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Möblierte Vermietung: Wer bezahlt die Hausratversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es ist nicht unüblich, dass Wohnungen oder Häuser ganz oder teilweise möbliert vermietet werden. Das beste Beispiel ist eine in der Wohnung bereits vorhandene Einbauküche. Wer muss für die Hausratversicherung aufkommen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei möblierter Vermietung kann der Vermieter anteilig für die Möbel eine Hausratversicherung abschließen.
  • Hat der Vermieter eine Hausratversicherung für die vermietete Wohneinheit abgeschlossen, kann er die Prämie über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
  • Verzichtet der Vermieter auf die Umlage, kann er die Prämie steuerlich geltend machen.

Was zählt zum Hausrat?

Zum Hausrat zählen alle beweglichen Güter in einem Haus oder einer Wohnung. Bildlich gesprochen gilt als Hausrat alles, was aus dem Objekt herausfallen würde, wenn man es auf den Kopf stellen würde und es kein Dach gäbe. Die Bandbreite reicht vom Flachbildschirm bis zur Butter im Kühlschrank. Eingeschlossen sind auch Wertsachen, jedoch nur zu einem prozentualen Anteil an der Versicherungssumme.

Bei einer teilmöblierten oder möblierten Vermietung sind sowohl Mieter als auch Vermieter Eigentümer der zum Hausrat zählenden Dinge. Denn auch der Mieter besitzt zumindest einigen Hausrat, der nicht dem Vermieter gehört.

Zwei Hausrat-Policen in der möblierten Wohnung

Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, dass die Hausratversicherung nicht für Schäden an fremdem Eigentum aufkommt. Bei einer teilmöblierten oder möblierten Vermietung müssten deshalb zwei Policen abgeschlossen werden:

  1. eine, welche auf den Wert der vermieteten Möbel abstellt
  2. eine auf das Eigentum des Mieters

Die Ermittlung der Versicherungssumme erfolgt üblicherweise auf der Grundlage der Quadratmeter der Wohnung. Mit zwei verschiedenen Policen funktioniert das aber nicht. Stattdessen müsste genau aufgeschlüsselt werden, welche Gegenstände der Vermieter versichert. Außerdem müsste der Mieter die genaue Versicherungssumme für sein Eigentum ermitteln. Das Risiko einer Unterversicherung, beispielsweise durch Neuanschaffungen, liegt hier auf der Hand.

Den Hausrat in der möblierten Wohnung mit einer Police versichern

Sinnvoller ist es in diesem Fall, dass der Mieter den Versicherungsschutz ganz klassisch auf der Basis der Quadratmeteranzahl beantragt und zunächst für die Prämie aufkommt. Er kann sich mit dem Vermieter möglicherweise darauf einigen, den Wert der gemieteten Möbel aus der Versicherungssumme herauszurechnen. Der Vermieter trägt dann den prozentualen Anteil für den Neuwert der Möbel.

Dieser Fall hat aber einen Haken: Der Vermieter hat das Recht, seinen Beitrag für die Hausratversicherung im Rahmen der umlagefähigen Nebenkosten wieder an den Mieter zurückzugeben.

Mieter ist nicht zu Hausratversicherung verpflichtet

Vermieter verlangen manchmal von ihren Mietern den Abschluss einer Hausratversicherung. Dies kann aber eigentlich nur aus Unkenntnis heraus geschehen. Es spielt für den Vermieter letztendlich keine Rolle, ob der Mieter im Schadensfall in der Lage ist, sein eigenes Eigentum zu ersetzen oder nicht.

Anders liegt der Fall bei einer Privathaftpflichtversicherung. Diese greift, wenn der Mieter beispielsweise den Teppichboden oder die Badewanne beschädigt. Verlangen Vermieter vom Mieter eine Haftpflichtversicherung, wollen sie sichergehen, dass sie solche Schäden ersetzt bekommen.

Kann ich den Beitrag zur Hausratversicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kann der Beitrag zur Hausratversicherung nicht steuerlich abgesetzt werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Wer als Selbstständiger ein Homeoffice nutzt, kann den prozentualen Anteil der Prämie, die auf die Quadratmeter des Büros entfällt, als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung ansetzen und damit steuerlich geltend machen.

Vermieter können den Beitrag zur Hausratversicherung für möblierte oder teilmöblierte vermietete Wohneinheiten dann als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie diesen Beitrag nicht auf den Mieter umlegen oder wenn die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum nicht vermietet ist. Hier gilt dann der anteilige monatliche Beitrag der Dauer des Leerstandes.