Keine Belege und Quittungen nach Schadensfall: Was jetzt?
Stand: 05.10.2022
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Verbraucher schließen Versicherungen ab, um im Schadensfall für den erlittenen Schaden eine Entschädigung zu erhalten. Was passiert aber, wenn nach einem Einbruchdiebstahl die wertvolle Kamera entwendet wurde, aber der Geschädigte keine Quittung mehr vorlegen kann?
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungsnehmer sollten immer Fotos vom zu versichernden Hausrat anfertigen, um auch bei fehlender Quittung das Eigentum nachweisen zu können.
- Bei fehlenden Belegen kann der Verkäufer eine Ersatzquittung ausstellen. Kontoauszüge oder Kreditkarten dokumentieren den Kauf bei Kartenzahlung.
- Bei Abschluss einer Hausratversicherung sollten die Versicherungsnehmer auf eine Neuwerterstattung achten, da der Zeitwert nur eine geringere Entschädigung bedeutet.
- Mit der Quadratmeterpauschale vermeiden Versicherungsnehmer eine Unterversicherung.
Zeitwert oder Neuwert? Eine der wichtigsten Klauseln bei der Hausratversicherung
Im Zusammenhang mit der Höhe der Versicherungsleistung ist die Frage, ob die Police den Neuwert oder nur den Zeitwert erstattet, von elementarer Bedeutung.
Liegt die Zeitwertregelung zugrunde, kann es passieren, dass im Schadensfall gar kein Anspruch mehr besteht. Das ist dann der Fall, wenn das beschädigte oder entwendete Objekt gemäß der offiziellen Afa-Tabelle zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bereits abgeschrieben war.
Anders verhält es sich mit der Neuwertklausel. Ist diese Vertragsgegenstand, erstattet der Versicherer den Preis, der notwendig ist, um das beschädigte oder entwendete Gut in gleichartiger Ausführung wieder zu beschaffen.
Die zwei Arten der Erstattung beantworten aber noch nicht die Frage, was Versicherungsnehmer tun können, wenn sie keine Quittungen mehr haben.
Wie kann man den Eigentumsnachweis erbringen?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, von den Anschaffungen, die über reine Verbrauchsgüter wie Lebensmittel hinausgehen, Fotos anzufertigen und, sofern vorhanden, die Seriennummer zu notieren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer noch über die Quittung des Gutes verfügt oder nicht.
Kleidung kann ebenfalls eine kleine Kapitalanlage sein. Es macht daher Sinn, die geöffneten Kleiderschränke zu fotografieren und damit den Eigentumsstand zu dokumentieren. Gleiches gilt für das Porzellan im Küchenschrank oder die umfassende CD- oder DVD- Sammlung oder Bücher. Eine vollständige fotografische Dokumentation des gesamten Hausrats ist auf keinen Fall von Schaden und dank Handyfotografie noch nicht einmal mit Kosten verbunden.
Kommt es zum Schadensfall, kann der Kontakt zum Verkäufer weiterhelfen. Dieser kann dem Geschädigten eine Ersatzquittung ausstellen. Für Unternehmen besteht eine Aufbewahrungspflicht der geschäftlichen Unterlagen von zehn Jahren. Auch wenn es für die Firma Aufwand bedeutet, die ursprüngliche Quittung in den Büchern zu suchen, ist es nicht unmöglich.
Wurde die Anschaffung mit Girocard oder Kreditkarte bezahlt, belegen die Kontoauszüge oder die Kreditkartenauszüge den Erwerb. Liegen diese nicht mehr vor, können sie gegen ein Entgelt bei der kontoführenden Stelle angefordert werden. Bietet sich keine dieser Möglichkeiten an, bleibt nur das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen. Erkennt der Versicherer die Leistungsanforderung nicht an, kann der Versicherungsombudsmann eventuell als Vermittler weiterhelfen.
Die häufig bemängelte Leistungsunwilligkeit der Versicherer basiert nicht nur darauf, dass die Gesellschaften Geld sparen wollen. Hintergrund ist auch, dass sich ein Geschädigter nicht durch die Schadensersatzleistung bereichern darf. Das heißt, es darf vom Versicherer nur so viel erstattet werden, dass der Schaden reguliert ist, es aber nicht zu einer Überzahlung kommt.
Versicherungsschutz richtig berechnen
Um sicherzustellen, dass die Hausratversicherung auch vollständigen Versicherungsschutz bietet, ist es zwingend notwendig, eine Unterversicherung auszuschließen. Das gelingt am einfachsten, in dem die Versicherungsnehmer die von der Versicherungsgesellschaft zugrunde gelegte Quadratmeterpauschale anwendet. Diese stellt die Alternative zur individuell ermittelten Versicherungssumme dar. Die Versicherer schließen bei diesem Vorgehen den Unterversicherungsverzicht mit ein. Die Versicherungsnehmer erhalten im Schadensfall immer den tatsächlichen Schaden ersetzt, idealerweise zum Neuwert.