Einbruch, Diebstahl & Vandalismus: Wer zahlt?
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Das Wichtigste in Kürze
- Wird Ihr Hab und Gut nach einem Einbruch gestohlen oder beschädigt, ersetzt Ihnen Ihre Hausratversicherung die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung.
- Auch bei Diebstahl aus dem Auto oder im Urlaub sind Sie über Ihre Hausratversicherung geschützt.
- Aber Achtung: Nicht alle Formen von Diebstahl sind versichert. Die Diebstahlversicherung im Hausratschutz greift in der Regel nur bei schwerem Diebstahl und Raub.
- Die Hausratversicherung: Abgesichert bei Einbruchdiebstahl
- Wann zahlt die Hausratversicherung?
- Was zahlt die Hausratversicherung?
- Schutz bei Vandalismus
- Checkliste: Verhalten bei Diebstahl
- Download: Stehlgutliste und Schadensmeldung
- Antworten zu häufigen Schadensfällen
- Diebstahl und Einbruch vorbeugen
- Häufig gestellte Fragen
Die Hausratversicherung: Abgesichert bei Einbruchdiebstahl
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistiken gab es im Jahr 2020 rund 75.000 Wohnungseinbrüche. Die Einbrecher verursachten damit Schäden im Wert von rund 216 Millionen Euro. Dabei treiben nicht nur gestohlene Wertsachen oder Elektrogeräte die Schadenssumme in die Höhe. Auch die im Anschluss notwendigen Reparaturkosten für zerbrochene Fensterscheiben oder Vandalismus können private Haushalte schwer belasten.
Die Hausratversicherung mit Diebstahlschutz schützt Ihr Hab und Gut bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Sie ersetzt Ihnen entstandene Schäden oder gestohlene Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert. Aber das Leistungsspektrum der Diebstahlversicherung im Hausratschutz geht noch weiter. Auch Kosten für einen Schlossaustausch, die Kosten für eine Bewachung Ihrer Immobilie oder Hotelkosten werden von Ihrer Hausratversicherung getragen.
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl und Einbruch?
Die Diebstahl-Versicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, Raub / Beraubung und Vandalismus. Hausratversicherungen unterscheiden im Schadensfall zwischen drei Arten von Diebstahl und Einbruch:
- Einfachem Diebstahl (darunter fällt auch Trickdiebstahl)
- Einbruchdiebstahl
- Raub / Beraubung
1. Einfacher Diebstahl
Einfacher Diebstahl bedeutet, dass Ihnen Gegenstände gestohlen werden, ohne dass Einbrecher dazu ein Hindernis überwinden müssen. Als Hindernis gelten beispielsweise verschlossene Türen oder geschlossene Fenster. Auch wenn Ihr Hab und Gut ungeschützt in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück liegt und einfach zu finden ist, springt man von einem einfachen Diebstahl. Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn Ihnen ein Dieb ungesicherte Möbel von der Terrasse entwendet.
Einer der häufigsten Fälle für einfachen Diebstahl ist der Trickdiebstahl. In diesem Fall werden Sie zunächst abgelenkt, so dass Ihre Wertgegenstände gestohlen werden können, ohne dass Sie etwas bemerken.
Greift die Hausratversicherung bei einfachem Diebstahl?
In der Regel greift die Diebstahlversicherung im Hausratschutz bei einfachem Diebstahl nicht.
2. Einbruchdiebstahl
Bei einem Einbruchdiebstahl treffen gleich zwei Strafdelikte aufeinander: Einbruch und Diebstahl.
Von einem Einbruch spricht man, wenn sich eine Person entweder durch Gewalteinwirkung oder mit unrechtmäßigem Anspruch Zutritt zu einer privaten Räumlichkeit verschafft. Ein Einbruch liegt beispielsweise vor, wenn Einbrecher Ihr Türschloss aufknacken oder eine Fensterscheibe einschlagen. Aber auch bei der unrechtmäßigen Nutzung von Schlüsseln kann Einbruchdiebstahl vorliegen. Werden mit Hilfe eines Einbruchs Gegenstände gestohlen, so spricht man von einem Einbruchdiebstahl.
Greift die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl?
Liegt ein Einbruchdiebstahl vor, so greift der Diebstahl-Schutz durch Ihre Hausratversicherung. Die Diebstahlversicherung springt auch dann ein, wenn Ihnen beispielsweise Ihr Wohnungsschlüssel aus Ihrer Tasche gestohlen wurde.
Achtung: Konnten sich Einbrecher Zugang zu Ihren privaten Räumlichkeiten verschaffen, weil Sie Ihren Schlüssel unbeaufsichtigt haben liegen lassen, so zahlt die Diebstahlversicherung nicht immer. Denn hier kann Ihnen grob fahrlässiges Verhalten zugeschrieben werden und die Versicherung kann Ihnen die Leistungen kürzen. Sie können den Einwurf zu grober Fahrlässigkeit allerdings bereits bei Vertragsabschluss abdecken lassen – bei vielen Anbietern auch ohne Aufpreis.
3. Raub und Beraubung
Ein Raub oder eine Beraubung wird durch angewendete oder angedrohte Gewalt definiert. Ein einfacher Diebstahl oder ein Einbruchdiebstahl wird zu einem Raub, wenn Ihnen unter Androhung von Gewalt oder mit direkter Gewaltanwendung Ihr Hab und Gut entwendet wird. Wird Ihnen beispielsweise mit Körperverletzung gedroht, sollten Sie nicht Ihren Geldbeutel hergeben, fällt der Tatvorgang unter Raub.
Greift die Hausratversicherung bei Raub und Beraubung?
Auch der Tatbestand Raub und Beraubung sind über die Diebstahlversicherung im Hausratschutz enthalten. Auch ein zunächst einfacher Diebstahl zu einer Beraubung werden. Wird Ihnen Ihre Handtasche gewaltsam entrissen, handelt es sich ebenfalls um einen Raub.
Unser Tipp
Als Faustregel können sich Versicherte merken, dass die Hausrat-Diebstahlversicherung immer dann greift, wenn der Dieb ein Hindernis überwinden oder Gewalt anwenden muss, um an das Diebesgut zu kommen. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung zu prüfen, um festzustellen, welche Diebstähle in welchem Umfang abgesichert sind.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl und Raub?
Ihre Hausratversicherung zahlt Ihnen bei Einbruchdiebstahl und Raub den entstandenen Schaden zum Wiederbeschaffungswert. Das heißt, dass Sie von Ihrer Hausratversicherung immer die Summe erhalten, die notwendig ist, um zerstörtes oder gestohlenes Eigentum zu ersetzen. Die Höhe der Schadenssumme entspricht Ihrer vertraglich vereinbarten Deckungssumme (Versicherungssumme).
Beispiel zum Wiederbeschaffungswert
Durch einen Einbruchdiebstahl wird Ihnen Ihr Fernsehgerät gestohlen. Das Modell haben Sie bereits für 5 Jahren gekauft. Ihre Diebstahlversicherung zahlt Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Modells.
Bei Wertsachen gilt eine Entschädigungsobergrenze
Der Schadensersatz bei Bargeld ist in der Regel durch eine Entschädigungsobergrenze gedeckelt. Die Entschädigungsobergrenze für Bargeld liegt bei den meisten Diebstahlversicherung zwischen 1.000 - 2.000 Euro. Auch für Wertsachen wird die Entschädigungssumme zumeist auf eine Obergrenze von bis zu 20% gedeckelt.
Zusatzleistungen der Hausratversicherung inkl. Diebstahlschutz
Überprüfen Sie im Schadensfall Ihre aktuellen Tarifleistungen. Neben der Kostenübernahme für Reparaturen und Wiederbeschaffung bieten viele Anbieter zusätzliche Leistungen an. Dazu zählen beispielsweise:
- Hotelkosten: Müssen Sie in einem Hotel übernachten, da beispielsweise Ihre Wohnung zerstört wurde oder die Eingangstür nicht mehr verschlossen werden kann, tragen viele Hausratversicherung die Kosten für Hotelübernachtungen nach einem Schadensfall.
- Aufräumungskosten: Besonders durch Vandalismus können Kosten durch umfangreiche Aufräumungsarbeiten entstehen. Die Diebstahlversicherung im Hausratschutz trägt die Kosten in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Bewachungskosten: Lässt sich Ihre Haustür nicht mehr schließen oder Ihre Glastür zum Balkon wurde zerstört, so kann die Hausratversicherung inkl. Diebstahlschutz die Kosten für eine Bewachung übernehmen. So stellen Sie sicher, dass keine unbefugten in Ihre Räumlichkeiten gelangen.
- Lagerkosten und Transportkosten: Sind Teile Ihrer Wohnung stark beschädigt und es müssen für Renovierungsarbeiten Möbel außerhalb Ihrer privaten Räumlichkeiten gelagert werden, trägt Ihre Hausratversicherung die Kosten für Transport und Einlagerung Ihres Hausrats.
- Reparaturkosten: Auch für die Reparatur von beispielsweise aufgehebelten Fenstern und zerstörten Schlössern springt die Diebstahlversicherung ein.
- Rückreisekosten: Wird bei Ihnen eingebrochen, während Sie im Urlaub sind, so übernimmt die Hausratversicherung die notwendigen Kosten.
Hausratschutz auch bei Vandalismus
Auch bei Vandalismus greift der Schutz Ihrer Hausratversicherung. In diesem Fall werden keine Gegenstände gestohlen, sondern Ihr Eigentum zumeist mutwillig beschädigt. Vandalismus kann auch in Zusammenhang mit einem geplanten Einbruchdiebstahl einhergehen. Gerade dann, wenn die Täter nicht fündig werden, und aus Frust darüber Ihr Eigentum zerstören.
Im Versicherungsjargon spricht man von Vandalismus, wenn vorsätzlich fremde Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Je nach Tarif sind die Leistungsgrenzen der Diebstahlversicherung gedeckelt.
„Grob fahrlässig ist zum Beispiel, das Fenster auf Kipp stehen zu lassen. Das erleichtert Dieben das Eindringen. Eigentlich darf der Versicherer die Schadenzahlung dann kürzen. Bei den meisten Tarifen verzichten die Versicherer mittlerweile auf diese Einschränkung und zahlen voll. Verbraucher sollten auf diesen Zusatzschutz nicht verzichten.“
Checkliste: Richtiges Verhalten im Falle eines Diebstahls
1. Rufen Sie Hilfe bzw. die Polizei
Melden Sie sich als Erstes bei der Polizei, um eine Aussage aufnehmen zu lassen. Gibt es verletzte Personen, rufen Sie zudem einen Krankenwagen. Auch Nachbarn oder – je nach Situation – vorbeilaufende Passanten können als Unterstützung hinzugerufen werden. Wurde in Ihre Immobilie eingebrochen, während Sie nicht zu Hause waren, warten Sie auf vor dem Betreten auf das Eintreffen der Polizei. Achten Sie darauf, nichts zu verändern.
2. Sammeln Sie Zeugenaussagen
Konnten Nachbarn, Bekannte oder Passanten den Diebstahl oder Raub beobachten? Dann bitten Sie die Zeugen um eine Aussage und sammeln Sie deren Kontaktdaten. Im besten Fall bleiben Zeugen so lange am Tatort, bis die Polizei eingetroffen ist.
Tipp: Auch Foto- oder Videoaufnahmen können dabei helfen, den Diebstahl zu dokumentieren.
3. Schadensminderung
Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn Ihnen beispielsweise Ihre Bankkarten oder Ihr Handy gestohlen wurden. Lassen Sie diese umgehend sperren.
Tipp: Unter der Rufnummer 116 116 erreichen Sie den Sperr-Notruf. Ihr Handy sperren Sie direkt über Ihren Mobilfunkanbieter.
4. Fertigen Sie eine Stehlgutliste an
Notieren Sie mittels einer Stehlgutliste den entstandenen Schaden. Führen Sie auf, welche Gegenstände entwendet wurde, wie hoch der Wiederbeschaffungspreis ist und fügen Sie Rechnungen, Quittungen oder Fotos als Belege mit bei.
5. Melden Sie den Schaden an Ihre Versicherung
Senden Sie Ihrer Versicherung Ihre Stehlgutliste, Zeugenaussagen und sonstige Dokumentationen zu, um den Schaden ordnungsgemäß zu melden. Im Kontaktaustausch mit Ihrer Hausratversicherung erhalten Sie weitere Informationen zu zusätzlichen Leistungen. Dies können beispielsweise Aufräumungsarbeiten, Hotelübernachtungen oder Bewachungskosten einer ungesicherten Immobilie sein.
Unser Tipp
Machen Sie vor Abschluss einer Hausratversicherung, die Diebstahl mit abdeckt, eine Inventarliste ihres Besitzes. So können Sie genau festlegen, welche Gegenstände Sie in jedem Fall versichert haben möchten. Das macht es leichter, die ausgewählte Police darauf zu prüfen, ob sie einen ausreichenden Schutz für den wichtigsten Besitz bietet oder ob eine Erweiterung des Diebstahlschutzes durch Zusatzversicherungen sinnvoll ist.
Antworten zu häufigen Schadensfällen
Zahlt die Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl?
Ihr Fahrrad ist über den Diebstahlschutz der Hausratversicherung geschützt, wenn es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem verschlossenem Raum (beispielsweise im Haus, im Keller oder in der Garage) befand. Wird Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen, während Sie unterwegs sind oder das Bike über Nacht im Freien stand, greift der Hausratschutz nicht. Für solche Fälle empfiehlt sich eine Fahrradversicherung.
Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl aus dem Auto?
Viele Hausratversicherung greifen auch dann, wenn Ihnen Wertsachen oder Gegenstände aus Ihrem verschlossenen Auto entwendet werden. Damit der Diebstahlschutz greift, müssen die Sachen durch gewaltsames Öffnen des Fahrzeugs entwendet werden.
Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl im Urlaub?
Dank der Außenversicherung sind Sie auch auf Reisen bestens geschützt. Diese Zusatzleistung ist in der Regel in jeder Hausratversicherung enthalten und schützt Ihr Hab und Gut außerhalb des Wohnorts.
Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl des Kinderwagens im Hausflur?
Ohne Lift im Haus oder bei Platzmangel greifen viele Mieter darauf zurück, Ihren Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Da ein Kinderwagen zu Ihrem Hausrat gehört, greift auch hier der Schutz der Hausratversicherung.
Aber Achtung: Damit die Leistungen der Diebstahlversicherung greifen, muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen.
Diebstahl und Einbruch vorbeugen
- Achten Sie darauf, Wertgegenstände wie Geldbeutel oder Handy nicht lose in Ihrer Jacken- oder Hosentasche zu tragen. Verstauen Sie kleine Wertgegenstände am besten immer in einer Tasche, die sich mit einem Reißverschluss verschließen lässt.
- Bewahren Sie Quittungen, Rechnungen und Belege für teure Anschaffungen immer auf. Dies gilt besonders für teure Elektrogeräte. Wir empfehlen zudem, dass Sie sich von wichtigen Dokumenten eine Kopie anfertigen und diese an einem sicheren Ort aufbewahren.
- Können Sie sich Ihre Geheimnummern oder PINs nicht merken, so bewahren Sie die Codes immer separat zu Ihren Dokumenten auf. Einbrecher haben es so schwerer, Ihre Bankkarte zu knacken oder Ihr gestohlenes Handy zu benutzen.
- Fahren Sie in den Urlaub, vergewissern Sie sich, dass alle Fenster und Türen sicher verschlossen sind. Auch kann es sich lohnen, im Garten oder auf der Terrasse stehende Möbel für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit sicher im Inneren zu verstauen oder gegebenenfalls mit einem Schloss zu sichern.
- Trickdiebstahl: Lassen Sie fremde Personen nie einfach Ihre Räumlichkeiten betreten. Achten Sie zudem gerade an belebten Orten darauf, Ihre Wertsachen eng an Ihrem Körper zu tragen.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem Diebstahl oder Einbruch aus der Wohnung, springt Ihre Hausratversicherung ein. Versichert sind hier nicht nur Elektrogeräte oder Schmuck, auch Bargeld oder das eigene Fahrrad sind im Versicherungsumfang enthalten. Auch bei einem Diebstahl aus der Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer kann die Hausratversicherung einspringen. Lesen Sie hierfür unseren Artile zum Thema Hausratversicherungsschutz im Urlaub.
In der Hausratversicherung wird oft nach der Art des Diebstahls unterschieden. Dabei treten folgende Fälle auf:
- Diebstahl nach einem Einbruch
- Diebstahl mit Gewaltanwendung
- Einfacher Diebstahl (bspw. Trickdiebstahl, Diebstahl aus einer Handtasche oder Diebstahl durch offene Fenster)
In den ersten beiden Fälle greift in der Regel der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Als Faustregel gilt: Die Hausrat-Diebstahlversicherung greift immer dann, wenn der Dieb ein Hindernis überwinden oder Gewalt anwenden muss, um an das Diebstgut zu gelangen.
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst bei Diebstahl aus der eigenen Wohnung unter anderem:
- Bargeld
- Schmuck
- Elektrogeräte
- Fahrrad
Hausratversicherungen entschädigen den Diebstahl von Bargeld oft nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze. In den meisten Tarifen liegt die Begrenzung für Bargeld-Entschädigung zwischen 1.000 - 2.000 Euro. Wer eine höhere Summe an Bargeld über die Hausratversicherung versichern möchte, kann dies zumeist individuell vereinbaren.
Wird Ihr Schmuck bei einem Wohnungseinbruch gestohlen, so greift der Schutz der Hausratversicherung. Für den Schadensersatz des gestohlenen Schmucks gilt im Regelfall eine finanzielle Höchstgrenze. In der Regel liegt diese bei mindestens 20% der Deckungssumme.
Ihre Hausratversicherung haftet in der Regel ebenfalls bei Diebstahl im Ausland. Darunter fallen Diebstähle aus abgeschlossenen Ferienhäusern oder dem eigenen Hotelzimmer.
Aber Achtung: Damit der Versicherungsschutz wirksam ist, müssen Sie bei Ihrer Hausratversicherung eine Außenversicherung vereeinbaren.
Versichert sind zudem keine Trickdiebsthäle, wie beispielsweise der Diebstahl aus der Handtasche während eines Spaziergangs.
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