So sind Wertgegenstände beim Freibad-Besuch richtig gesichert
Stand: 22.07.2021
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Wertgegenstände versteckt man im Freibad gerne mal tief im Rucksack oder gar unter dem Handtuch. Nimmt ja keiner mit. Oder? Im Falle eines Diebstahls kann aber der Aufbewahrungsort entscheidend sein.
Wertgegenstände im Freibad einfach unter dem Handtuch zu verstauen, während man im Schwimmbecken seine Bahnen zieht, ist gängige Praxis. Besonders klug ist es aber nicht. Denn die Hausratversicherung greift nicht, wenn Wertsachen von der Freibadwiese gestohlen werden, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert.
Außenversicherung zahlt nicht immer
Zwar enthalte jede Hausratversicherung auch eine sogenannte Außenversicherung. Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden, sind dadurch prinzipiell geschützt. Geht es aber beispielsweise um das Freibad, müssen Badegäste Smartphone, Portemonnaie und Co. im Spind in einem Gebäude des Schwimmbads eingeschlossen haben, damit die Hausrat-Police greift.
Sollte ein solcher Spind aufgebrochen werden, handelt es sich laut BdV um einen Einbruchdiebstahl. Dieser sei ebenso wie ein Raub von der Hausratversicherung gedeckt, so BdV-Sprecherin Bianca Boss.
Schließen Freibadgäste ihre Wertsachen hingegen in einem Spind ein, der sich außerhalb des Gebäudes auf der Wiese oder einer anderen Fläche im Freien befindet, würde die Außenversicherung erneut nicht zahlen.
Auch bei aufgebrochenem Auto gibt es Einschränkungen
Und wie sieht es aus, wenn man Wertgegenstände beim Badeausflug direkt im Auto lässt? Hier lohnt es sich, vorab den Versicherungsschutz zu prüfen. In vielen, allerdings nicht allen Tarifen biete die Hausratversicherung Schutz, wenn das Auto aufgebrochen wird, heißt es vom BdV.
Der Versicherungsschutz gilt aber häufig nur eingeschränkt. Auch die Entschädigungshöhe sei auf bestimmte Summen begrenzt. So können den Infos zufolge etwa Wertsachen und elektronische Gegenstände ausgenommen sein.
Auch nachts, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, sind Wertgegenstände im Auto oft nur eingeschränkt abgesichert, etwa wenn das Auto auf einem bewachten Parkplatz steht. Einige Tarife gelten zudem nur in Deutschland oder in EU-Staaten.