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Brand durch Kerzen: Welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Bei gemütlichem Kerzenschein kommt Weihnachtsstimmung auf – damit steigt aber auch das Risiko von Bränden. Im Jahr 2020 haben die deutschen Versicherer etwa 300.000 Feuerschäden reguliert. Das gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an.

Als häufigste Ursache gelten unbeaufsichtigte Kerzen. Besonders Adventskränze und Weihnachtsbäume brennen schnell. Brände in Wohngebäuden sind nicht nur gefährlich, sie können im Schadensfall auch teuer werden. Verbraucher können sich gegen finanzielle Risiken mit den passenden Versicherungen schützen – mit einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung.

Welcher Versicherer reguliert welche Schäden?

Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratversicherung gedeckt. Die Police schließt alle Gegenstände ein, die beweglich sind – auch zerstörte Weihnachtsgeschenke sind eingeschlossen.

Wird das Gebäude beschädigt, greift dagegen die Wohngebäudeversicherung.

Wer jedoch bei Oma oder Tante zu Besuch ist und die handgeschnitzte Weihnachtspyramide vom Tisch wirft, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Sie zahlt nur den Zeitwert der kaputten Gegenstände, nicht jedoch deren Neuwert.

Einsame Kerzen sind grob fahrlässig

Wenn jemand den Raum für längere Zeit verlässt, obwohl die Kerzen noch brennen, handelt diese Person grob fahrlässig – selbst wenn es sich nur um kleine Teelichter handelt. Ein solches Verhalten kann Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Um in solchen Fällen Streit zu vermeiden, sollte die Versicherungspolice einen "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" enthalten, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Dadurch wird die Police zwar meist etwas teurer. "Diese Mehrkosten können sich lohnen", sagt Boss. Denn der Versicherer haftet dann auch bei grob fahrlässigem Verhalten für die volle Summe.

Schäden umgehend melden

Damit der Versicherer den Schaden vollständig übernimmt, gibt es noch mehr zu beachten. Auch wenn das Malheur am Heiligabend passiert: Versicherte sollten nicht bis nach den Feiertagen mit ihrer Schadensmeldung warten. Versicherer haben dafür eine Schaden-Hotline, die oft auch an Feiertagen freigeschaltet ist. Ist dort niemand zu erreichen, sollte man eine E-Mail schreiben. Denn meist müssen Schäden laut Versicherung "unverzüglich" gemeldet werden.

Schadensregulierung: Nachweise aufbewahren

Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten kaputte Gegenstände nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden. Denn es kommt vor, dass die Versicherung die Schäden noch begutachten will. Stimmt sie der Entsorgung zu, sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen.

Telefonische Absprachen lassen sich in Streitfällen nicht belegen. Zudem kann es als Nachweis hilfreich sein, die Schäden mit Fotos zu dokumentieren.

Elektronik als Alternative zu Kerzen

Um das Brandrisiko zu senken, ist der Griff zu elektrischer Weihnachtsdeko eine Alternative: Lichterketten für den Christbaum oder weihnachtliche LED-Lampen – es geht auch ohne Kerzen.