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Gasheizung explodiert: Wer zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Rund 50 Prozent der Haushalte in Deutschland heizen mit Gas. Dass eine Gasheizung explodiert, ist eher unwahrscheinlich. Falls das Unglück doch einmal eintreten sollte, stellt sich auch die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung nach einer Gasexplosion greift, hängt von den beschädigten Gegenständen ab.#
  • Versäumen Eigentümer oder Eigentümerin die vorgeschriebene regelmäßige Wartung, handeln sie grob fahrlässig, was im Schadensfall zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen kann.

Wer zahlt bei einer Gasexplosion im Schadensfall?

Kommt es zu einer Explosion der Gasheizung, hängt es vom Schaden ab, welche Versicherung greift. Ist nur das Gebäude betroffen, nicht aber die Einrichtungsgegenstände, fällt die Regulierung ausschließlich in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Sind auch Teile des Hausrats beschädigt, erfolgt die Schadensbegleichung durch die Hausratversicherung.

Wichtig ist, dass der Eigentümer der Immobilie die Heizung den Vorgaben entsprechend warten ließ. War dies nicht der Fall, müssen sich Eigentümer oder Eigentümerin dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit stellen.

Wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann die Wohngebäudeversicherung die Regulierung auf die Schäden beschränken, die auch bei ordnungsgemäßer Wartung eingetreten wären.

Wurde Hausrat des Mieters zerstört, kann dessen Hausratversicherung den Eigentümer oder die Eigentümerin für die Schadensbegleichung belangen. Eine Privathaftpflichtversicherung der Vermieter leistet auch bei grober Fahrlässigkeit, kann allerdings auch Leistungen kürzen, die dann der Vermieter gegenüber den Mietern tragen muss.

Sicherheitsvorschriften beachten

Wurde ein Wohnhaus an die Gasleitung angeschlossen, geht die Verantwortung für die Gasheizung auf den Eigentümer des Objektes über. Damit ist dieser auch für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

Zu den Sicherheitsvorschriften gehören beispielsweise die regelmäßige Wartung durch den Schornsteinfeger. Gasgeräte und Leitungen sollten Eigentümer durch Experten überprüfen lassen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) spricht sich dafür aus, Rohre und Brenner alle zwölf Jahre auf Leckagen zu überprüfen.

Präventiv handeln, um Explosionen zu vermeiden

Zu den präventiven Maßnahmen, mit denen eine Explosion der Gasheizung vermieden werden kann, zählt die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage. Außerdem sollten Bewohner sofort reagieren, wenn Gas ausströmt. Denn dieses wird zusammen mit Sauerstoff zum hochexplosiven Gemisch.

Stadt- oder Erdgas ist von Haus aus geruchsneutral. Um mögliches ausströmendes Gas sofort zu bemerken, wird ihm von den Versorgern ein Geruchsstoff zugefügt, der nach Lösungsmittel riecht. Durch den penetranten Geruch wird ausströmendes Gas sofort bemerkbar.

Bemerken Bewohner Gasgeruch, muss sofort jedes offene Feuer gelöscht und möglicher Funkenflug vermieden werden. Computer, Klingeln, Telefon, Handy oder Lichtschalter dürfen nicht genutzt werden.

Wurde ausströmendes Gas bemerkt, müssen im ersten Schritt alle Fenster und Türen nach außen geöffnet werden, damit das Gas abziehen kann. Im zweiten Schritt müssen die Bewohner und Bewohnerinnen die Gaszufuhr abstellen und das Gebäude verlassen. Der Versorger sollte per Telefon informiert werden – wegen der der Explosionsgefahr allerdings im Freien. Die Suche nach dem Leck ist dann die Sache von Experten, in der Regel der Versorger.

Da im Schlaf kaum Gerüche wahrgenommen werden, empfehlen Experten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern auch den Einbau von Gasmeldern in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen befinden. Diese Geräte reagieren schon auf kleinste Mengen ausströmenden Gases.