Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung geschützt?
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Homeoffice wird für immer mehr Arbeitnehmer zur Selbstverständlichkeit. Da stellt sich auch die Frage nach der Versicherung: Ist das Homeoffice über die Hausratversicherung geschützt?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung deckt bei Arbeitnehmern auch Schäden im Homeoffice. Das Eigentum des Arbeitgebers ist darin ebenfalls versichert.
- Selbstständige können das häusliche Arbeitszimmer ebenfalls über die Hausratversicherung abdecken, sollten dies aber mit dem Versicherer klären.
- Für Arbeitnehmer und Selbstständige kann der auf das Arbeitszimmer entfallende prozentuale Anteil der Versicherungsprämie für die Hausratversicherung von der Steuer abgesetzt werden.
- Für die steuerliche Anerkennung der Versicherungsprämie stellt das Finanzamt jedoch klar umrissene Anforderungen an das Homeoffice.
Homeoffice für Arbeitnehmer in der Hausratversicherung
Wer schon vor Corona zu Hause arbeitete, hatte sein Büroinventar automatisch in der Hausratversicherung eingeschlossen. Schließlich war es sein Hab und Gut. Das Homeoffice als Auswirkung der Coronapandemie führte aber auch dazu, dass sich plötzlich hochwertige IT-Geräte, Laptops, Drucker, Scanner, möglicherweise auch Schreibtisch und Schreibtischstuhl, in der Wohnung des Arbeitnehmers befinden. Zum einen stellt sich die Frage nach der Haftung, zum anderen nach der Höhe des Versicherungsschutzes.
Die Hausratversicherung deckt die im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Sachen, nicht nur die im Eigentum befindlichen Dinge, ab. Folglich sind auch alle vom Arbeitgeber für das Homeoffice zur Verfügung gestellten Gegenstände (Eigentum des Arbeitgebers) versichert, weil sie sich im Besitz des Arbeitnehmers im Homeoffice befinden.
Wurde die Versicherungssumme für die Wohnung aufgrund der Quadratmeterformel ermittelt, besteht kein Risiko für eine Unterversicherung.
Wann ist das Homeoffice bei Selbstständigen in der Hausratversicherung eingeschlossen?
Das Homeoffice ist bei Selbstständigen in der Hausratversicherung eingeschlossen, wenn es sich um einen Raum handelt und der Versicherungsnehmer dort nicht noch zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt. Üblicherweise sehen die Versicherungsgesellschaften gerade bei Soloselbstständigen keinen Hinderungsgrund, das Homeoffice mit abzusichern. Der eine oder andere Angestellte übt auch im Nebenberuf noch eine selbstständige Tätigkeit aus. Im Zweifelsfall sollten Versicherungsnehmer aber mit ihrem Versicherer klären, ob das Homeoffice auch über die Hausratpolice mit geschützt ist.
Homeoffice: Hausratversicherung steuerlich absetzbar
Wer ein Homeoffice nutzt, ist in der glücklichen Situation, die Hausratversicherung zumindest anteilig steuerlich absetzen zu können. Folgende Voraussetzungen müssen dafür jedoch erfüllt sein:
- Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin haben an ihrem externen Arbeitsplatz, beispielsweise als Außendienstler, keinen eigenen Arbeitsplatz für die Vorbereitung oder Nachbereitung der beruflichen Tätigkeit.
- Die Tätigkeit erfolgt auf selbstständiger Basis oder als angestellte Heimarbeiter. Das Arbeitszimmer stellt den beruflichen Mittelpunkt dar.
- Der Raum muss mindestens zu 90 Prozent geschäftlich genutzt werden.
Dazu kommen weitere Anforderungen, die das Zimmer erfüllen muss, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Hausratversicherung zu gewährleisten:
- Das Homeoffice ist ein eigenständiges Zimmer, das durch eine Tür von der übrigen Wohneinheit abgetrennt ist. Eine Arbeitsecke in einem Zimmer, durch Raumteiler abgetrennte Bereiche oder ein Durchgangszimmer werden nicht anerkannt.
- Die Einrichtung hat eindeutig beruflichen Charakter, sprich, Schreibtisch, Bürostuhl und Ähnliches.
- Der Raum ist Bestandteil der privaten Wohnung des Versicherungsnehmers.
Selbstständige erfassen den prozentualen Beitrag zur Hausratversicherung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Arbeitnehmer führen den anteiligen Beitrag in der Anlage N unter den Werbungskosten an.