Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Diebstähle seit der Pandemie um ein Drittel gestiegen: Wann zahlt die Versicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Mit der Aufhebung der Corona-Beschränkungen ist auch die Zahl der Diebstähle wieder gestiegen – um 33 Prozent im Vergleich zu 2021. Wohnungseinbrüche liegen um 43 Prozent höher als 2021. Auch die Zahl der Raubüberfälle hat sich mehr als verdoppelt. Das Vergleichsportal Verivox erklärt, in welchen Fällen die Versicherung zahlt.

43 Prozent mehr Wohnungseinbrüche als 2021

1.971.435 Diebstähle registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit für 2023. Damit haben die Eigentumsdelikte um 33 Prozent gegenüber dem von Ausgangsbeschränkungen geprägten Coronajahr 2021 zugenommen. Darunter fallen auch 77.819 Wohnungseinbrüche, 43 Prozent mehr als 2021. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik hervor. In mehr als jedem dritten Fall schlugen die Täter tagsüber zu. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) liegt der Schadendurchschnitt nach Wohnungseinbrüchen bei einem Rekordwert von 3.500 Euro.

Für die nach Einbrüchen gestohlenen Gegenstände kommt die Hausratversicherung auf. Sie deckt unter anderem Mobiliar, Elektronik, persönliche Gegenstände und Wertsachen ab. Und sie greift auch, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner mehrere Wochen nicht zuhause sind und Einbrecher so mehr Gelegenheit haben, zuzuschlagen. "Eine Abwesenheit von bis zu 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist immer in der Hausratversicherung abgedeckt", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Bei längeren Abwesenheiten sollten Versicherte ihren Schutz prüfen und gegebenenfalls anpassen." Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die Wohnung selbst. Das Hab und Gut auf dem Dachboden, im Keller oder in der Waschküche ist ebenfalls versichert.

Grobe Fahrlässigkeit erweitert den Versicherungsschutz

Während Wohnungseinbrüche immer in der Hausratversicherung eingeschlossen sind, differenzieren Versicherer bei anderen Eigentumsdelikten. "Die Hausratsbedingungen lehnen sich zwar an den Definitionen des Strafgesetzbuches an, definieren ihre Leistungen aber nicht strikt nach den Delikten", erklärt Wolfgang Schütz. Beispielsweise zahlt die Versicherung auch bei bestimmten Formen des schweren Diebstahls ohne Einbruch in die Wohnung; etwa, wenn ein verschlossenes Behältnis – beispielsweise ein Safe oder eine Dokumentenkassette – gewaltsam geöffnet wurde.

Und auch wenn Dieben der Einstieg in die Wohnung durch ein gekipptes Fenster erleichtert wurde, kann die Hausratversicherung einspringen. "Wurde das Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt gelassen oder die Wohnungstür nicht abgeschlossen, gilt das als grob fahrlässiges Handeln", sagt Wolfgang Schütz. "Versicherungsnehmer können grobe Fahrlässigkeit allerdings im Hausrattarif mit abdecken. Dann zahlt auch der Versicherer."

Außenversicherung schützt bei Schäden außerhalb der Wohnung

Die Hausratversicherung gilt nicht nur in den eigenen vier Wänden. Über die Außenversicherungsklausel kommt sie auch für Sachschäden auf, die nach Raubüberfällen und Handtaschenraub außerhalb der Wohnung entstehen – also, wenn gewaltsam oder unter Drohungen Handy, Geldbeutel oder Handtasche entwendet wurden. Die Zahl der Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen lag 2023 bei rund 19.074 Fällen – ein Anstieg um stolze 55 Prozent gegenüber 2021.

Für Taschendiebstähle, bei denen das Handy oder die Geldbörse vom Bestohlenen unbemerkt aus Hand- oder Hosentasche gestohlen wird, greift der Versicherungsschutz hingegen in der Regel nicht.

Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein

Um das eigene Hab und Gut optimal zu versichern, müssen Verbraucher keine Unsummen ausgeben. "Unsere regelmäßigen Tests zeigen, dass leistungsstarke Hausrattarife auch im niedrigen Preissegment zu finden sind", sagt Wolfgang Schütz.

Die Kosten für die Hausratversicherung variieren je nach Wohnort. Angebote mit wichtigen Leistungsbausteinen findet bspw. ein Berliner mit einer 80 Quadratmeter großen Wohnung schon zum Preis von rund 40 Euro im Jahr. Zu den wichtigen Leistungen zählen ein Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden.

Methodik

Die Fallzahlen und die Berechnung der Steigerung der Fälle basieren auf den Polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamts für die Jahre 2023 und 2021. Die Hausratversicherung wurde für eine 80-Quadratmeter-Wohnung berechnet.