Feuerschäden in der Hausratversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Feuerschaden am Hausrat ist durch die Hausratversicherung versichert.
- Ihr Hab und Gut wird nach Brandschäden immer zum Neuwert ersetzt.
- Die Hausratversicherung übernimmt zusätzlich weiter anfallende Kosten, beispielsweise für Aufräumarbeiten oder Hotelübernachtungen.
- Was zählt als Feuer- oder Brandschaden?
- Das zahlt die Hausratversicherung
- Feuerschäden durch Dritte
- Schadensregulierung nach Brand
- Häufig gestellte Fragen
Was zählt als Feuer- oder Brandschaden?
In der Hausratversicherung ist ein Brand definiert als ein "Feuer, welches ohne einen bestimmungsmäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag." (Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V).
Unter einem "bestimmungsgemäßer Herd" wird immer die Ursache des Brandes verstanden. Das kann der eigene Küchenherd sein, aber auch eine umgefallene Kerze auf dem Wohnzimmertisch. Zusätzlich tritt bei einem Feuer immer eine Lichterscheinung auf - die Flamme. Ohne Flamme handelt es sich nicht um einen Feuerschaden, sondern um einen Seng- oder Schmorschaden.
Unterschied zu Sengschäden und Schmorschäden
Seng- und Schmorschäden treten durch Hitze auf, im Gegensatz zu einem Feuerschaden gibt es hier jedoch keine Flamme. Auch breiten sich Seng- und Schmorschäden oft nicht weit aus und der Schaden ist lokal begrenzt. Die häufigsten Ursachen für Sengschäden oder Schmorschäden sind glimmende Zigarettenasche oder durch Elektrik erzeugte Hitze.
Wichtig: Nicht jede Hausratversicherung schließt Seng- und Schmorschäden in ihren Versicherungsumfang mit ein. Prüfen Sie vor Abschluss einer Hausratversicherung daher unbedingt, ob Seng- und Schmorschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.
Abgrenzung zu Explosions- und Blitzschäden
Brandschäden unterscheiden sich versicherungstechnisch von anderen Schadenkategorien, auch wenn die Auswirkungen oft ähnlich sind. Hierbei handelt es sich vor allem um die folgenden Schäden:
- Explosionsschaden: Diesen Schaden verursacht die Druckwelle einer Explosion.
- Blitzschlag: Hierfür ist der direkte Einschlag eines Blitzes in das Gebäude verantwortlich. Neben zerstörten Elektrogeräten zieht der Blitzschlag oft auch Brandschäden am Dachstuhl oder ein Feuer nach sich.
Die häufigsten Brandursachen in Deutschland
Das zahlt die Hausratversicherung bei Brandschäden
Die Hausratversicherung springt immer dann ein, wenn Ihr Hausrat beschädigt wurde. Im Falle eines Feuer ersetzt Ihre Hausratversicherung also beschädigtes oder zerstörtes Eigentum zum Neuwert. Also immer die Kosten, die notwendig sind, um Ihren zerstörten oder beschädigten Hausrat zu ersetzen.. Der ursprüngliche Einkaufswert spielt beim Schadensersatz keine Rolle.
Wichtig: Die Hausratversicherung leistet immer bis zur vertragliche festgelegten Versicherungssumme. Achten Sie daher auf eine ausreichende Deckungssumme und vermeiden Sie eine Unterversicherung.
Kostenübernahme auch bei Folgekosten durch Feuer
Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Brand entstanden sind. Dazu zählen:
- Aufräumungskosten: Nach einem Feuer können nicht nur Ruß und Rauch starke Schadensverursacher sein. Auch durch notwendige Löscharbeiten kann der eigene Hausrat beschädigt werden. Die Hausratversicherung zahlt im Schadensfall die Reinigungskosten nach einem Brand und übernimmt zusätzlich die Kosten für den Abtransport von beispielsweise Schutt und Asche, so wie deren Entsorgung.
- Schutz- und Bewegungskosten: Müssen Gegenstände nach einem Feuer bewegt werden, um Reparaturen oder Aufräumarbeiten durchzuführen, trägt auch hier die Hausratversicherung die Kosten. Das beinhaltet auch den Transport zu einem anderen, sicheren Ort oder anfallende Lagerkosten.
- Hotelkosten: Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem Feuerschaden unbewohnbar, so übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Übernachtungen außer Haus.
- Bewachungskosten: Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem Brand für Dritte begehbar, beispielsweise durch geplatzte Fensterscheiben, trägt die Haushaltsversicherung die Kosten für die Bewachung der Immobilie.
- Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten: Hierunter fallen Kosten, die für eine (auch nicht erfolgreiche) Abwendung von Feuerschäden auftreten, beispielsweise das Nachfüllen eines Feuerlöschers.
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht bei Feuerschäden?
Ihre Hausratversicherung kann die Kostenübernahme von Brandschäden verweigern, wenn
- der Brand mutwillig verursacht wurde.
- der Brand durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden ist.
Tipp: Grob fahrlässiges Verhalten tritt beispielsweise auf, wenn Sie eine Kerze bei offenem Fenster unbeobachtet stehen lassen. Haben Sie grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Hausratversicherung gedeckt, zahlt die Hausratversicherung auch bei Eigenverschulden. Allerdings ist die Höhe der Deckungssumme bei Brandschäden durch grob fahrlässiges Handeln oft gedeckelt.
Brandschaden - aber keine Hausratversicherung: Wer trägt die Kosten?
Kommt es zu einem Feuerschaden an Ihrem Hausrat, aber Sie besitzen keine Hausratversicherung, dann müssen Sie selbst für alle entstehenden Kosten aufkommen. Wurde der Schaden allerdings durch einen Dritten verursacht, kann die Versicherung des Schadenverursachers einspringen.
Feuerschäden durch Dritte: Welche Versicherung ist zuständig?
Treten Brandschäden an Ihrem Hausrat durch ein Feuer auf, welches durch Dritte verursacht wurde, so haftet die Versicherung des Schadenverursachers.
Beispiel: Bei Ihrem Nachbarn entsteht ein Wohnungsbrand. Beim Löscheinsatz der Feuerwehr gelangt Löschwasser in Ihre Wohnung und zerstört dort Ihren Fußboden. Den entstandenen Schaden zahlt die Privathaftpflichtversicherung Ihres Nachbarn.
Schadensregulierung nach einem Brandschaden
Halten Sie sich an die folgende Checkliste, um eine schnelle Schadensregulierung durch Ihre Hausratversicherung nach einem Brandschaden zu gewährleisten.
1. Hausratversicherung fristgerecht informieren
Melden Sie den entstandenen Brandschaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Je nach Tarif erwarten einige Versicherer eine "unverzügliche" Schadensmeldung. Der Schaden sollte also spätestens zum nächsten Werktag der Versicherung gemeldet werden. Einige Versicherer setzen auch eine Frist zur Schadensmeldung von bis zu drei Tagen. Einige Versicherer ermöglichen es Ihnen, die Schadensmeldung schnell und bequem online mit Hilfe eines Formulars vorzunehmen.
2. Die richtigen Angaben übermitteln
Leiten Sie alle wichtigen Informationen zum Brandschaden an Ihre Hausratversicherung weiter. Dazu gehören insbesondere:
- Name, Adresse und Kontaktdaten des Versicherungsnehmers
- Ihre Versicherungsnummer
- Eine Schilderung des Schadenhergangs und (falls bekannt) des Schadenverursachers
- Eine Liste zu allen beschädigten Gegenständen sowie deren Neuwert
- Nachweise (beispielsweise Fotos) und Zeugenaussagen, die den Schadenshergang bestätigen
Tipp: Legen Sie Ihrer Schadensmeldung unbedingt Belege, Rechnungen oder Quittungen bei, die den Wert des beschädigten Hausrats bestätigen.
3. Schadensregulierung bei Brand innerhalb von zwei Wochen
In der Regel reguliert Ihre Hausratversicherung den entstandenen Schaden innerhalb von14 Tagen. In einigen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die Hausratversicherung den Schaden nicht sofort bezahlt.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn es Zweifel am beschriebenen Schadenshergang gibt oder auf das Gutachten eines Sachverständigen gewartet wird.
Generell gilt: Je schneller und umfangreicher Sie einen Brandschaden bei Ihrer Hausratversicherung melden, desto zügiger erfolgt die Schadensregulierung.
Häufig gestellte Fragen
Wenn eine Sache durch Hitzeeinwirkung beschädigt wird, ohne dass dabei eine Flamme entsteht, handelt es sich um einen Schmorschaden. Bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen Versicherer auch Schmorschäden, aber in der Regel sind diese nicht durch eine Versicherung abgedeckt.
Die Feuerwehren werden aus Landesmitteln bezahlt. Dafür werden Steuergelder und die in der Wohngebäude- und Hausratversicherungen enthaltene Feuerschutzsteuer verwendet.
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Brandschäden müssen in Gebäuden Rauchmelder beziehungsweise Brandmeldeanlagen eingesetzt werden. Je nach Branche verlangen die Versicherer dies als Sicherheitsmaßnahme.
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