Kammerjäger: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Stand: 12.01.2022
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Ungeziefer im Haus oder in der Wohnung sind das Letzte, was sich ein Bewohner wünscht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mäuse, Ratten oder Flöhe handelt. Ist der Befall so stark, dass man selbst nicht mehr Herr der Lage wird, muss ein Kammerjäger her. Die Frage ist nur, wer die Kosten dafür übernimmt und ob es eine Versicherung gibt, die hier greift.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter haben grundsätzlich das Recht auf eine ungezieferfreie Wohnung. Die Kosten für den Kammerjäger muss der Vermieter tragen.
- Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen bieten Verträge mit einer Kammerjägerklausel.
- Diese sehen auch die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern vor.
- Termiten- und Holzwurmbefall ist in der Regel von der Leistung ausgeschlossen.
Kammerjäger – Sache des Vermieters
Mieter sind von der Kostenfrage bei einem Kammerjäger weniger betroffen als Eigentümer. Sie haben ein Recht auf eine ungezieferfreie Wohnung.
- Die Kosten für wiederholende Präventivmaßnahmen können auf die Mieter umgelegt werden.
- Kosten für eine einmalige Schädlingsbekämpfung muss der Vermieter tragen, wenn der Mieter den Befall nicht vorsätzlich herbeigeführt oder begünstigt, und den Vermieter unverzüglich vom Befall informiert hat.
Die Frage lautet nun, bei welcher Versicherung der Vermieter die Rechnung einreichen kann.
Welche Versicherung übernimmt die Kosten für den Kammerjäger?
Grundsätzlich kommen zwei Policen in Frage, die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer beachten, dass die Assekuranzen heute nicht mehr nur noch einen Tarif anbieten, sondern in der Regel drei Optionen anbieten. Diese werden in Basis, Standard und Komfort unterteilt. Sowohl für die meisten Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherungen gilt, dass die Basistarife, oft auch die Standardvarianten, eine Kostenübernahme bei Ungezieferbefall nicht vorsehen. Es lohnt sich also ein rechtzeitiger Blick in den Versicherungsschein.
Versicherungsnehmer müssen auch mit Leistungsausschlüssen rechnen. So ist der Befall von Holzwürmern und Termiten auch bei einer Kostenübernahme für Ungezieferbefall häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weniger dramatisch als Ratten im Haus sind Wespennester oder Hornissennester. Befinden sich diese am Balkon oder unter dem Dach, bedeutet dies meist massive Einschränkungen beim Nachmittagskaffe auf der Terrasse oder dem Balkon. Da bei diesen Insekten der Naturschutz greift, ist es Hausbesitzern oder Mietern verboten, diese Nester eigenhändig zu entfernen. Gesundheitliche Aspekte sollten dabei allerdings auch berücksichtigt werden.
Die Entfernung des Nestes darf nur von einem Kammerjäger oder beispielsweise der Feuerwehr vorgenommen werden. In beiden Fällen ist die Entfernung kostenpflichtig. Sieht die Versicherung eine Schädlingsklausel vor, übernimmt sie auch die Kosten für die Entfernung eines Insektennestes.
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