Garten richtig versichern
Stand: 16.10.2022
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Nicht nur das Eigenheim hat für viele Bundesbürger einen hohen Stellenwert, sondern auch der dazugehörige Garten. Bei hochwertigen Außenanlagen sollten Eigenheimbesitzer darauf achten, dass diese gut versichert sind.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Wohngebäude- und Hausratversicherung können Hausbesitzer auch Außenanlagen und Garteninventar mitversichern.
- Die Wohngebäudeversicherung deckt Nebengebäude und fest eingebaute Bestandteile der Außenanlagen ab, während die Hausrat-Police die beweglichen Gegenstände umfasst.
- Für die Absicherung von Schrebergärten und Freizeitgrundstücken ist eine eigenständige Versicherung erforderlich.
Garten richtig versichern: Welche Versicherungen sind zuständig?
Wenn der Garten zum kleinen Paradies werden soll, können die Außenanlagen einen beträchtlichen Wert erreichen. Nicht nur Bepflanzung und Erdarbeiten gehen ins Geld. Auch für Gartenhäuser, Pavillons, Zäune und technische Einrichtungen wie Pools und Beleuchtung investieren Eigenheimbesitzer oft hohe Beträge.
Damit stellt sich die Frage: Welche Versicherung ist zuständig, wenn etwa durch Unwetter oder Vandalismus wertvolle Einrichtungen im Garten beschädigt oder zerstört werden?
Grundsätzlich lassen sich Garteneinrichtung und Außenanlagen über verschiedene Policen absichern. In Frage kommen je nach Art der versicherten Gegenstände und Lage des Gartens:
- die Wohngebäudeversicherung
- die Hausratversicherung
- eine eigenständige Gartenversicherung
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht nur dann die Kosten, wenn am Wohnhaus Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder ausgetretenem Leitungswasser entstehen. Je nach Anbieter und Tarif können auch Außenanlagen mitversichert sein. Dazu zählen beispielsweise:
- Gartenhäuser und Pavillons
- Carports
- Geräteschuppen
- fest installierte Swimmingpools
- Zäune
- Beleuchtungsanlagen
Was sollte ich beim Versicherungsschutz beachten?
Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. So lassen sich beispielsweise Swimmingpools im Regelfall nur dann in die Gebäudeversicherung mit aufnehmen, wenn es sich um fest eingebaute Pools handelt. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte ins Erdreich eingelassen ist. Aufstellbare Pools zählen hingegen als mobile Gegenstände, für die die Wohngebäudeversicherung nicht zuständig ist.
Darüber hinaus kann je nach Anbieter und Tarif der Versicherungsschutz unterschiedlich ausfallen. Dies betrifft sowohl die Art der mitversicherten Gartenbauten als auch die Höhe der Versicherungssumme. Wenn Sie hochwertige Außenanlagen besitzen, sollten Sie daher bei der Auswahl Ihrer Wohngebäudeversicherung auf den Versicherungsumfang achten.
Welche Schadensereignisse sind versichert?
Die Gebäudeversicherung deckt hauptsächlich Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und austretendes Leitungswasser ab. Bei vielen Tarifen sind nicht nur Schäden am Haus, sondern auch an Außenanlagen und Nebengebäuden mitversichert. Wenn beispielsweise ein Sturm einen Baum entwurzelt und dieser auf das Gartenhaus stürzt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparaturarbeiten oder die Errichtung eines neuen Gartenhauses.
Im Gegensatz zu Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser zählt Vandalismus nicht zu den Leistungsmerkmalen der Standardtarife. Wenn Sie Ihre Außenanlagen und Gartenhäuser auch gegen Vandalismus versichern wollen, sollten Sie daher bei der Wahl Ihrer Gebäudeversicherung darauf achten, dass dieses Extra im Tarif mit enthalten ist.
Möbel, Grill & Co.: Wo greift die Hausratversicherung?
Während die Wohngebäudeversicherung für alle festen Bauwerke und deren Bestandteile zuständig ist, lassen sich mit der Hausratversicherung die Einrichtungsgegenstände versichern. Auch Ihr Garteninventar können Sie in die Hausratversicherung mit aufnehmen. Dazu zählen beispielsweise:
- Gartenmöbel
- Sonnenschirme
- Gartensportgeräte wie z.B. Trampoline
- mobile Grills
- Mähroboter
Neben den Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Feuer sind im Regelfall auch Diebstahl und Vandalismus mit abgedeckt, wenn Sie Ihre Gartenmöbel und Geräte in die Hausrat-Police mit aufnehmen.
Auf Tarifmerkmale achten
Die Versicherung von Garteninventar zählt zu den freiwilligen Sonderleistungen für Hausratversicherungen. Damit ist dieser Schutz häufig nur in den teureren Komforttarifen oder gegen Aufpreis als Extraleistung zu finden.
Wichtig ist auch die Versicherungssumme. Oftmals begrenzen Versicherer bei der Aufnahme von Gegenständen außerhalb der Wohnung ihre Leistung auf einen Höchstbetrag, der deutlich niedriger ist als die Deckungssumme der Hausratversicherung. Bei hochwertiger Garteneinrichtung kann es daher ratsam sein, gegen Aufpreis das Limit für die Mitversicherung des außer Haus befindlichen Inventars zu erhöhen.
Freizeitgrundstück und Schrebergarten richtig versichern
Sowohl die Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung umfassen nur die Außenanlagen, die sich direkt am Haus befinden. Freizeitgrundstücke und Schrebergärten sind hingegen nicht mitversichert, weil es sich hierbei um eigenständige Grundstücke handelt.
Schrebergarten in einer Gartenanlage
Bei einem Schrebergarten handelt es sich zumeist um ein gepachtetes Grundstück, das sich in einer Anlage mit mehreren Gärten befindet. Häufig errichten die Pächter darauf ein kleines Haus, um die Gartengeräte unterzubringen und am Wochenende gemütlich grillen zu können.
Für das Gartenhaus und das darin befindliche Inventar benötigen Sie eine eigenständige Kleingartenversicherung, die Naturgefahren, Diebstahl und Vandalismus abdeckt. Pächter eines Schrebergartenvereins können diese Police oftmals zu günstigen Konditionen über die Gruppenversicherung ihres Vereins erhalten.
Freizeitgrundstück mit Wochenendhaus
Auch das Wochenendhaus, das sich auf dem eigenen Freizeitgrundstück befindet, sollte nicht unversichert bleiben. Empfehlenswert ist im Regelfall eine Police, die sowohl das Gebäude als auch das Inventar absichert. Die Assekuranzen bezeichnen diese Versicherung meist als Wochenendhausversicherung. Die jährlichen Kosten hängen sowohl vom Wert des Wochenendhauses als auch vom Leistungsumfang ab.
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