durchführen lassen, weil die beim Brand entstandenen Schadstoffe gesundheitsgefährdend sein können. Darüber hinaus hält sich Ruß äußerst hartnäckig auf Oberflächen, so dass für die Absaugung spezielle Sauggeräte notwendig sind.
Wie hoch sind die Kosten?
Wenn die Reinigung des Brandortes nicht in Eigenleistung möglich ist, entstehen Kosten für die Arbeit der Dienstleistungsfirmen. Deren Höhe lässt sich nicht pauschal beziffern, weil das Ausmaß der Arbeiten und damit auch der finanzielle Aufwand sehr stark von der Art des Brandes abhängig ist.
So verursacht die Reinigung der Küche nach einem kleinen Brandgeschehen auf dem Herd weitaus weniger Kosten als die umfassende Reinigung einer ganzen Wohnung nach einem Großbrand mit Einsatz von Löschwasser.
Welche Versicherung übernimmt die Kosten für die Reinigungsarbeiten nach einem Brand?
Nach einem Brand kommen zum eigentlichen Schaden noch die Kosten für Reinigung und Entsorgung hinzu. Allerdings sind diese Aufwendungen in der Regel durch die Versicherung abgedeckt. Je nach Art der ausgeführten Reinigungsarbeiten kann die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung zuständig sein.
Wohngebäudeversicherung
Brandschäden am Gebäude sind über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers abgedeckt. Dazu zählen auch Aufräum-, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten, soweit diese das Gebäude sowie die damit fest verbundenen Bestandteile betreffen. So kommt die Wohngebäudeversicherung etwa für die Beseitigung von Löschwasserschäden oder die Entfernung von Ruß an den Decken, Wänden und Fußböden sowie die Reinigung von Fenstern und Türen auf.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist für Schäden zuständig, die am beweglichen Inventar von Wohnungen entstehen – also beispielsweise an Möbeln, elektronischen Geräten oder Kleidungsstücken. Wenn hier nach einem Brand Reinigungsmaßnahmen notwendig werden, zahlt die Hausratversicherung den Aufwand, sofern diese Leistung in der Police mit enthalten ist.
Wichtig in diesem Zusammenhang für Mieter: Während für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung der Wohnungseigentümer zuständig ist, muss im Bedarfsfall der Mieter selbst für eine Hausratversicherung sorgen.
Leistungsminderung bei grober Fahrlässigkeit
Wenn der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig verursacht hat, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder in besonders schweren Fällen sogar gänzlich verweigern. Dies betrifft auch die Übernahme der Reinigungskosten. Im Falle eines Brandes liegt grobe Fahrlässigkeit häufig dann vor, wenn dieser durch ein unbeaufsichtigtes offenes Feuer verursacht worden ist. Typisches Beispiel hierfür ist, wenn Bewohner beim Verlassen ihrer Wohnung in der Vorweihnachtszeit brennende Kerzen am Adventskranz nicht gelöscht haben.
Tipp: Die etwas teureren Premium- oder Komforttarife von Wohngebäude- und Hausratversicherungen sehen keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit vor, wenn in den Versicherungsbedingungen der „Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit“ enthalten ist.
Wann müssen Dritte für die Reinigungskosten nach einem Brand haften?
Unter bestimmten Umständen sind nicht die Versicherungen, sondern Dritte für die Übernahme von Brandschäden und damit auch der Aufwendungen für die Reinigungsarbeiten verantwortlich. Dies ist in erster Linie der Fall bei:
- Brandstiftung. Wenn der Brand auf Brandstiftung zurückzuführen ist, muss der Brandstifter für alle Schäden und Kosten aufkommen – unter der Voraussetzung, dass die Polizei den Verursacher ermitteln kann.
- Haftpflichtschäden. Ein Wohnungsbrand kann auch benachbarte Wohnungen in Mitleidenschaft ziehen. Für die dort anfallenden Sanierungs- und Reinigungskosten können diejenigen haftbar sein, von deren Räumen das Feuer ausgegangen ist. Verfügt der Verursacher über eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Kosten für Schäden, die in benachbarten Wohnungen entstehen.
Im Regelfall übernimmt in solchen Fällen zunächst einmal die Wohngebäudeversicherung des betroffenen Eigentümers die Kosten für Schadensbeseitigung und Reinigung. Liegt die Brandursache im Verschulden eines Dritten, nimmt die Versicherung diesen bzw. seine Haftpflichtversicherung in Regress.