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Hausratversicherung: Wie berechnet sich die Entschädigung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl: Eine Hausratversicherung deckt die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Besitztümern ab, die entwendet, zerstört oder beschädigt wurden. Doch bevor eine Hausratversicherung zahlt, müssen die Entschädigungskosten berechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit eine exakte Berechnung der Entschädigung möglich ist, sollte der Versicherte stets alle Originalbelege aufheben.
  • Im Schadenfall zahlt die Hausratversicherung eine Entschädigung, die entweder dem aktuellen Neuwert (auch als Wiederbeschaffungswert bekannt) oder dem aktuellen Zeitwert des Gegenstands entspricht.
  • Nach Berechnung der Entschädigung, ist die Hausratversicherung dazu verpflichtet, die Entschädigungszahlung innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen.

Die Entschädigung in der Hausratversicherung berechnen: Zeitwert oder Neuwert

Im Schadenfall zahlt die Hausratversicherung eine Entschädigung, die entweder dem aktuellen Neuwert (auch: Wiederbeschaffungswert) oder dem aktuellen Zeitwert des Gegenstands entspricht. Letzteres ist die Summe, die der Versicherte zahlt, damit der Geschädigte den abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Gegenstand ersetzen kann – jedoch abzüglich einer Wertminderung durch Alter und Abnutzungsgrad des Gegenstandes entspricht. Der Zeitwert stellt folglich den Wert des Gegenstands dar, den dieser zum Zeitpunkt des Schadenfalls hatte. Bei beschädigten Gegenständen erfolgt eine Entschädigung in der Regel durch die Zahlung der Reparaturkosten; der Restwert und eine eventuelle Wertminderung werden dabei berücksichtigt.

Für Antiquitäten gibt es eine Ausnahmeregelung

Da sie zu den Gegenständen des Hausrats gehören, die der Versicherte nicht mehr käuflich erwerben kann, ersetzt die Versicherung bei Antiquitäten den Wiederbeschaffungswert. Hierbei handelt es sich um die Summe, die der Versicherte aufbringen muss, um einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Dabei kommt die Hausratversicherung nicht nur für den Kaufpreis, sondern auch für etwaige Kosten durch Verpackung, Transport oder Montage auf. Für die Erstattungsberechnung des Wiederbeschaffungswertes sollte der Versicherte einen Gutachter heranziehen.

Wichtig: Bei der Entschädigung sind stets die gesetzliche Mehrwert- und Umsatzsteuer mitberechnet.

Die Entschädigung berechnen mit der Quadratmeterpauschale

Entscheidet sich der Versicherte für eine Berechnung der Versicherungssumme auf Basis seiner Wohnfläche, unterzeichnet er in der Regel einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: Bei der Berechnung der Entschädigung zahlt die Hausratversicherung nur die vereinbarte Summe, die sich auf die Quadratmeteranzahl des Hauses oder der Wohnung bezieht. In diesem Fall prüft die Hausratversicherung auch nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt. Die Versicherungsgesellschaft legt hierfür einen pauschalen Betrag fest, der meistens zwischen 500 Euro und 750 Euro pro Quadratmeter liegt.

Verzinsung und Entschädigungsfrist der Hausratversicherung

Hat die Hausratversicherungsgesellschaft die Entschädigung berechnet und steht der Entschädigungsanspruch fest, muss der Versicherer eine Frist zur Zahlung der Entschädigung einhalten. Sie beträgt in der Regel zwei Wochen. Der Versicherer hat jedoch auch das Recht, die Entschädigungszahlung zu stunden, wenn begründete Zweifel am Schadenfall und der Rechtmäßigkeit einer Entschädigung vorliegen.

Sollte der Versicherer trotz berechtigtem Anspruch die Entschädigung nicht zahlen, ist er dazu verpflichtet, die Entschädigungssumme zu verzinsen: Der Zinssatz liegt bei mindestens vier und maximal sechs Prozent. Die Verzinsung gilt ab dem Zeitpunkt der Meldung des Schadenfalls durch den Versicherten.

Zahlt die Hausrat Mehrwertsteuer bei einer Entschädigung?

Die Hausratversicherung muss die Mehrwertsteuer nur ersetzen, wenn diese durch eine Neuanschaffung einer beschädigten Sache auch tatsächlich angefallen ist. Wird nur der ursprüngliche Kaufpreis erstattet, ohne dass eine Wiederbeschaffung stattfindet, muss der Versicherer die Mehrwertsteuer nicht mit erstatten. Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt und das zu ersetzende Gut fällt unter die Vorsteuerabzugsmöglichkeit des Versicherungsnehmers, wird keine Mehrwertsteuer erstattet.

Wann wird die Mehrwertsteuer tatsächlich erstattet?

Paragraf A 17.2 der Allgemeinen Musterbedingungen zur Hausratversicherung 2016 (AHB 2016) besagt zum Thema Mehrwertsteuer: “Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.”

Die Hausratversicherung ersetzt nach einem Schaden das beschädigte oder abhanden gekommene Gut zum Wiederbeschaffungspreis. Allerdings besteht auch die Option, dass der Versicherer nur den Kaufpreis erstattet, ohne dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand auch tatsächlich wieder erwirbt. In diesem Fall kann der Versicherer nur den Nettobetrag ersetzen, da ohne den Kauf auch keine Mehrwertsteuer anfällt.

Einige Gesellschaften erstatten auch ohne Kaufnachweis den Bruttobetrag. Hält eine Versicherung die Mehrwertsteuer zurück, erstattet sie diese allerdings, wenn der Versicherungsnehmer eine Rechnung vorlegt, aus der hervorgeht, dass er die beschädigte Sache tatsächlich durch Neukauf ersetzt hat. Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Gut im Original erworben wurde. Dies ist teilweise nach einigen Jahren gar nicht mehr möglich. Es ist allerdings fraglich, ob ein Versicherer mitzieht, wenn ein altes Nokiahandy durch ein iPhone 10 ersetzt wurde.

Wer also nach einem Schaden nur einen finanziellen Ausgleich anstrebt, ohne das beschädigte Gut auch tatsächlich zu ersetzen, muss damit rechnen, dass der Mehrwertsteueranteil im Erstattungsbetrag fehlt. Die Mehrwertsteuer wird auch nicht erstattet, wenn diese beim Kauf des beschädigten oder abhanden gekommenen Gutes nicht berechnet wurde.

Bei Vorsteuerabzugsberechtigung

Bezüglich der Mehrwertsteuer gibt es noch eine weitere Besonderheit, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Üblicherweise greift dieses Thema bei der Geschäftsversicherung. Es gibt aber auch eine Grauzone, bei der die Hausratversicherung im Fokus steht: Selbstständige mit einem Büro in der Wohnung und Absicherung dieses Arbeitszimmers nach Rücksprache mit dem Versicherer über die Hausratversicherung.

Der Vorsteuerabzug gilt bei Selbstständigen nur für geschäftlich genutzte Güter oder Dienstleistungen, nicht für Privates. Wird eine im Homeoffice befindliche und beruflich genutzte Sache beschädigt oder kommt sie abhanden, und Ursache war ein in der Hausratversicherung versichertes Risiko, besteht ein Schadensersatzanspruch. Da der Unternehmer die Vorsteuer für diese Sache jedoch abziehen kann und sie damit nicht als Ausgabe für ihn anfällt, wird sie ihm auch nicht erstattet.