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Wann zahlt die Hausratversicherung?

Wasserschäden in der Hausratversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Schäden am Hausrat durch Leitungswasser greift die Hausratversicherung.
  • Beschädigte Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände werden zum Neuwert ersetzt.
  • Die Hausratversicherung übernimmt zusätzliche Kosten, die durch Reparatur- und Aufräumarbeiten entstehen.
  • Müssen Sie aufgrund des Wasserschadens außer Haus übernachten, so zahlt die Hausratversicherung auch die entstehenden Hotelkosten.

Inhalt dieser Seite
  1. Teurer Wasserschaden: Schnelles Handeln zahlt sich aus
  2. Checkliste: So handeln Sie bei einem Wasserschaden richtig
  3. Das zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden
  4. Wann greift der Hausrat-Schutz?
  5. Wasserschaden - aber die Hausratversicherung zahlt nicht?
  6. Hausrat gegen Überschwemmungen absichern
  7. Welche Versicherung zahlt noch bei Wasserschaden?
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Hausratversicherungen vergleichen

Teurer Wasserschaden: Schnelles Handeln zahlt sich aus

Bei austretendem oder überlaufendem Leitungswasser ist schnelle Hilfe gefragt. Reparatur- und Aufräumungskosten können insbesondere durch Folgeschäden schnell in die Höhe schießen. Beispielsweise dann, wenn sich das Wasser auf einem Holzfußboden staut oder Möbel betroffen sind. Bei Leitungswasserschäden muss zwischen einem Austritt, der sofort und klar ersichtlich erfolgt und einem allmählichen Austritt, einem Sickerschaden, unterschieden werden. In der Regel bergen Sickerschäden, beispielsweise durch poröse Wasserrohre, die deutlich größere Gefahr.

Bei Schäden durch Leitungswasser greift die Hausratversicherung, um Sie vor hohen Kosten zu schützen.

Checkliste: So handeln Sie bei einem Wasserschaden richtig

  1. Hauptwasserhahn schließen: Bei Schäden durch Leitungswasser stellen Sie als erstes die Hauptwasserhahnzufuhr ab. Als Mieter in einer Mietwohnung kontaktieren Sie Ihre Hausverwaltung. In den meisten Bädern in Mietwohnungen befinden sich zudem drehbare Wasserhähne zum Abstellen der Wasserzufuhr.
  2. Strom abstellen: Legen Sie die Sicherung im Stromkasten um oder drehen Sie die entsprechende Sicherung heraus. Wird elektrischer Strom durch austretendes Wasser weitergeleitet, können Schäden durch Kurzschlüsse oder Brände entstehen.
  3. Bei gefrorenen Heizungsanlagen und Rohren: Lassen Sie die eingefrorenen Rohre nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen. Sollte auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, woher der Wasserschaden stammt, teilen Sie das umgehend Ihrer Versicherung mit. In diesem Fall ist das zu erwartende Schadensmaß erhöht und die Versicherung kann sich auf die entstehenden Mehrkosten einstellen.
  4. Überschüssiges Wasser entfernen: Insofern es Ihnen möglich ist, schöpfen Sie überschüssiges Wasser ab. Ist Ihr Holzfußboden einem Wasserschaden ausgesetzt, versuchen Sie diesen mit Handtüchern zu trocknen. Bei großen Wasserschäden rufen Sie direkt die Feuerwehr, um das Wasser abpumpen zu lassen. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz trägt Ihre Versicherung.
  5. Schaden begrenzen: Versuchen Sie jetzt, beschädigtes oder gefährdetes Eigentum aus dem Schadensbereich zu entfernen. Räumen Sie Möbel in ein anderes Zimmer und entfernen Sie nasse Teppiche.
  6. Elektrische Geräte: Versuchen Sie nicht, elektrische Geräte nach einem Wasserschaden einzuschalten. Lassen Sie Ihre Elektrogeräte nach dem Schadensfall von einem Fachmann auf Funktionalität überprüfen.

Sie suchen Hilfe in einem bestimmten Schadensfall?

Informieren Sie sich hier zu den häufigsten Wasserschäden

Haben Sie alle Punkte der Checkliste erfüllt, kontaktieren Sie Ihre Hausratversicherung. Die Schadensmeldung geht bei vielen Anbietern bequem online oder über speziell eingerichtete Hotlines. Nach erfolgreicher Schadensmeldung folgt oft eine persönliche Sichtung des Schadens durch einen Gutachter. Daher ist es wichtig, dass Sie den Ort des Schadens unberührt lassen und mit Fotos und Schadenshergang dokumentieren.

Einen Wasserschaden bei Ihrer Hausratversicherung melden

Damit Ihre Hausratversicherung für den entstandenen Wasserschaden aufkommt, müssen Sie eine Schadensmeldung vornehmen. Das funktioniert in den meisten Fällen per Online-Formular auf der Website Ihrer Versicherung, per E-Mail oder auch per Telefon. Laden Sie sich alternativ unsere kostenlose Vorlage zur Schadensmeldung herunter.

Kostenlose Vorlage zur Schadensmeldung einfach herunterladen.

Das zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden

Die Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Hausrat. Das bedeutet: Werden bewegliche Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände durch Leitungswasser beschädigt, so kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf. Der Schaden an Ihrem Hausrat wird immer zum Neuwert ersetzt.

Entstehende Kosten für Reparaturen oder Aufräumungsarbeiten sind bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme abgesichert. Zusätzlich kann die Hausratversicherung auch folgende Kosten übernehmen:

  • Transport und Bewegung von Einrichtungsgegenständen an einen sicheren Ort.
  • Lagerungskosten für Einrichtungsgegenstände.
  • Übernachtungskosten in einem Hotel.
  • Schutzkosten zur Bewachung der Wohnung.
  • Reinigungskosten

Wann greift der Hausrat-Schutz?

Die Hausratversicherung beschränkt Ihren Versicherungsschutz auf Schäden durch Leitungswasser. Als Definition für Leitungswasserschaden gilt jeder Schaden, der durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wird. Das bedeutet, dass Wasserschäden nur dann versichert sind, wenn Sie an folgenden Orten auftreten:

  • an Rohren für Abwasser und Trinkwasser
  • an Rohrleitsystemen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus
  • an Schläuchen von Geschirrspülern, Waschmaschinen oder vergleichbaren Geräten
  • an Anlagen zur Aufbereitung von Warmwasser
  • an Solarheizungen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen
  • an Sprinkleranlagen oder Berieselungsinstallationen

Vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung ausgeschlossen sind hingegen Schäden, die durch Hochwasser, Rückstau in der Kanalisation oder durch Reinigungswasser entstehen.

Beispiele für Leitungswasserschäden

Leitungswasserschäden können beispielsweise durch einen zerrissenen Schlauch an Ihrer Waschmaschine entstehen. Auch eine unsachgemäße Installation an Wasserhähnen ist ein häufiger Grund für Wasserschäden.

Wasserschaden Hausratversicherung

Sonderfälle: Aquarien, Wasserbetten & Co.

Bei Aquarien, Wasserbetten und Pools ist allerdings zu beachten, dass diese nicht standardmäßig mitversichert sind. Die Deckung für Aquarien und Wasserbetten findet sich häufig als Baustein in den Premiumtarifen. Swimmingpools müssen als Zusatzklausel gegen Mehrbeitrag eingebunden werden.

Wasserschaden - aber die Hausratversicherung zahlt nicht?

In einigen Fällen kann die Hausratversicherung Ihren Schadensanspruch abwehren oder Leistungen kürzen. Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn ...

... Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben.

Beispiel: Sie lassen sich nach einem langen Arbeitstag ein wohltuendes Kräuterbad ein. Plötzlich erhalten Sie einen Anruf und vergessen während des Telefonierens die Zeit. Erst wenn es zu spät ist, merken Sie, dass die Badewanne mittlerweile übergelaufen ist.

... Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

Haben Sie einen Wasserschaden selbst zu verschulden, so kann Ihre Hausratversicherung die Kostenübernahme für Reparaturen, Ersatz- oder Aufräumungskosten verweigern.

Tipp: Schließen Sie die Klausel "Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit" in Ihren Vertrag mit ein. So besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie grob fahrlässig einen Schaden verursacht haben.

Hausrat gegen Überschwemmungen absichern

Im Juli 2021 verursachte die Hochwasserkatastrophe Sachschäden in Milliardenhöhe. Aufgrund des Klimawandels rechnen Experte damit, dass Hochwasserereignisse mit starkem Schadensausmaß in Zukunft zunehmen werden.

Eine Elementarschadenversicherung greift genau dort, wo der Schutz der Hausratversicherung aufhört. Sie greift bei großen Schadensereignissen, wie beispielsweise Überschwemmungen oder Rückstau. Auch Erdbeben und Lawinen sind über die Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Zusätzlichen Schutz gegen Elementarschäden können Sie als Zusatzbaustein über Ihre Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abschließen.

Welche Versicherung zahlt noch bei Wasserschaden?

Neben der Hausratversicherung sind Wasserschäden auch über die Privathaftpflicht und die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt dabei für Schäden auf, die an Dritten entstehen. Entsteht beispielsweise durch eine ausgelaufene Waschmaschine ein Wasserschaden bei Ihren Nachbarn, so greift die Privathaftpflicht.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt immer dann für Wasserschäden, wenn diese an der Gebäudesubstanz auftreten. Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung beispielsweise Schäden an Wänden, Decken oder am Dach.

Häufig gestellte Fragen

Als Leitungswasserschaden gilt jeder Schaden, der durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wird. Dabei kann es sich um einen gerissenen Schlauch an der Waschmaschine handeln, aber auch um einen Haarriss im Abwasserrohr in der Hauswand.

Je nach Zuständigkeit der Versicherung (Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht) zahlt die Gesellschaft Aufräumarbeiten, Kosten für Renovierung und Sanierung, beschädigtes eigenes Eigentum und das Dritter.

Eine Leitungswasserversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für einen Immobilieneigentümer sollte die Antwort aber auf jeden Fall klar „ja“ lauten. Da die Leitungswasserversicherung in der Hausratversicherung enthalten ist, stellt sich die Frage in diesem Zusammenhang nicht. Unabhängig, ob Mieter oder Selbstnutzer, die Hausratversicherung sollte man unbedingt abschließen.

Ja, Abwasserschäden gelten auch als Leitungswasserschäden. Bestes Beispiel dafür sind Rückstaus, die aus den Toiletten im Erdgeschoss nach oben treten, wenn das Rohr im Garten durch Baumwurzeln verstopft wurde.

Auch hier gilt zunächst die Frage, was von dem Schaden betroffen ist, aber auch, wie der Schaden entstand. Hat der Mieter alle Heizungen auf null gestellt, die Fenster offen gelassen und ist eine Woche in Urlaub gefahren, kann er nur hoffen, dass seine Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, wenn ein Wasserrohr einfriert und reißt. Hat der Hauseigentümer bei den freiliegenden Leitungen im öffentlichen Bereich nicht für ausreichend Dämmung gesorgt, ist die Wohngebäudeversicherung gefragt.

Bei einem Leitungswasserschaden in der Mietwohnung ist die Frage, was beschädigt wurde. Betrifft die Schädigung Gebäudebestandteile in der Wohnung, ist es Sache der Wohngebäudeversicherung. Sind es Einrichtungsgegenstände des Mieters oder sonstiges Eigentum von ihm, kommt die Hausratversicherung zum Zug. Wurde der Schaden durch einen anderen Bewohner in einer anderen Wohnung verursacht, ist dessen Haftpflichtversicherung gefragt.

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