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Hausratversicherung: Schadensfall richtig melden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob bei Einbruchdiebstahl, Hagelschäden oder Blitzeinschlag: Im Schadensfall sollten die Versicherten einer Hausratversicherung schnell reagieren – nicht nur, was die Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung betrifft. Denn wer sein Hab und Gut versichert hat, kann sich dank der Hausratversicherung die entstandenen Kosten des Schadenfalls zügig erstatten lassen. Um den Schadensfall bei der Hausratversicherung richtig zu melden, sollten die Betroffenen wissen, welche Angaben für die Schadensmeldung erforderlich sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wollen sie den Schadensfall richtig bei der Hausratversicherung melden, müssen die Versicherten eine Meldefrist einhalten. Am besten melden sie den Schadensfall sofort.
  • Eine Schadensmeldung können die Versicherten in der Regel per Telefon, per Online-Formular oder per E-Mail vornehmen.
  • Es empfiehlt sich, einen Schadensfall stets ehrlich an die Hausratversicherung zu melden. Denn bei Versicherungsbetrug kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.
  • Die Versicherten können nicht alle Schadensfälle an die Hausratversicherung melden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind zum Beispiel Kurzschlussschäden an Haushaltsgeräten.

Den Schadensfall so schnell wie möglich bei der Hausratversicherung melden

Die Versicherten sollten den Schadensfall bei der Hausratversicherung richtig melden – so früh wie möglich, im Idealfall sofort. Je nach Hausratversicherung können nämlich bestimmte Meldefristen für die Schadensmeldung gelten. Die Schadensmeldung ist entweder telefonisch, per Online-Formular oder per E-Mail möglich: In der Regel hat die Hausratversicherung dafür eine kostenfreie Schadens-Hotline und/oder eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet.

Je nach Schadensfall sollten die Versicherten notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung ergreifen. Bei Wasserrohrbuch gilt es zum Beispiel, das Wasser so schnell wie möglich aufzuwischen, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Bei Einbruchdiebstahl sollten die Versicherten umgehend die Polizei alarmieren und damit beginnen, eine Inventarliste der gestohlenen Besitztümer zu erstellen.

Betroffene sollten das durch den Schadensfall beschädigte Hab und Gut nicht entsorgen, sondern aufbewahren. Denn in den meisten Fällen beurteilt ein Gutachter der Hausratversicherung den Schadensfall. Bei besonders umfangreichen Schadensfällen, wie einem Großfeuer, setzt die Versicherung teilweise auch externe Sachverständiger ein.

Schadensfall richtig melden: Diese Angaben sind für die Hausratversicherung wichtig

Eine Schadensmeldung an die Hausratversicherung sollte – egal, ob sie per Telefon, per Online-Formular oder per E-Mail erfolgt – die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Hausratversicherung
  • Name und Anschrift des Versicherten
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Versicherten
  • Die Versicherungsnummer
  • Eine möglichst präzise Beschreibung des Schadenfalls und des Schadenhergangs
  • Nennung des Schadenverursachers
  • Nennung des Schadensortes
  • Der Zeitpunkt des Schadenfalls
  • Eine Auflistung des beschädigten und zu ersetzenden (oder zu reparierenden) Hab und Guts
  • Ein Nachweis des Schadenfalls, zum Beispiel per Foto
  • Wenn möglich, die Rechnung oder den Kaufbeleg des zu ersetzenden (oder zu reparierenden) Hab und Guts

Hausratversicherung: Schadensfall richtig und wahrheitsgemäß melden

Es empfiehlt sich, einen Schadensfall stets korrekt und wahrheitsgemäß an die Hausratversicherung zu melden. Wer bei einer Schadensmeldung versucht, zu betrügen, und falsche Angaben macht, der begeht eine Straftat. Hausratversicherungen gehören zu jenen Versicherungen, bei denen am häufigsten Versicherungsbetrug stattfindet. Dementsprechend prüfen die Versicherer die Angaben sehr genau. Was viele Versicherte jedoch nicht wissen: Bei Versicherungsbetrug kann nicht nur die Kündigung des Versicherungsschutzes drohen, sondern es sind auch zivilrechtliche Konsequenzen möglich, die eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren umfassen können.

Hausratversicherung: Schadensfall für Zusatzleistungen melden

Die Versicherten sollten natürlich auch daran denken, Schadensfälle bei zusätzlich abgeschlossenen Leistungen zu melden. Diese folgenden Zusatzleistungen für Schadensfälle werden gesondert versichert und gemeldet.

  • Eine Hausratversicherung für Reisen
  • Eine Hausratversicherung für spezielle Sportausrüstungen, zum Beispiel für den Reitsport
  • Eine Absicherung gegen Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag an besonders teuren elektrischen oder elektronischen Geräten wie dem Computer oder dem Fernseher
  • Eine Absicherung bei Fahrraddiebstahl auch außerhalb des Versicherungsortes

Hausratversicherung: Welche Schadensfälle sollten Versicherte nicht melden?

Wenn Versicherte den Schadenfall richtig bei der Hausratversicherung melden wollen, sollten sie auch beachten, dass nicht alle Schadensfälle von der Versicherung übernommen werden. Doch wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Welche Schäden die Hausratversicherung letztendlich übernimmt und welchen Schadensfall die Versicherten dementsprechend bei der Hausratversicherung melden können, entscheidet der jeweilige Leistungskatalog.

In der Regel sind allerdings die folgenden Schadensfälle von der Hausratversicherung ausgenommen:

  • Allgemeine Abnutzungen des Hausrats
  • Kurzschlussschäden an Haushaltsgeräten (zum Beispiel am Fernseher)
  • Wasserschäden im Keller durch steigendes Grundwasser
  • Wasserschäden im Badezimmer durch selbst verursachte Überschwemmungen
  • Schäden durch Haustiere

So beugen Sie Schäden richtig vor

Wasserschäden vorbeugen: Wassermelder erkennen Gefahr

Wasserschäden zählen zu den Ereignissen, die jeder Hausbesitzer unbedingt vermeiden will. Leicht umsetzbare Tipps können solchen Schäden vorbeugen – denn viele Wasserschäden resultieren aus kleinen Mängeln, die die meisten Hausbesitzer oder Handwerker recht unkompliziert beheben können. Wer frühzeitig ein Leck entdeckt, kann schon bei den ersten Wassertropfen reagieren. Dafür empfiehlt es sich, Wassermelder an den Rohren und Anschlüssen anzubringen oder auf dem Boden zu platzieren. Die cleveren Geräte senden einen Alarm aus, sobald sie kleinste Wassermengen registrieren. Neuere Modelle lassen sich mit dem Smartphone verbinden; sobald Wasser austritt, erhält der Besitzer per App eine Benachrichtigung.

Die Investition in Wassermelder lohnt sich: Wasserschäden können ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen – denn in der Regel bezahlt die Hausratversicherung nur die Reparaturkosten des Schadenfalls. Selbstbehalte und Deckungsgrenzen bedeuten, dass der Versicherte oft einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss. Frühwarnung ist daher im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung der beste Tipp, um Wasserschäden vorzubeugen.

Haus- und Wohnungsbränden vorbeugen

Auch für die Vorbeugung von Schäden durch einen Haus- oder Wohnungsbrand sollte der Versicherte auf technische Unterstützung vertrauen – in diesem Fall auf einen Rauchmelder. In den meisten Bundesländern ist es mittlerweile Pflicht, die kleinen Warnsysteme in Wohnräumen zu installieren. Hier sind weitere Tipps, um Schäden durch einen Brand vorzubeugen:

  • Eingeschaltete Geräte immer beaufsichtigen – Schäden durch Kurzschlüsse sind nie auszuschließen.
  • Bei Nichtbenutzung die Geräte ganz ausschalten, nicht nur in den Stand-by-Modus versetzten.
  • Bei langen Abwesenheiten, zum Beispiel während des Urlaubs, sollten Privathaushalte sämtliche Stecker ihrer Geräte ziehen.
  • Defekte und veraltete Geräte zur Reparatur bringen oder zeitnah ersetzen.

Diebstahl und Einbruch vorbeugen: Geben Sie Einbrechern keine Chance

Für viele ein selbstverständliches Ritual vor dem Schlafengehen: Außentüren und Fenster abschließen, das Garagentor nicht offenstehen lassen. Aber was passiert während einer längeren Abwesenheit? Hausbesitzer und Mieter, die in den Urlaub fahren, sollten ihr Heim so hinterlassen, dass es weiterhin bewohnt wirkt. Diese Maßnahmen können dabei helfen:

  • Die Urlaubspläne oder den genauen Zeitraum der Abwesenheit nicht öffentlich in den sozialen Medien teilen.
  • Keinen Ersatzschlüssel unter der Fußmatte oder in einem Blumentopf verstecken.
  • Bei längerem Urlaub: Zeitung abbestellen, eine Vertrauensperson darum bitten, täglich den Briefkasten zu leeren.
  • Zeitschaltuhren installieren, die das Licht automatisch ein- und ausschalten.
  • Für eine ausreichende Außenbeleuchtung sorgen. Vor allem in dunklen Gärten und Höfen empfehlen sich Bewegungsmelder.