Drittanbietersperre auf dem Smartphone einrichten
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Beim mobilen Surfen können Verbraucher in Kostenfallen von Drittanbietern tappen, wenn sie versehentlich auf Werbebanner, Gewinnspiele oder Links klicken. Die Beträge für diese Dienste tauchen dann auf der Handyrechnung des Mobilfunkanbieters auf – und treiben die monatlichen Kosten in die Höhe. Mit wenigen einfachen Schritten schützen Sie sich vor ungewollten Abofallen.
Was sind Drittanbieter?
Neben den Mobilfunkprovidern bieten zahlreiche App-Anbieter oder Abo-Dienste Services fürs Smartphone an, zum Beispiel Spiele, Votings, Chats, Horoskope oder Klingeltöne. Der Drittanbieter ist der Vertragspartner des Kunden. Kostenpflichtige Services werden jedoch nicht separat abgerechnet, sondern auf der Handyrechnung des Mobilfunkproviders aufgeführt.
Schutz vor Abofallen: Sichere Bezahlseiten und Geld-zurück-Garantie
Ab Februar 2020 wird das Bezahlen per Handyrechnung sicherer. Die Bundesnetzagentur führt zum Schutz vor Handy-Abofallen neue Regeln ein. Mobilfunk-Provider müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren einführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen. Bei Abos oder Einzelkäufen wird der Kunde von der Seite des Drittanbieters weg zur Bezahlseite des Anbieters geleitet – wo er den Kauf aktiv bestätigen muss.
Eine weitere Möglichkeit: Die Mobilfunkanbieter dürfen anstelle des Redirect-Verfahrens auch eine Kombination aus verschiedenen Schutzmaßnahmen anwenden. Kommt es dann zu ungewollten Abbuchungen, bekommt der Kunde die Beträge vom Provider zurück.
Sperre für Drittanbieter einrichten – so geht's
Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, wenn sie Drittanbieter vollständig sperren lassen. Seit 2012 müssen die Mobilfunkanbieter eine solche Drittanbietersperre anbieten (Telekommunikationsgesetz, § 45d).
Vollständige Sperre
Die Sperre lässt sich per E-Mail beauftragen oder direkt im Online-Kundenbereich bzw. in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Somit dürfen die Drittanbieter ihre Dienste nicht mehr über die normale Handyrechnung abrechnen. Der Vorgang ist kostenlos und lässt sich auf Wunsch wieder aufheben.
Die Sicherheit hat nur einen Nachteil für Verbraucher: Möglicherweise sind bei einer Vollsperre auch Dienste blockiert, die der Nutzer gerne in Anspruch nehmen möchte – wie etwa Apps für Fahrkarten.
Gut zu wissen: Einzelne Rufnummern (0180er- oder 0900er-Nummern) schließt die Drittanbietersperre nicht mit ein. Wenden Sie sich an Ihren Mobilfunkanbieter, um einzelne Nummern sperren zu lassen.
Teilsperre
Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer angeben, welche Angebote sie blockieren möchten. Wer ausgewählte seriöse Dienste weiter nutzen möchte, kann nach einer Teilsperrung fragen.
Bei den deutschen Netzbetreibern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Dienste sperren zu lassen:
- Telekom: Kunden der Telekom können Drittanbieter online über den Sperrkonfigurator im Kundencenter verwalten. Eine Teilsperre für einzelne Dienste ist möglich.
- Vodafone: Vodafone-Kunden loggen sich bei MeinVodafone ein, um Drittanbieter zu sperren. Bei Vodafone werden lediglich Abos blockiert. Apps oder Park-Tickets kann der Kunde weiterhin über seine Mobilfunkrechnung bezahlen.
- Telefonica: Die Drittanbietersperre kann kostenlos online im Kunden-Login eingerichtet werden. Es sind verschiedene Sperrkategorien möglich, wie etwa Abos, Erotik-Inhalte oder Apps.
Auch kleinere Mobilfunkanbieter und Discounter bieten in der Regel Sperren über das Online-Kundenportal oder den Kundenservice an.
Tipp für Eltern: Mit einer Drittanbietersperre können Sie ungewollten Kosten- und Abofallen vorbeugen, etwa, wenn der Nachwuchs auf Werbebanner klickt oder auf kostenpflichtige Apps hereinfällt.
Gut zu wissen: Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone im Laden ist von der Sperre ausgeschlossen und funktioniert weiter. In der Regel hat der Kunde sein Girokonto oder seine Kreditkarte in der Mobile-Payment-App hinterlegt.
Sie haben Probleme mit der Abrechnung von Drittanbietern? Nutzen Sie das kostenlose Onlineformular der Bundesnetzagentur.