Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kammerjäger: Welche Versicherung übernimmt die Kosten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ungeziefer im Haus oder in der Wohnung sind das Letzte, was sich ein Bewohner wünscht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mäuse, Ratten oder Flöhe handelt. Ist der Befall so stark, dass man selbst nicht mehr Herr der Lage wird, muss ein Kammerjäger her. Die Frage ist nur, wer die Kosten dafür übernimmt und ob es eine Versicherung gibt, die hier greift.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter haben grundsätzlich das Recht auf eine ungezieferfreie Wohnung. Die Kosten für den Kammerjäger muss der Vermieter tragen.
  • Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen bieten Verträge mit einer Kammerjägerklausel.
  • Diese sehen auch die Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern vor.
  • Termiten- und Holzwurmbefall ist in der Regel von der Leistung ausgeschlossen.

Kammerjäger – Sache des Vermieters

Mieter sind von der Kostenfrage bei einem Kammerjäger weniger betroffen als Eigentümer. Sie haben ein Recht auf eine ungezieferfreie Wohnung.

  • Die Kosten für wiederholende Präventivmaßnahmen können auf die Mieter umgelegt werden.
  • Kosten für eine einmalige Schädlingsbekämpfung muss der Vermieter tragen, wenn der Mieter den Befall nicht vorsätzlich herbeigeführt oder begünstigt, und den Vermieter unverzüglich vom Befall informiert hat.

Die Frage lautet nun, bei welcher Versicherung der Vermieter die Rechnung einreichen kann.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten für den Kammerjäger?

Grundsätzlich kommen zwei Policen in Frage, die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer beachten, dass die Assekuranzen heute nicht mehr nur noch einen Tarif anbieten, sondern in der Regel drei Optionen anbieten. Diese werden in Basis, Standard und Komfort unterteilt. Sowohl für die meisten Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherungen gilt, dass die Basistarife, oft auch die Standardvarianten, eine Kostenübernahme bei Ungezieferbefall nicht vorsehen. Es lohnt sich also ein rechtzeitiger Blick in den Versicherungsschein.

Versicherungsnehmer müssen auch mit Leistungsausschlüssen rechnen. So ist der Befall von Holzwürmern und Termiten auch bei einer Kostenübernahme für Ungezieferbefall häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weniger dramatisch als Ratten im Haus sind Wespennester oder Hornissennester. Befinden sich diese am Balkon oder unter dem Dach, bedeutet dies meist massive Einschränkungen beim Nachmittagskaffe auf der Terrasse oder dem Balkon. Da bei diesen Insekten der Naturschutz greift, ist es Hausbesitzern oder Mietern verboten, diese Nester eigenhändig zu entfernen. Gesundheitliche Aspekte sollten dabei allerdings auch berücksichtigt werden.

Die Entfernung des Nestes darf nur von einem Kammerjäger oder beispielsweise der Feuerwehr vorgenommen werden. In beiden Fällen ist die Entfernung kostenpflichtig. Sieht die Versicherung eine Schädlingsklausel vor, übernimmt sie auch die Kosten für die Entfernung eines Insektennestes.